Corona: Rechte und Pflichten- auch bei Rückreise nach Deutschland

  • F411
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    geschrieben 1627811839024 , zuletzt editiert von F411

    Das für die Einstufung als Hochinzidenzgebiet mehrere Faktoren (Inzidenz, Krankenhauseinweisungen/-kapzitäten usw.) einbezogen werden, macht die Reiseplanung eher noch schwieriger. In der RKI-Information ist zur Einstufung v. "Hochrisikogebieten" derart viel konjunktiv (können..., kann..., Möglich ist auch...) drin, das man z.B. im Falle Griechenlands kaum planen kann. Auch der Hinweis, dass sehr kurzfristig neue Virusvarianten- und Hochrisikogebiete ausgeweisen werden können, führt dann ganz schnell - sofern nicht geimpft oder genesen - gleich in min. 5-tägige Quarantäne!

  • REJBodenheim
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    geschrieben 1627814485084

    @F411

    Genauso ist es, wenn man in diesen Zeiten reisen will. Aber das ist alles nichts Neuers und seit Monaten bereits so.

    Wem das alles zu unsicher ist oder zu riskant bleibt zu Hause und entdeckt Deutschland.

  • enno68
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    geschrieben 1627820179627 , zuletzt editiert von enno68

    Ich bin jetzt nicht sicher ob ich etwas übersehen habe.Aber so wie ich es verstanden habe,müsste man im Fall der Hochstufung auf Virusvariantengebiet während des Urlaubs bei der Rückreise einen negativen Test vorweisen und trotz dessen auch noch 14 Tage in Quarantäne,selbst als vollständig Geimpfter.

    Ist das tatsächlich so?

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1627821166467

    Genau so ist es. Die Übersicht der Möglichkeiten findest du hier: Corona-Einreiseregeln (Kurzübersicht).

    Also per heute, wenn du aus Brasilien oder Uruguay zurück nach D reist.

  • Rumpelmurz
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    geschrieben 1627822502805

    Hallo zusammen,

    sorry, falls die Frage vielleicht schon mal gestellt wurde, aber der Absatz bezüglich der Quarantäne auf der Seite des Deutschen Bundesministeriums macht mich gerade etwas kirre. Da steht ja folgendes:

    • Beendigung bei Hochrisikogebieten: Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die Quarantäne endet mit dem Zeitpunkt der Übermittlung. Wird der Nachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich. Im Fall der Übermittlung eines Testnachweises darf die zugrundeliegende Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein. Für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Absonderung fünf Tage nach der Einreise automatisch.“

    “Wird der Nachweis bereits vor der Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich.“

    Was denn nun? Muss man nun mindestens 5 Tage in Quarantäne, wenn man aus einem Hochinzidenzgebiet kommt oder nicht?

    Ich lese das anders. Oder interpretiere ich falsch?

    Vielen dank im Voraus für eure Antworten.

  • enno68
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    geschrieben 1627822637284

    @REJBodenheim

    Danke für die Bestätigung. Was mir nicht klar ist,warum es trotz negativem Test+kompletter Impfung keine Möglichkeit gibt der Quarantäne zu entgehen?Mehr kann mann ja nun wirklich nicht tun.Da fördert man die Impfbereitschaft bestimmt nicht.Einerseits lockert man bei Veranstaltungen aber hier verschärft man.Alles irgendwie ziemlich viel Willkür wie ich finde.Können wir aber leider nicht ändern.

  • Noemi70
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    geschrieben 1627823684861 , zuletzt editiert von Noemi70

    @Rumpelmurz: Guck mal in die von REJBodenheim verlinkte Kurzübersicht direkt über deinem Beitrag. Mit Impf-/Genesenennachweis kannst du die Quarantäne komplett umgehen, mit Test erst ab Tag 5.

  • REJBodenheim
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    geschrieben 1627832165802

    @enno68 sagte:

    Was mir nicht klar ist,warum es trotz negativem Test+kompletter Impfung keine Möglichkeit gibt der Quarantäne zu entgehen?

    So ist es festgelegt, wenn man aus einem Virusvariantengebiet kommt: siehe Definition und Ausführungen beim RKI. Hat mit Veranstaltung o.ä. nichts zu tun....

  • enno68
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    geschrieben 1627834296360

    Ja,die Regeln verstehe ich.Wo die Logik ist aber nicht.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1627834421820 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @enno68

    Hochinzidenzgebiet als Terminus wird nicht mehr benutzt.

    Hochrisikogebiet -geimpft/genesen = keine Quarantäne

    Virusvariantengebiet = Quarantäne auch für Geimpfte, da noch nicht ausreichend erforscht ist, welche Vakzine auch bei den Varianten einen guten Schutz bieten.

    Ich hoffe, das erscheint dir nun einigermaßen logisch? :no_mouth:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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