14 Tage (!!) beträgt die Frist für die Erstattung - gem. Neufassung §651h BGB (gerade erst neu ersonnen und schon sowas von der bösen Wirklichkeit gefixxt!).
Ich nehme an, dass die von dir sehr empathisch geschilderte Entscheidunsvariante der bewussten Verzögerung den betroffenen Unternemen gar nicht offen steht, sind sie doch leider inzwischen regelrecht abgesoffen in der Flut der Ereignisse und haben gar keine Möglichkeit zu solch stufenweisen Entscheidungen.
Die schnell wirksamen Maßnahmen bleiben bislang zudem den kleinen Unternehmen vorbehalten, wie größere und große von Unterstüzung profitieren werden ist noch nicht ganz klar.
Gerade deshalb wird sich in Sachen Gutschein als rechtmäßige Erstattungsvariante m.E. recht zeitnah eine Entscheidung ergeben, schlichterdings im Sinne der Entlastung ohne große Schmerzen für den Verbraucher und die Unternehmen.