• Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1575653618055

    Gehe zur Verbraucherzentrale damit, gibt bestimmt noch mehr Mitglieder.

    Leider wäre diese Masche nicht neu. Wir hatten hier schon einiges an xxfreiwillig geixtxx, was Urlaub, Vermietung von Ferienhäuserun usw. betrifft.

  • Marie Antonett
    Dabei seit: 1575913932783
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    geschrieben 1575914144343

    Hallo habe auf die Post bekommen wohl das gleiche auch keine E-Mail Bestätigung oder vorab in irgendeiner Form habe per E-Mail auf das wiederufsrecht verwiesen. .kamm ne Drohung per rechtsabteilung wiederum wäre nur 7 Tage..." keine Postadresse auf denn Brief die Bankverbindung ist aus pohlen

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1575915421000

    Willkommen Marie Antonett

    Eine Drohung welchen Inhaltes? Auch per Smartphone auf der Seite gelandet?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1575921054955 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Wie Candecor und Ahotep bereits schrieben:

    Ohne Widerufsbelehrung besteht auch kein Anspruch auf irgendwelche Zahlungen.

    Entweder ignorieren oder einfach drauf hinweisen, dass die Seite nicht ausreichend ausgestattet ist, um einen wirksamen Vertrag zu schließen.

    Ich würde dazu einen Einzeiler wählen - mehr Mühe braucht man sich imho nicht zu machen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Agata 78
    Dabei seit: 1575920522624
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    geschrieben 1575926911300

    Hallo, ich habe einen identischen Brief bekommen. Können Sie die IP nr untersuchen weil der angegebenen in der Mail ist nicht korrekt. Was soll ich machen?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1575927204013

    Wie bereits empfohlen - nichts oder eben darauf hinweisen, dass auf der Website wesentliche Bestandteile fehlen und damit ein rechtsgültiger Vertrag nicht zustande gekommen ist.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1575928755819

    Hallo, schmeißt das ganze in den Müll und macht euch nicht die Mühe zu antworten.

    Die suchen sich nur Opfer die gleich zahlen und weitere schritte werden sie nicht einleiten.:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1575929223470 , zuletzt editiert von vonschmeling

    "Widerrufsrecht: Sie können innerhalb von 7 Tagen Ihren Testzugang kündigen. Schicken Sie dazu ganz einfach eine eMail an: office [at] top-urlaub [punkt] info"

    (Quelle: Website des Laden)

    ... ist übrigens keine Widerrufsbelehrung im Sinne des Erfinders sondern einfach ein hingeworfener Satz ohne jegliche Relevanz.

    Ferner wird auf Kosten erstaunlich deutlich am rechen Bildrand hingewiesen, man sollte ja stets etwas genauer hinsehen.

    Dessen unbeachtlich wird die Forderung gegen Kunde aus D nicht durchsetzbar sein.

    Ich frage mich aber allerdings nach der Dunkelziffer - die dürften mit der Nummer einige Einnahmen generieren ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • muckikettnitz
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    geschrieben 1575930464681

    Ich habe genau das Schreiben bekommen nur leider steht bei mir keine Adresse drauf somit geht kein Widerspruch per Post.

    Per Email kommt dann nur das übliche mit Mahn und Gerichtskosten drohen.

    Und was nun weiter... Bitte helft mir

    Danke und lg

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1575939641827 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Wenn auf den Widerspruch per Email nichts weiter kommt als Androhung eines Mahnverfahrens mach gar nichts mehr.

    Die Abomasche gibt es schon relativ lang, die Erfahrung hat gezeigt, dass eigentlich nie tatsächlich ein Mahnverfahren eingeleitet wird.

    Der Anspruch ist schlichterdings nicht zu begründen - da genügt einem Richter allein ein Blick auf die Website.

    Das Fatale an der Sache ist, dass leider etliche Betroffene einknicken und bezahlen nach den Androhungen ... eine Anzeige bei der Polizei ist daher durchaus zu erwägen und diesen Machenschaften ein Ende zu bereiten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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