@weiserausmmorgenland sagte:
... aber was soll denn dabei rauskommen als die nüchterne und wenig überraschende Erkenntnis, dass man zu den Stornierungsbedingungen der AGB des RV stornieren kann.
Es ist dir also trotz all der lästigen Links und Formulare, Listen und Updates noch immer nicht aufgegangen, dass die Bedingungen an die - wie auch stets von dir betont!? - außergewöhnliche Situation angepasst wurden???
Mit dem Formular entlastet z.B. das Reisebüro HC die Telefone, braucht sich nicht durch ausschweifende freie Begründungen zu schmökern und erhält alle relevanten Daten der Kunden auf einen Blick.
Anders ausgedrückt: HC bietet eine Dienstleistung, die die Anfragen für seine Kunden erleichtert.
Aber vielen Dank für deine Darbietung völliger Begriffstutzigkeit ... vielleicht dient sie ja dazu, das kein Leser mehr deine wuschigen Einlassungen von Ab.zocke bis Zuständigkeit mehr ernst nimmt und sich die Lektüre künftig erspart?
Deine bisherigen Ratschläge reichen von unvollständig bis grottenfalsch, selbst wenn ein User mit einem fetten "Ironie aus!" ruft, verstehst du nicht was gemeint ist und zerpflückst und verknüpfst die Beiträge mit höchst arroganter Beharrlichkeit - was versprichst du dir davon???
Nachdem du hier so virenhaft gewütet hast erlaube ich mir eine kurze informative Zusammenfassung:
mit Beginn bis einschließlich 30.4. sind abgesagt. Sie können ungebucht werden (gutgeschrieben wird dann der Reisepreis) oder man kann eine Erstattung erbitten.
- Individuelle Buchungen über Veranstalter
dito
Für alle Belange zuständiger Ansprechpartner ist der Vermittler!
Ausnahme: Portale, die nur die Plattform zur Verfügung stellen und ein direktes Vertragsverhältnis mit dem Kunden ausschließen
(Beipiel edreams AGB Abs.2.1, wo es heißt: "Der Vertrag über die von Ihnen ausgewählten touristischen Produkte und Dienstleistungen besteht zwischen dem entsprechenden Anbieter und Ihnen. eDreams ist in diesem Vertragsverhältnis nicht als Vertragspartner beteiligt."
- Nur-Hotel- oder - Flugbuchungen
Handhabe muss mit dem Leistungsträger geklärt werden, auch sie sind dem Grunde nach abgesagt.
Grundlage ist die jeweilige Rechtsprechung am Gerichtsstand des betreffenden Unternehmens.
Wenn ihr nicht wisst, was genau eure Buchung umfasst und wer zuständig für euer Anliegen, kann seine relevanten Angaben hier machen und sich unterstützen lassen.