Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1585353958571 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @steelydan1

    14 Tage (!!) beträgt die Frist für die Erstattung - gem. Neufassung §651h BGB (gerade erst neu ersonnen und schon sowas von der bösen Wirklichkeit gefixxt!).

    Ich nehme an, dass die von dir sehr empathisch geschilderte Entscheidunsvariante der bewussten Verzögerung den betroffenen Unternemen gar nicht offen steht, sind sie doch leider inzwischen regelrecht abgesoffen in der Flut der Ereignisse und haben gar keine Möglichkeit zu solch stufenweisen Entscheidungen.

    Die schnell wirksamen Maßnahmen bleiben bislang zudem den kleinen Unternehmen vorbehalten, wie größere und große von Unterstüzung profitieren werden ist noch nicht ganz klar.

    Gerade deshalb wird sich in Sachen Gutschein als rechtmäßige Erstattungsvariante m.E. recht zeitnah eine Entscheidung ergeben, schlichterdings im Sinne der Entlastung ohne große Schmerzen für den Verbraucher und die Unternehmen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1585354868203 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @starman402 sagte:

    @von schmeling

    mehr erwarte ich auch nicht als das zumindest die nicht erbrachten Leistungen(Übernachtungen)ersetzt werden.Versilbert möchte ich da gar nichts haben.

    Zumindest während bisheriger "Störungen" war ein solcher Anspruch gewährleistet - ob das im Ausmaß der gegenständlichen noch zu erwarten sein wird wage ich nicht vorherzusagen. Besonders zuversichtlich bin ich dahingehend nicht ...

    @schwabe danke für deinen Rat und ich gebe dir recht jeder kommt jetzt mit Sprüchen "da wäre ich nicht geflogen" da aber die Reisewarnung noch nicht bestanden hat hätte ich die kompletten Stornokosten übernehmen müssen

    Du solltest dich zwar nicht von den "Sprüchen" beeindrucken lassen dich aber trotzdem etwas in Selbstreflexion üben:

    Das Übel der Gebühr wolltest du vermeiden und bist gereist um jetzt den Spieß umzudrehen? Da wundere dich mal bitte nicht über "Sprüche" ... sorry, so ein bisschen Kirche -> Dorf darf auch in Krisenzeiten sein!

    und jeden der solche Sprüche rollt frage ich ob er so einfach einen doch etwas höheren Geldbetrag einfach so in den Sand setzt

    siehe mein Text = Umkehrung deiner Frage

    Du hast deinen Reiseantritt auf Sand gebaut, demnach brauchst du jetzt auch nicht zu pienzen darüber, dass er genau dort gelandet ist. Kein Spruch.

    Das der Reiseveranstalter für die Einschränkungen nichts kann ist mir auch klar deshalb wäre ich (wenn rechtlich abgesichert) auch mit einem Gutschein zufrieden da ich wenn das alles vorbei ist gerne wieder nach Cran Canaria fliegen würde

    Mal sehen, ob der Veranstalter dieser huldvollen Attitüde nähertreten mag ... :smirk:

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1585355020565

    @haberling sagte:

    Nur mal so, ich habe zb. unsere für den 15.03. vorgesehene Reise nach Ägypten bei FTI am 13.03 storniert.

    Und???

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1585357108541 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @schlangenfanger sagte:

    Agent C , ich denke man muß sich noch etwas gedulden. Wir wären heute am 27.3. geflogen, haben am 19.3. die Stornierungsmitteilung von BigXtra bekommen. Wir halten uns an die Bitte nicht anzurufen und zu warten bis wir mehr erfahren .

    :thumbsup::exclamation:

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  • HC-Mitglied2162603
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    geschrieben 1585363969650

    @vonschmeling sagte:

    @starman

    Die Höhe des Erstattungsanspruchs bemisst sich an den anteiligen Fehltagen, in diesem Fall bezogen auf den reinen Beherbergungspreis (die Flüge wurden ja geleistet), nicht etwa auf 60% ... (@Candecor: Wie kommst du auf das schmale Brett?)

