• StefanLupus
    Dabei seit: 1216771200000
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    geschrieben 1374058634000

    @TTBob: Ich musst bei einem Flug von Hannover nach Paris mein Handgepäck von AirFrance Labeln lassen. Also so ungewöhnlich ist das nicht. Aber insgesamt ist es doch so, dass immer geschrieben ist, dass man 2 Stunden und nicht 90 Minuten vor Abflug am Flughafen sein soll. Selbst Germanwings weist beim Online-Check-In darauf hin, dass man sogar dann 2 Stunden vorher da sein soll, auch wenn man die Drop-Off Gepäckaufgabe nutzt.

    Also wenn ich das rein objektiv anschaue, haben die User Recht, die auf die 120 Minuten verweisen, vor allem da dann der User rechtzeitig hätte einchecken können, auch ohne Spanischkenntnisse. Wo auch einige User hier dem Verfasser Recht geben, ist in der Tatsache, dass eine Ansage rein in Spanisch eher suboptimal ist. Wenn man dann der Aufforderung nachkommt und dann zurückgeschickt wird, erst recht unverständlich. Was sich aber dann mir nicht erschließt ist: wenn ich der Sprache mächtig bin- warum beharre ich dann nicht auf die Lautsprecheransage und deren Umsetzung?

    Auch in meinen Augen hat der User drei Fehler gemacht: 1. er ist selbst und, so vermute ich, eigenverschuldet nicht 2 Stunden vor Abflug am Check-In gewesen. 2. hätte er auf die Umsetzung der Lautsprecheransage beharren müssen, eben weil er bzw. die Begleitung der Sprache voll mächtig ist. 3. und das ist der kleinere Fehler- hätte man vielleicht vorher erfahren können, dass das Handgepäck gelabelt werden muss. Ob das aber überhaupt in Erfahrung zu bringen gewesen wäre, kann ich nicht sagen.

  • TTBob
    Dabei seit: 1367280000000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1374060062000

    Möchte hier wirklich nicht insistieren, mir ist bislang ja auch noch nie etwas Vergleichbares passiert. Habe nur angesichts des Geschilderten mein eigenes Verhalten gespiegelt und mich gefragt, ob ich mich bisher immer höchst fahrlässig verhalten habe … ;)

    Wie auch immer: Hab gerade auf meinem Rechner noch eine Buchungsbestätigung für einen meiner letzten Germanwings Flüge (bei dem sogar Gepäck mitgebucht war) gefunden, auf der zum Thema Check-in Folgendes steht:

    Unsere Check-In Schalter öffnen jeweils 2 Stunden vor Abflug. Der Check-In Schalter schließt 30 Minuten vor Abflug. Fluggäste, die sich nicht spätestens 30 Minuten vor der flugplanmäßigen Abflugzeit am Check-in-Schalter eingefunden und sich beim Abfertigungspersonal gemeldet haben, können nicht mehr abgefertigt werden.“

    Mir ist klar, dass die 30 Min. vor Abflugzeit nicht auch noch das Schlangestehen beinhalten können. Aber dass man dafür nochmal 90 Minuten einplanen sollte, halte ich für überzogen. Ich bin mir darum auch nicht sicher, inwieweit anderslautende Empfehlungen der Airlines vor dem Hintergrund der doch in meinen Augen eindeutigen EU-VO als verbindlich gelten, wenn es tatsächlich mal zum Rechtsstreit kommt. Dass die Airlines bei ihren Empfehlungen großzügige Zeitpuffer einplanen, ist aus deren Sicht aber natürlich verständlich.

    Grüße

    TTBob

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1374063744000

    @TTBob      OT  ( = off topic )

    TO oder TE = thread opener / Thread Eröffner   ;)

    Zum Thema:

    Natürlich bin ich bei Kurzstrecken, z. B. Köln- Paris auch nicht 2 Std. vor Abflug im Flughafen. Allerdings weiß ich, dass es sich bei den Fliegern teilweise um kleine Flieger handelt. Außerdem weiß ich, dass es bei diesen Airlines kein Massen-Check-In gibt.

    Da du Germanwings erwähnst: Wärest du am sehr frühen Morgen (Köln / Bonn, am 30.6.)  am Check-In-Schalter erst 45 Min. vor Abflug aufgetaucht, wäre es dir wie dem TO ergangen. Es war brechend voll. Die Fluggäste standen über die abgeseilten Zugangswege bis weit (!) in die Halle hinaus. Du hättest keine Chance gehabt - außer man hätte dich vorgelassen.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • TTBob
    Dabei seit: 1367280000000
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    geschrieben 1374064830000

    @kourion: Oh, ich seh gerade, dass "TO" jemand ganz anderes mit einem anderen Problem war, sorry ... ;)

    Im Übrigen gebe ich Dir natürlich recht; man muss wohl stets zwischen Flugziel, Uhrzeit, Airline, Flughafen, Gepäck ja/nein usw. differenzieren. Denke, die Meisten hier haben bereits ihre eigenen Erfahrungen gemacht und können ganz gut einschätzen, was rechtzeitig ist und was nicht.

