auch wenn ich jetzt gleich wieder als Spaßbremse bezeichnet werde, hier meine Meinung bzw. die gesetzliche Richtigkeit.
Ein Problem ist es schon, wenn keine volljährige Aufsichtsperson in der Nähe ist. Ist eine volljährige Aufsichtsperson dabei, benötigt diese eine Bescheinigung der Eltern.
Solange nichts passiert, ist alles ok. Dies alles verhält sich aber anders, wenn was sein sollte. Daher sagt das Gesetz, daß eine Person, welche nicht das 17. Lebensjahr vollendet hat, in Aufsicht einer Betreuungsperson sich aufzuhalten hat u. die betreuende Person dies auch richtig wahrnimmt.
LG