hallo. bitte lass den thread hier laufen.
hier kann doch speziell das klickermännchen thema abgehandelt werden und danach dann geschlossen werden. das wäre super.
genau kann ich dir das auch nicht erklären, habe den RA aber auch nicht explizit danach gefragt. Muss aber was mit der Nichtbeförderung zu tun haben, bei der man wie in unserem Fall beweisen kann, dass man "nicht zu spät" (s.o.) im juristischen Sinne war. Wonach dann die Fluggesellschaft laut EU-Verordnung zur Beförderung verpflichtet gewesen wäre. Genauer kann ich es dir nicht erklären.
Auf den bestehenden Thread im richtigen Forum wurde bereits mehrfach hingewiesen. Schließen wir also an dieser Stelle wieder, da zudem zur Airline hier bereits ein Thread besteht.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!