• sternchenchen
    Dabei seit: 1236384000000
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    geschrieben 1237681755000

    @metrostar das auf jeden fall.. aber ich flieg auf jeden fall hin. vermiesen lass ich mir das nich :o)

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1237712238000

    @Louboutin sagte:

    Ich habe aus dem Bericht herausgelesen, dass die Bundeswehr den Schwiegersohn von bigmanager für seine entgangene Urlaubsreise entschädigt hat. Dieser allerdings seine Reise nicht storniert hat, so dass es für´s Hotel zunächst so aussah, als wenn auch alle Personen anreisen.

    Somit war das DZ ja komplett bezahlt, also bestand auch Anspruch auf das Gebuchte. :D

    Sollte ich mich irren, bitte ich um Aufklärung. :laughing:

    so habe ich es auch erst verstanden, louboutin.

    aber wenn es dann so war, dann wäre das hotel doch gar nicht auf die idee gekommen, der tochter ein einzelzimmer anzubieten. denn dann wäre es doch erst aufgefallen, dass ein gast nicht mitgekommen ist, als die restlichen reisenden an der rezeption standen.

    daher fand ich den beitrag ein wenig verwirrend und habe nochmal nachgefragt.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Louboutin
    Dabei seit: 1222214400000
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    geschrieben 1237723394000

    @ Lexilexi,

    ich habe die ganze Aufregung auch nicht verstanden. :frowning: Denn schließlich hat das Hotel ja keinen Nachteil, im Gegenteil. :? Die können sich doch nur freuen, weil das komplette Zimmer bezahlt ist, aber nur ein Gast dafür anreist. Dieser Umstand dürfte, meiner Meinung nach, auch nicht zu Problemen geführt haben. :question:

    Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.
  • serramanna
    Dabei seit: 1124755200000
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    geschrieben 1237791304000

    Hallo zusammen,

    ich möchte mich an das Thema mit einer ähnlichen Frage dranhängen.

    Für einen Tauchurlaub in Fuerteventure habe ich für meinen Patensohn und mich ein Appartement gebucht.

    Daten:

    Veranstalter:Urlaubstours, eigene Anreise

    Hotel: App. Monte Marina mit Meerblick, Frühstück, Belegung mit 2 Personen, 2 Wochen im August

    Preis: 2 x 299 = 598 €

    Für den gleichen Zeitraum kostet dasselbe App. für eine Einzelperson gebucht 927 €. Wie das kalkuliert wird, ist mir schleierhaft.

    Nun muss mein Patensohn möglicherweise Klausuren schreiben und ich werde dann alleine fahren. In diesem Falle habe ich vor, es einfach bei der Dopplebuchung zu belassen und das App. alleine zu beziehen.

    Wird das Hotel das akzeptieren? Muss ich ggf auf EZ aufzahlen?

    Gruß Serramanna

    To be is to do (Sokrates) To do is to be (Sartre) Do be do be do (Sinatra)
  • Metrostar
    Dabei seit: 1087171200000
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    geschrieben 1237795588000

    @serramanna

    Da sieht man mal, wie Einzelpersonen verscheißert werden. Was ist das denn für eine Rechnung? Ich würde das so sehen: Zimmer ist bezahlt, basta. Sprich doch beim Einchecken mit deinem Freund Harvey. ;) Für den ist das zweite Bett. ;) Denen würde ich was husten, Zuschlag zu zahlen.

  • Bigmanager
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    geschrieben 1237804337000

    Zur Erklärung (habe mich wohl etwas unklar ausgedrückt - sorry):

    @ UteEberhard:

    Öger / Türkei, Side, Voyage Sorgun Select

    @ Louboutin:

    Du hast richtig gefolgert.

    Die Reisekosten hat mein Schwiegersohn - und nur für sich - vom Bund wieder bekommen. Die Reise für ihn wurde nicht storniert (hätte wirtschaftlich èh nichts gebracht). Das Hotel hat also für ihn das volle Geld bekommen. Das meine Tochter alleine angereist war, hat die Rezeption gemerkt, als diese die Pässe von beiden verlangte und der vom Schwiegersohn logischerweise fehlte.

