Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • Alyx
    Dabei seit: 1584291162779
    Beiträge: 4
    geschrieben 1585318825202

    Hallo zusammen,

    Hat hier jemand schon seine Reisekosten erstattet bekommen?

    Wenn ja, von welchem RV und mit welchem Reisedatum?

    Wir wären am 19.03 geflogen HC hat uns am 18.03 benachrichtigt, dass die Reise seitens TUI storniert wurde.

    Bis jetzt haben wir noch keine Rückerstattung erhalten.

    Vielen Dank für eure Erfahrungen :grinning:

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30982
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1585318918821 , zuletzt editiert von Ahotep

    Ist ja keine 10 Tage her:smirk:

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25378
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1585319771992 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Unter diesem Link, klick mal

    kommt ihr auf die HolidayCheck Sonderseite

    Da gibt es ein kleines Tool , in das man- bei erfolgter Buchung über unser HolidayCheck-Reisebüro- die Holidaycheck Buchungs ID eintragen muss und die Mailadresse , unter der die Buchung erfolgt ist

    Alle Daten richtig eingegeben--- siehe Muster ? Dann gibt es Veranstalter--Infos zu der eigenen Reise

    Sieht so aus:

  • tinchen78
    Dabei seit: 1175299200000
    Beiträge: 193
    geschrieben 1585321188352

    @wukovits sagte:

    Hallo

    Ich habe es im Forum bereits an anderer Stelle geschrieben.

    Und deswegen auch hier noch einmal mein Text aus dem anderen thread:

    Das wird zum einen den Aspekt der Planungssicherheit haben. Und eventuell auch noch einen rechtlichen Aspekt. So wie es ja auch in Deutschland zb nicht gestattet ist, eine Garantie lebenslang zu gewähren. Das muss ja für solch internationale Unternehmen auch für alle Regionen rechtens sein.

    Aber konkret wissen tu ich es auch nicht.

    ……..................

    Insofern bringt es doch nichts, überall zu schreiben, wie blöd man die Regelung findet. Das Verbraucherrecht ist bei uns in der Regel seeeehr kundenorientiert. In so einer völlig unvorhersehbaren Situation müssen aber alle mal ein Stück weit zurückstecken.

    Was haben denn die Reisenden mit Buchung im Mai davon, wenn jetzt alle Unternehmen pleite gehen, nur weil sie sich an die geltende Rechtslage gehalten haben und alle ausgezahlt oder wunder was für Gutscheine verteilt haben?!

    Und auch wenn es bedauerlich ist, dass der Urlaub ausfällt bzw erstmal verschoben werden muss, sollte man auch mal an die Leute bei den Veranstaltern und Co denken. Die sitzen jetzt auch zu Hause, haben ihre Kinder daneben und kümmern sich mal eben um die Rückholung von Leuten aus der ganzen Welt oder eben die Rückzahlung von Urlauben. Und mit jeder Rückzahlung geht deren Popo mehr auf Grundeis, weil sie eben von genau diesen ungeduldigen Mitmenschen leben. Und meist auch nicht wissen, was die Zukunft bringt.

    Sorry, dafür ist dieser thread gar nicht gedacht. Aber ich lese sonst hier eher still mit, weil ich natürlich auch unseren Sommerurlaub im Blick habe. Aber ich finde manche Kommentare einfach nur daneben.

    Auch an dieser Stelle nochmal ein ganz dickes DANKE an die, die sich hier so viel Mühe geben, zu helfen und Klarheit im Rahmen der Möglichkeiten zu schaffen. 

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1585323570812

    Naja, ich weiß es konkret - Gutscheine dürfen eine begrenzte Gültigkeit haben und verjähren nach 3 Jahren.

    Wie dann weiter zu verfahren ist hab ich ebenfalls eine Seite zuvor gepostet.

