Ich möchte noch auf diesen Satz von dir zurückkommen:
"Diese Versicherung war dem eigentlichen Vermieter Hertz unbekannt und es stellte sich heraus dass es sich lediglich um eine interne Zusatzversicherung von Auto-Europe handelte."
Nun schreibt Auto Europe in seinen AGB:
"Erstattung der Selbstbeteiligung
In den meisten Destinationen und für die meisten Vermieter bietet Auto Europe gegen einen geringen Aufpreis die Rückerstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall an. Die entsprechenden Konditionen und Preise werden zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt und sind Bestandteil des Vouchers. Diese mögliche Erstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall ist KEINE Versicherung sondern ein Service von Auto Europe,..." Quelle. autoeurope.de
Zu dem von dir so benannten "bürokratischen Verfahren" kann man unter dem o. g. Punkt dann lesen:
"Wenn das gebuchte Produkt die Rückerstattung der Selbstbeteiligung durch Auto Europe (nicht durch den Vermieter) einschließt, sind im Schadensfall folgende Dokumente einzureichen: Mietvertrag, Schadensbericht des Autovermieters, Unfall-/Schadensprotokoll der örtlichen Polizei oder Anzeige falls kein Unfallgegner beteiligt war oder dieser nicht zu ermitteln war und ein Zahlungsnachweis (Kreditkartenkontoauszug). Nur wenn alle Dokumente vorliegen und Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden können, kann eine Rückerstattung vorgenommen werden." Quelle: autoeurope.de
Es endet mit diesem Satz:
"Diese mögliche Erstattung durch Auto Europe steht in keinerlei Zusammenhang mit der u.g. SuperCDW, welche eine Reduzierung bzw. Ausschluss der Selbstbeteiligung im Schadensfall direkt beim jeweiligen Autovermieter betrifft." Quelle: autoeurope.de
Und ja, dann kommt auch der Hinweis, dass Bearbeitungsgebühren anfallen, usw.
Aber - das steht nicht im Kleingedruckten: Das steht gut lesbar hier in den AGB