• effi
    Dabei seit: 1119657600000
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    Zielexperte/in für: Athen
    geschrieben 1178994597000

    Saskia@ wenn Eure Eltern damit einverstanden sind, ist Euer Vorhaben überhaupt kein Problem. Mein Sohn war mit 16 Jahren erstmals und ohne Betreuung allein im Ausland und ich habe mich damals umfassend über dieses Thema informiert.

    Die Aufsichtspflicht der Eltern schwindet mit zunehmendem Alter des Jugendlichen. Lt. Jugendschutzgesetz gibt es keine speziellen Regelungen, ab wann ein Jugendlicher allein reisen darf. Diese Entscheidung liegt ganz allein im Ermessen der Eltern. Wie von den anderen schon erwähnt, reichen die Einverständniserklärung der Eltern und deren Passkopien völlig aus.

    Viel Spaß im Urlaub

    Effi

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1179050333000

    @citygirl

    also bist zu dem Zeitpunkt des Fliegens (Urlaub) 18? Dann ist es kein Problem.

    @effi

    da muß ich Dir leider wiedersprechen. Auch ich beschäftige mich sehr mit dem Thema, da ich viele Jugendfreizeiten organisiere u. auf die Gesetzesmäßigkeiten achten muß. Eine jugendliche Person, welche das 17. Lebensjahr nicht vollendet hat, darf ab gewissen Zeiten ohnehin nur in Begleitung einer Aufsichtsperson unterwegs sein. Daher geben ja schon hier in Deutschland Diskotheken solche Bevollmächtigungszettel raus. Dies ist auch so für Auslandsreisen. Stern TV hat darüber vor kurzem eine Reportage gebracht. War interessant. Ein Mädchen (17 3/4) war nachts nicht in Begleitung einer Aufsichtsperson unterwegs u. wurde von der Polizei aufgesammelt. Fakt: Einschaltung des Jugendamtes mit Anzeige Verletzung der Aufsichtspflicht. Die Aufsichtspflicht schwindet komplett ab 18. Lebensjahr. Vorher haben die Eltern das Kind bei Reisen ins Ausland einer Betreuungsperson (schriftlich) zu unterstellen.

    LG

  • effi
    Dabei seit: 1119657600000
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    Zielexperte/in für: Athen
    geschrieben 1179054998000

    Carsten@ mir ging es nur um den rechtlichen Aspekt. Und demnach gibt es kein Gesetz, das einem 17-jährigen das Reisen ohne Aufsichtsperson verbietet. Einzige Voraussetzung eben- das Einverständnis der Eltern. Die Frage der Haftung steht auf einem anderen Blatt.

    LG Effi

    PS: Mit Vollendung des 17.Lebensjahres, ist man 17 ;)

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1179059005000

    PS: Mit Vollendung des 17.Lebensjahres, ist man 17 ;)

    Richtikk!

    Mit der Geburt ist man NULL

    Nach 1 Jahr, mit der Vollendung des ersten Lebensjahres ist man 1 Jahr alt.

    Nach 2 Jahren ....usw...

    Nach Vollendung des 17. Jahres auf Erden ist man 17 Jahre alt :D

    Erst mit 18 ist man Volljährig.

    Dann braucht man Mama nicht mehr zu fragen!

    Höchstens nach einem finanziellen Zuschuß ;)

    +++

    Ich habe übrigens mit 17 schon im Ausland gearbeitet, auch kein Problem. Hat damals keinen interessiert. (Schweiz)

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1179061620000

    Sorry, richtig juanito.

    @effi

    eben, und darüber sollte man sich auch auf jeden Fall Gedanken machen. Sicherlich ist es eine Vertrauenssache bzw. eine Sache der Reife. Jedoch sollte man seine Verantwortung gegenüber dem Kind nie vergessen. Wenn etwas passiert, dann kommen die Fragen u. Behörden ins Spiel. Das ist einfach so.