    Richtig ist:

    Forderung (korrekt!) beziffern und per Einwurfeinschreiben an den Veranstalter senden.

    Es wird dauern ...

    wie ermittelt man als laie die hoehe ( weil du schreibst, korrekt beziffern ) eines uebernachtungspreis, wenn man eine pauschalreise gebucht hat ?

    denn als laie hat man ja gar keinen einblick / ueberblick wie hoch anteilig der flugpreis ( den man ja rausrechnen muß) gewesen ist ?

    gesamtreisepreis abzueglich flugpreis = unbekannt

    die rechenformel ist klar, X naechte gebucht, Y naechte erhalten, macht x tage die nicht genutzt / in anspruch genommen wurden

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1585374337735 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    Ein Rechenbeispiel wäre z.B. (Pauschalreisepreis für 14 Tage ./. Pauschalreisepreis für 7 Tage) : 7

    Wobei das Ergebnis hier allerdings nicht der Übernachtungspreis sondern der Tagespreis inkl. vom RV bzw. Hotelier erbrachten weiteren Leistungen ist.

    In den heute noch im stationäre Reisebüro in Papierform erhältlichen Preisteilen der Kataloge stehen allerdings auch noch die Preise nach Flugpreis und saisonalen Tagespreisen einzeln aufgeführt.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • moselpaar
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    geschrieben 1585376547958

    Luxemburg setzt die Frist von 14 Tagen außer Kraft um Zeit zu gewinnen für eine Europäische Lösung zu finden.

    https://www.tageblatt.lu/headlines/keine-geld-zurueck-garantie-reiseveranstalter-muessen-kunden-vorerst-nicht-entschaedigen/

    Es wird wohl nur eine Frage von ein paar Tagen sein bis sich andere Länder anschließen werden.

    Man reist nicht, um anzukommen, sondern um zu reisen. "Johann Wolfgang von Goethe"
  • steelydan1
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    geschrieben 1585377527370 , zuletzt editiert von steelydan1

    Bei Finanztip (Absatz 8 ) steht nichts davon, dass der Kunde einen Betrag (in Euro) angeben soll bzw. muss.

    Diesen kann mMn nur der RV korrekt ermitteln.

    Natürlich dürfte es sinnvoll sein, sich selbst zu informieren (z.B. wie von jlechtenboehmer vorgeschlagen), um einschätzen zu können ob die Rückerstattung des RV angemessen erscheint.

    Viele Grüße und Gute Reise / مع أطيب التحيات ورحلة جيدة
  • Candecor
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    geschrieben 1585377701862 , zuletzt editiert von Candecor

    @Szuzimaus

    Deshalb bin ich auf die Ausführungen von VS auch nicht weiter eingegangen. Entgangene Hoteltage können alle möglichen Preise haben, abhängig ob Luxustempel für 400 € / Nacht oder 30 € für die einfache Pension mit Toilette am Flur - so einfach den Flugpreis rausrechnen geht nicht (deshalb auch mal einen Satz von 60% angenommen um die Forderung zu beziffern. Nachweispflichtig ist eh der Veranstalter)

    @mooselpaar

    Was Luxemburg macht, ist nicht maßgebend. Faktisch wäre eine Umstellung auf Gutscheine eine Rechtsbeugung und schon gar nicht auf bereits bestehende Verträge anwendbar. Das ist auch der Bundesregierung klar - so einen Rechtsbruch kann sich niemand leisten.

    Deshalb mein Rat an alle, die offene Forderungen aus nicht erbrachten Leistungen oder durch Stornierungen haben, so schnell wie möglich ihre Ansprüche durchzusetzen und Rückzahlungen nur in Geldform zu akkzeptieren. Das Gutscheingedöns kann man sich sparen.

    "So viele Haare und kein Kamm ..."
  • HABERLING
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    geschrieben 1585378487674

    Na dann kann man sich gleich auf eine TC ähnliche Situation einstellen.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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