• fusbalsau
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    geschrieben 1595787193018

    ich habe bei Opodo eine TUI-Pauschalreise Albena/Bulgarien gebucht. Jetzt wurde mein Hotel umgebucht auf eins in Goldstrand, wo ich nicht unbedingt hinwollte. Theoretisch könnte ich - so die Zusage von opodo und TUI - bis einen Tag vorher umbuchen oder stornieren.

    Aber es ist nicht möglich opodo zu erreichen. Die Telefonnummer scheint nicht mehrzu existieren. Weder über Kontaktformulare über ihre Plattform noch über TUI noch sonst irgendwie ist es möglich mit ihnen in Kontakt zu treten. Ist leicht überpräfbar, falls es jemand nicht glaubt.

    Auf ihrer Seite bieten sie auch keine Pauschalreisen mehr an.

    Ich würde derzeit auf keinen Fall nochmal bei opodo buchen. Ich denke, ich werde mit TUI irgendwie einig, habe meine Reiseunterlagen und werde - wenn es in Goldstrand allzu schlimm ist, auch vor Ort noch eine Lösung finden. Aber sich derart tot stellen ist ein kaum wieder gut zu machendes Nogo. Für mich sieht es aber auch nicht danach aus, als hätten die das Bestreben ihr Geschäft weiter zu betreiben.

    Es wundert mich, dass hier nicht noch mehr steht, da Opodo nicht gerade klein ist.

  • holidaaylover
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    gesperrt
    Bekannter Forentroll
    geschrieben 1604782592422

    Hallo zusammen! Ich buche meine Reisen fast immer über Opodo und hatte bisher noch nie ein Problem damit! Hat immer alles super geklappt.

    Don't worry be happy!
  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • altlöwin63
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    geschrieben 1619340515149

    Meine Arbeitskollegin hat einen Hin,-und Rückflug nach Ägypten (Urlaub) bei Opodo gebucht. Dieser Flug wurde ersatzlos gestrichen (Corona).

    Da nach einem halben Jahr immer noch keine Rückzahlung zu verzeichnen war, begründete dies Opodo auf Nachfrage mit:

    Die Fluglinie hat noch nicht zurückbezahlt.

    Nun hat Opodo zurückgezahlt, hat aber einen nicht begründete "Bearbeitungsgebühr" von 40.- Euro einbehalten.

    Ist das rechtens?

    Danke für eure Meinungen!

    Gruß Waltraud!

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
  • REJBodenheim
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    geschrieben 1619340726620 , zuletzt editiert von REJBodenheim

    Auch hier gilt: AGBs vorher lesen erspart nachträgliches Wundern. Oder: Ja, ist es.

  • altlöwin63
    Dabei seit: 1227139200000
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    geschrieben 1619341274195

    Danke Bodenheim, das habe ich mir auch gedacht und ihr auch schon so gesagt.

    Evt. haben ja Frau von Schmeling und andere noch was dazu beizutragen. Würde mich freuen.

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1619344795916 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ganz so einfach ist das nicht mit in AGB vereinbarten Gebühren ... Urteil des LG Berlin vom 3.08.2016, Az. 15 O 520/15 (rechtskräftig)

    Nur weil etwas mittels AGB vereinbart ist, muss es noch nicht rechtens sein.

    Ich würde die Rechtmäßigkeit der "Bearbeitungsgebühr" bestreiten und den Betrag einfordern.

    Zwar handelt es sich in der ergangenen Entscheidung um einen anders gelagerten Sachverhalt, es ist aber durchaus möglich, dass auch die hier "vereinbarte" Gebühr bestritten werden kann.

    Vielleicht mal bisschen rumgoogeln ob es nicht schon etwas dazu gibt z.B. vom Verbraucherschutz.

    Der BDAE textet zu unzulässige Erstattungskosten:

    Die Richter vom Landgericht Berlin schlossen sich der Auffassung des vzbv an, dass die Gebühr mit der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar und daher rechtswidrig ist. Die Urteilsbegründung: Wenn Fluggesellschaften den Vermittler mit der Erstattung beauftragen, erbringe der Vermittler eine Leistung für die Fluggesellschaften und nicht für den Verbraucher. Für diesen sei es egal, ob die Gutschrift auf seinem Konto direkt von der Airline oder vom Vermittler kommt. Die einzige Leistung des Vermittlers bestehe darin, den von der Fluggesellschaft ermittelten Erstattungsbetrag an den Kunden weiterzuleiten.

    Genau darauf würde ich abstellen bei der Beschwerde.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • altlöwin63
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    geschrieben 1619345605077

    Danke dir für die schnelle Rückmeldung!

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1619345830757

    wg. 40 EUR?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1619345976637 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ja, richtig.

    Im gegenständlichen Urteil waren 25€ Gebühr strittig. Der Betrag ist unwichtig, es geht um die Rechtmäßigkeit.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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