@Blaumar sagte:
Zum Lebensunterhalt die Sozialgemeinschaft in Anspruch nehmen und den Urlaub vom nicht zusammenlebendem "Partner" finanzieren lassen.
Wieso finanziert der Partner nicht dann auch das restliche Leben ?
Junge, junge das ist ja mal wieder eine Einstellung.
Sollte das jetzt heissen: Selbst Schuld wenn Du einen Partner hast, Du hast umsonst jeden Monat Sozialabgaben bezahlt! Kann DIch ja Dein Partner erhalten?????
Wenn ich eingezahlt habe, und ich werde - warum auch immer - arbeitslos, dann steht mir das zu! Dafür habe ich ja jahrenlang was von meinem Gehalt abgegeben!
Und wenn mir ein Urlaub geschenkt wird, wird wohl niemand danach fragen, wer das war und in welchem Verhältnis ich zu dem stehe, oder???
Ich hab zwar erst jetzt den Unterschied zwischen ALG und Hartz IV verstandne, das gibts bei uns in Österreich nicht, auch wird bei uns das Arbeitslosengeld anders berechnet (55% von dem was ich entweder im vorletzten Jahr hatte, oder bei Antragstellung ab Juli vom letzten Jahr). Da ist es natürlich auch besch...., wenn ich seit einem Jahr gut verdiene, aber als Bemessungsgrundlage das vorletzte Jahr herangezogen wird. Auch A.....karte!
Das ALG dient dazu, die Lebenserhaltungskosten eben zu erhalten. Wenn ich mir da davon was abspare, dann ist es mein Ding, was ich damit mache.