Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • Sokrates
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1585326864572

    @starman402 sagte:

    Mir ist schon klar das es sich um eine besondere Lage handelt deshalb frage ich

    Soll ich warten bis der Reiseveranstalter sich meldet?

    Immerhin habe ich für zwei Wochen bezahlt und nur eine bekommen und die auch mit erheblichen Einschränkungen.

    Lies doch mal bitte den Beitrag von tinchen78 von heute, 15:59h.

    Ich denke, dass - nachdem die aktuell anstehenden Probleme gelöst sind - auch Deine Forderungen bearbeitet werden, wobei es vermutlich auf das Angebot eines Gutscheins herauslaufen wird. Das wird mit Sicherheit noch einige Wochen dauern. Was Du dann machst, ist Deine Sache.

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
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  • Candecor
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    gesperrt
    Bekannter Forentroll
    geschrieben 1585328405146

    @starman402 sagte:

    Soll ich warten bis der Reiseveranstalter sich meldet?

    Melde deine Forderungen per Einwurfeinschreiben beim Veranstalter an - eine Rückforderung von 60% scheint mir angemessen - und verlange eine Zahlung (Konto angeben) binnen 14 Tagen. Sollte keine Reaktion des des Veranstalters innerhalb des Frist erfolgen, Mahbescheid schicken (braucht man keinen Anwalt, kann man auch selber machen)

    Damit bist du in jedem Fall auf der sicheren Seite und schon mal ganz vorne dran :-)

    "So viele Haare und kein Kamm ..."
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1585329539471

    @starman

    Die Höhe des Erstattungsanspruchs bemisst sich an den anteiligen Fehltagen, in diesem Fall bezogen auf den reinen Beherbergungspreis (die Flüge wurden ja geleistet), nicht etwa auf 60% ... (@Candecor: Wie kommst du auf das schmale Brett?)

    Für die Einschränkungen vor Ort kannst du den Veranstalter nicht auf eine Minderung in Anspruch nehmen, das hierfür sind eben jene von außen kommenden unvorhergesehenen Ereignisse ursächlich, von welchen man auch als höhere Gewalt spricht.

    Richtig ist:

    Forderung (korrekt!) beziffern und per Einwurfeinschreiben an den Veranstalter senden.

    Es wird dauern ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1585330663241

    Hier ist kein Treffpunkt für Plaudereien oder themenfremde Beiträge.

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  • Reisender-Schwabe
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    geschrieben 1585333972559 , zuletzt editiert von vonschmeling

    xxx Zitat sinngemäß gekürzt xxx

    @starman402 sagte:

    Ich bin am 13.03 als Alleinreisender von Frankfurt nach Gran Canaria geflogen. Zu dieser Zeit bestand noch keine Reisewarnung.

    Ab 15.03 war dann die Ausganssperre und ich konnte mich nur noch auf dem Zimmer aufhalten.

    Am 19.03 bin ich dann mit Sund Air nach Hannover geflogen nach Anruf meines Reiseveranstalters (Schauinsland Reisen).

    Meine Rückreise wäre am 27.03.2020 (Condor) gewesen, allerdings an Urlaub war in Maspalomas nicht mehr zu denken.

    Hallo Starman, ich bin in der gleichen Situation. Ich hatte deshalb meinem Reiseveranstalter eine E-Mail geschrieben. Er hat den Eingang dann bestätigt und um Geduld gebeten. Das würde ich Dir in Deinem Fall auch anraten. Immerhin wurden meine Ansprüche nicht gleich abgewehrt.

    Dann noch eine Anmerkung an die Foristen. Sprüche wie " das hätte man doch kommen sehen müssen" bringen uns nicht weiter und sind einfach nur überflüssig!!!!!

  • HABERLING
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    geschrieben 1585334322804

    Na ja, weil deine Ansprüche noch keiner vom RV gelesen hat.:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Reisender-Schwabe
    Dabei seit: 1242345600000
    Beiträge: 26
    geschrieben 1585335730156

    @haberling sagte:

    Na ja, weil deine Ansprüche noch keiner vom RV gelesen hat.:wink:

    Tut mir leid, aber genau solche Antworten sind überflüssig wie ein Kropf.

    Wir (auch Starman) haben für eine Leistung mit z.B 14 Übernachtungen bezahlt aber weniger Nächte bekommen. So einfach ist das. Meiner Meinung nach hat der Reiseveranstalter seinen Vertrag so nicht voll erfüllt. So hoffe ich auf eine Teilerstattung der nicht erbrachten Leistung.

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