  • gutenmorgen
    Dabei seit: 1175990400000
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    geschrieben 1179083359000

    ...., wenn meinem minderjährigen kind hier vor der tür was passiert, kommen ebenfalls die behörden ins spiel...

    mein damals 16 jähriger sohn wurde in der disco überprüft, zu einer uhrzeit, in der er lange zu hause sein müßte. ich bekam ein schreiben vom zuständigen polizeirevier, ganz freundlich wurde mir mitgeteilt, dass mein sohn zu einer späten stunde unterwegs war.

    kein stück jugendamt oder gar anzeige

    und was die sogenannten aufsichtspersonen betrifft habe ich ganz besondere erfahrungen gemacht: fußballverein oder jugendfeuerwehr -noch mehr betrunken ging nicht!!

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1179085734000

    @gutenmorgen

    natürlich kommen hier auch die Behörden ins Spiel.

    Aber es ist ein Unterschied ob hier oder tausende Kilometer entfernt, wo Du als Elternteil nicht einschreiten kannst oder helfen kannst.

    Du schreibst Dein Kind sei zu einer Uhrzeit unterwegs gewesen wo er längst hätte zu Hause sein müssen? Eigentlich ein Widerspruch in sich u. gibtst es ja zu das es nicht erlaubt ist. Glück für Dich, daß auch Beamten von der Menschlichkeit verschieden sind. Hätte auch anders ausgehen können. Gesetzte gibt es, das ist so. Die sind auch nicht vom Tisch zu reden.

    Deine negativen Erfahrungen bzgl. Jugendfeuerwehren tun mir sehr leid. Auch diese Aufsichtspersonen haben sich strafbar gemacht u. spricht nicht für sich. Dies gibt es in unserer Feuerwehr auf gar keinen Fall. Da darf man nicht alle über einen Kamm scheren.

  • gutenmorgen
    Dabei seit: 1175990400000
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    geschrieben 1179086645000

    @carsten wismar, ich schere grundsätzlich nichts und niemanden über einen kamm. ich habe lediglich gesagt, was ich weiß -leider-

    was das ausbleiben meines damals 16-jährigen anbelangt. für mich war das überhaupt gar nichts! und ich sehe da keinen widerspruch??!!

    uns allen ging es doch schon so, wir hatten eine uhrzeit mit, der abend ist wunderschön und nun einfach abbrechen?. Ich hatte das nie eingesehen

    übrigens habe ich eine sehr erwachsene tochter /(38), die ebenfalls alle -im rahmen des möglichen- freiheiten hatte. und auch ihr war es sehr gut bekommen

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1179087781000

    @gutenmorgen

    ja ich sagte ja, Du hattest glücklicherweise Glück gehabt. Kann auch anders ausgehen. Kenne ich auch genügend Fälle.

    Das einfach abbrechen hat auch was mit einer gewissen Disziplin zu tun, was ein Kind auch lernen muß. Wenn es bzgl. der Zeit tun u. lassen kann was es will, obwohl eine Zeit ausgemacht wurde, wo ist dann noch eine Vertrauensbasis? Was ich meine: gewisse Regeln sollten in einer Familie eingehalten werden.

  • pikascho
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    geschrieben 1179091566000

    Hallo zusammen,

    also ich würde es meiner 16-jährigen Tochter nicht erlauben allein mit einer gleichaltrigen Freundin in Urlaub zu verreisen, obwohl ich größtes Vertrauen zu meiner Tochter habe und ich mich z.B. was das abendliche Weggehen betrifft mich 100% auf sie verlassen kann. Aber sie alleine z.B. einen Ferienaufenthalt in der Türkei machen lassen, dies ginge mir denn doch zu weit. Eine speziell organisierte Jugendreise mit Begleitung dies wäre was anderes, aber alleine mit Freundin, nein !!!

    @gutenmorgen

    also ich möchte nicht von der Polizei mitgeteilt bekommen, dass mein Kind zu später Stunde aus einem Lokal herausgeholt wurde, sei dies nun freundlich oder gleich mit Anzeige.

    Grüßle pikascho

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