    In allen Ländern der Welt, außer in Deutschland, sind wir Ausländer
  • UteEberhard
    Dabei seit: 1185840000000
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    gesperrt
    geschrieben 1237805528000

    Hallo Bigmanager, vielen Dank für die Antwort.

    Reiserecht hin oder her, würde mich zunächst nachrangig interessieren. Öger würde ich einen offenen Brief schreiben, auch mit dem deutlichen Hinweis wie

    a.) das Öger-Vertragshotel/Hotelmanager reagiert hat.

    b.) wie der verantwortliche Öger-Reiseleiter (nicht) reagiert hat.

    Öger dann mit dem Brief zu einer Stellungnahme auffordern.

    Man kann natürlich sagen, dass Dir dieser Aufwand nichts bringt. Wichtig ist allerdings schon, den Veranstalter über die Vorgehensweise seiner Vertragspartner und des Reiseleiters zu informieren. Du weißt nämlich nicht, ob das Hotel und/oder der RL schon in der Kritik stehen.

    Auf die Reaktion und die Argumente vom Öger wäre ich gespannt.

    Gruß

    Hans

    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.
  • Bigmanager
    Dabei seit: 1146096000000
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    geschrieben 1237809381000

    Öger würde ich einen offenen Brief schreiben, auch mit dem deutlichen Hinweis

    ........habe ich (Einschreiben mit Rückschein).

    Auf die Reaktion und die Argumente vom Öger wäre ich gespannt

    ........nach 2 Wochen ein ausführliches Entschuldigung-Schreiben und für meine Tochter ein Reisegutschein über 50 €. Ich hoffe nur, dass nach solchen Vorgängen auch die örtlichen Reiseleiten sowie die Hotelleitung ermahnt wird - kann man ja nicht nachvollziehen.

    In allen Ländern der Welt, außer in Deutschland, sind wir Ausländer
  • UteEberhard
    Dabei seit: 1185840000000
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    geschrieben 1237810338000

    Geht doch !

    Die 50,- € sind nett, erforderlich waren sie nicht. Wichtig war die Erkenntnis, das Öger das Fehlverhalten einsieht.

    Und wie reagiert der Reisegast (Bigmanager) ? Er freut sich, dass man seine Beschwerde einsieht und akzeptiert. Auf den Veranstalter = Öger = ist er auch nicht mehr säuerlich. Und über den 50,- € Gutschein freut man (Tochter) sich trotzdem. Der nächste Urlaub wird dann wieder bei Öger gebucht.

    Das ist gelebte Öger-Kundenbindung und effektives Beschwerdemanagement.

    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.
  • Mallorcafan
    Dabei seit: 1107648000000
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    geschrieben 1237815985000

    @serramanna sagte:

    Hallo zusammen,

    ich möchte mich an das Thema mit einer ähnlichen Frage dranhängen.

    Für einen Tauchurlaub in Fuerteventure habe ich für meinen Patensohn und mich ein Appartement gebucht.

    Daten:

    Veranstalter:Urlaubstours, eigene Anreise

    Hotel: App. Monte Marina mit Meerblick, Frühstück, Belegung mit 2 Personen, 2 Wochen im August

    Preis: 2 x 299 = 598 €

    Für den gleichen Zeitraum kostet dasselbe App. für eine Einzelperson gebucht 927 €. Wie das kalkuliert wird, ist mir schleierhaft.

    Nun muss mein Patensohn möglicherweise Klausuren schreiben und ich werde dann alleine fahren. In diesem Falle habe ich vor, es einfach bei der Dopplebuchung zu belassen und das App. alleine zu beziehen.

    Wird das Hotel das akzeptieren? Muss ich ggf auf EZ aufzahlen?

    Gruß Serramanna

    Kann man nicht sagen der Partner kommt ein paar Tage später :D :D

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