    Ferner schrieb ich, dass es schwierig sein dürfte, die Gutscheinvariante anzugreifen, da die Dinge so wie sie sind noch nie waren und diverse Gremien der Branche zu Recht bezweifeln, dass die Bestimmungen des BGB für eine Krise mit den gegenwärtigen Dimensionen nicht ausreichen.

    Ich betone zwar immer, nicht auf dem Dreifuß zu sitzen, bin mir in Sachen Gutschein anstatt Auszahlung jedoch ziemlich sicher, dass diese Option vom Gesetzgeber in Kürze sanktioniert wird.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25378
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1585324705663 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Nach TUI und FTI schickt nun die nächste der führenden Veranstalter-Groups - DER --die Mitarbeiter in die Kurzarbeit.

    Kurzarbeit für die zum Konzern gehörenden Veranstalter:

    Dertour,

    ITS,

    Jahn Reisen,

    Meiers Weltreisen,

    ADAC Reisen und

    Travelix

    Does gilt auch die zwei Zentralbereiche in Köln und Frankfurt am Main.

    Vom 1. April an bis zum 30. September bis zu 80 Prozent Kurzarbeit

    Die Reiseverkäufer in den DER Reisebüros sind bereits-- bis auf wenige Ausnahmen in Kurzarbeit.

  • Starman402
    Dabei seit: 1333411200000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1585324871888

    Hallo habe hier auch schon einige Zeit mitgelesen nur meistens geht es nur um bevorstehende Reisen.

    Mein Sachverhalt ist folgender:

    Ich bin am 13.03 als Alleinreisender von Frankfurt nach Cran Canaria geflogen.Zu dieser Zeit bestand noch keine Reisewarnung.

    Ab 15.03 war dann die Ausganssperre und ich konnte mich nur noch auf dem Zimmer aufhalten.

    Am 19.03 bin ich dann mit Sund Air nach Hannover geflogen nach Anruf meines Reiseveranstalters (Schauinsland Reisen).

    Anschliessend mit dem ICE nach Mainz.

    Meine Rückreise wäre am 27.03.2020(Condor) gewesen allerdings an Urlaub war in Maspalomas nicht mehr zu denken.

    Zuerst einmal bin ich froh das ich wieder zuhause bin jedoch würde mich schon einmal interessieren wie ich mich jetzt verhalten soll.

    Wie ist die Rechtliche Situation denn die Reiseabbruchversicherung(Hanse Merkur)tritt wohl nicht ein.

    Mir ist schon klar das es sich um eine besondere Lage handelt deshalb frage ich

    Soll ich warten bis der Reiseveranstalter sich meldet?

    Immerhin habe ich für zwei Wochen bezahlt und nur eine bekommen und die auch mit erheblichen Einschränkungen.

  • wuppiandre
    Dabei seit: 1555349012515
    Beiträge: 127
    geschrieben 1585325456006 , zuletzt editiert von Sokrates

    @vonschmeling sagte:

    Auch wenn ein Voucher nicht eingelöst werden kann darf sein Wert nicht einfach verfallen.

    Nach Ablauf seiner Gültigkeit muss der Aussteller die Leistung zwar nicht mehr erbringen, den Gutscheinbetrag jedoch erstatten - ggf. abzüglich eines entgangenen Gewinns.

    Ja das wäre ja mal Intressant. Wenn Günter oft mal schreibt das die Margen bei 1-3% liegen wäre der Verlust aber mehr als zu verkraften

    Zitat und Beitrag getrennt!

  • Tangomaus
    Dabei seit: 1107820800000
    Beiträge: 5460
    Verwarnt
    geschrieben 1585326385023 , zuletzt editiert von Tangomaus

    @starmann

    Was erwartest du, der RV kann nichts für die Situation. Er hat dich sicher, und wahrscheinlich ohne Zusatzkosten für dich, wieder nach Hause gebracht.

    Und ehrlich, am 13. wäre ich nicht mehr geflogen.

    Auch wenn noch keine Reisewarnung bestand, die extremen Auswirkungen waren schon abzusehen.

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!