Hallo Birgit,
bitte vergleiche aber auch, ob die Leistungsbeschreibung identisch ist. Gerade hatten wir es hier (mit Neckermann) daß z.B.: in unterschiedlichen deutschen Katalogen auch unterschiedliche Belegungen möglich sind. Das kann auch mit holländischen Katalogen so sein. Ebenso werden in unterschiedlichen Katalogen auch unterschiedliche Zimmer vermarktet.
Dort können beispielsweise andere Zimmer angeboten werden, als in Deutschland. Sei es weil diese in Deutschland keiner buchen würde, oder noch einfacher, weil alle diese Zimmer garantiert schon mit Holländern belegt werden können und somit ein Verkauf in Deutschland gar nicht nötig ist.
Reiseleitungs- und Sprachprobleme wird es dann ja wohl weniger geben. Gerichtsstand wäre aber in den Niederlanden und ob bei einer eventuellen Reklamation diese auch auf Deutsch überhaupt angenommen wird, mag ich auch nicht einschätzen.
Wenn alles identisch ist und Du keinerlei Probleme hast, sicher eine gute Möglichkeit. Im anderen Fall wird sich das dann weisen.
Gruß
Berthold