    Viele Grüße

    TTBob

  • TTBob
    Dabei seit: 1367280000000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1374065062000

    ... und jetzt sehe ich gerade, dass ich immer OT geschrieben habe :shock1: , deshalb Deine Bemerkung. Peinlich ... :p

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1374065425000

    @TTBob

    Macht doch nix. Kommt vor im "Eifer des Gefechts". :D ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Klickermännchen
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    geschrieben 1374152882000

    Hallo,

    wie versprochen melde ich mich, nach unserem Besuch beim Anwalt.

    Eine Klage würde dort eingereicht werden, wo der Zielflughafen ist. Alternativ direkt über einen spanischen Anwalt in Barcelona Klage einreichen (Sitz von Vueling).

    Die Probleme stellen sich wie folgt dar:

    1. Eine Klage in Deutschland würde vor unseren Gerichten ziemlich schnell Erfolg haben - also ein Urteil gegen Vueling, dass diese zur Zahlung verpflichtet, weil unser Fall unter die EU-Fluggastverordnung fällt. (Laut Aussage des Juristen, ist man erst dann zu spät am Check-In, wenn der Flug bereits geschlossen ist.  Meldet man sich vor Schließung, muss die Fluggesellschaft den Passagier einchecken.) @TTBob, richtig erkannt, auch der Anwalt spricht von Beförderungsverweigerung. Sollte hier vielleicht noch erwähnen, dass wir 8 Zeugen haben - somit eine Beweisschuld erbracht werden kann.

    Aber da dieses Urteil dann in Spanien zugestellt werden muss, es in Spanien keine Gerichtsvollzieher gibt, man (bzw. die Versicherung) also selbst zusehen muss, wie man an das Geld kommt, ist der Nutzen einer Klage gegen eine spanische Fluggesellschaft eher fragwürdig. In anderen EU-Ländern sieht es z.T. besser aus.

    Sollte man aber, wenn überhaupt, nur dann in Betracht ziehen, wenn man eine Rechtschutzversicherung hat.

    2. Klage in Spanien über eine spanische Kanzlei einreichen, die sowohl für Deutschland, als auch für Spanien eine Zulassung hat.

    Ist aber laut Aussage meines Sachbearbeiters von der Rechtschutzversicherung eher sinnlos, da spanische Gerichte für solche Bagatell-Beträge im Schnitt 5 Jahre brauchen, um ein Urteil zu fällen. Kosten-/Nutzenverhältniss ist nicht gegeben.

    Aus diesem Grund hat mir meine Versicherung (KS/Auxilia) eine tolle Lösung angeboten. Damit die hohen Anwalts- und Gerichtskosten im Falle einer Klage durch mich überhaupt nicht entstehen, zahlen sie mir den Preis für mein neues Rückflugticket!

  • Klickermännchen
    Dabei seit: 1241913600000
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    geschrieben 1374156497000

    @Confuhr

    gerade hat mich noch eine E-Mail aus Schweden erreicht - das Ehepaar aus Stockholm ist ebenfalls nicht nach Hause gekommen und das - JETZT AN ALLE AUFGEPASST - obwohl sie um 10:50 Uhr am Flughafen waren und deren Flieger um 13:00 Uhr Abflugzeit hatte!!!

    Weiß ja nicht, um wie viel Uhr euer Rückflug geht. Schaut euch vor Abreise die Flugpläne von Vueling an. Solltet ihr um die Mittagszeit fliegen, dann wird es offensichtlich auch bei 2 Stunden eng, weil da extrem viele Flüge mit Vueling fast gleichzeitig abgehen.

    __________________________________________________________________________________

    Übrigens waren die Worte unseres Anwalts zu diesen chaotischen Zuständen: "Lässt eine gewisse Absicht vermuten. Kann aber auch eine totale Überforderung mangels Erfahrung der Airline sein."

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1374158376000

    huhu @klickermännchen

    vielen dank erstmal für deine rückmledung.

    da hat sich der gang zum ra für dich ja gelohnt.

    trotz für dich positiven ausgangs hätte ich da noch ein paar fragen, die mich persönlich interessieren.

    ich bin nur laie auf dem gebiet.

    aber wieso greift die eu fluggastverordnung in deinem falle ?

    die gilt meines wissens für annulierungen, umbuchungen, überbuchungen und verspätungen von flügen. und mit umbuchung ist hier die willkürliche umbuchung auf einen anderen flug seitens der fluggesllschaft gemeint.

    und meines wissens nach hat man die eu fluggastverordnung sehr endverbraucherfreundlich gestaltet, in dem man sowohl am abflugs- als auch am ankunftsort klagen darf. ankunftsort war in deinem fall doch (die schönste stadt der welt) dortmund, oder?

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1374158830000

    Nochmal die Bitte den bestehenden Thread im Forum für reiserechtliche Fragen zu nutzen. Hier ist es schlicht OT!

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Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!