Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • steelydan1
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    geschrieben 1585392912086

    @mama-maria sagte:

    also warten wir geduldig und hoffen das wir das Geld auf unsere Konto gutgeschrieben bekommen(?).

    Entweder warten bis das Geld kommt bzw. ein Gutschein, falls dies zulässig wird.

    Oder - wie einige hier vorschlagen - gleich die rechtliche Bazooka auspacken. Davon würde ich mir kurzfristig aber nicht viel versprechen, denn auch Anwälte, Verbraucherzentralen und Gerichte arbeiten momentan nur sehr eingeschränkt.

    Hinsichtlich der Türkeireise am 21.07. hättest du noch bis Ende Mai Zeit, die weitere Entwicklung abzuwarten. ITS gibt bei den Stornokosten an "bis zum 42. Tag vor Reisebeginn 20%". Das soll dich aber nicht davon abhalten mit dem Thema sofort abzuschliessen, deine Argumente sind schlüssig. Schutz der Familie und eigenen Gesundheit geht vor Geld. Tut mir wirklich leid für dich/euch, gleich 2x betroffen.

    Viele Grüße und Gute Reise / مع أطيب التحيات ورحلة جيدة
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1585393850989

    @Candecor

    Dacht ich´s mir doch ... :sleeping::neckbeard:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Candecor
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    geschrieben 1585394080099

    @vonschmeling

    Weil es sich nicht um eine lineare Gleichung handelt, Weil, sonst würde ich bei gar keinem Tag im Hotel die Flugkosten tragen müssen, weil ich ja geflogen bin. Es gibt keine allgemeine Rechtsprechung, dass nur die Anzahl der Urlaubstage gewertet wird.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1585394147525

    Es gibt aber etwas, das man Spruchpraxis nennt - und die wendet keine "lineare Gleichung" (?) an ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • michi137
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    geschrieben 1585396631942

    Hier kam ja wiederholt die Aussage, ein Gutschein statt Rückzahlung sei bei Insolvenz ebenso abgesichert wie eine Pauschalreise an sich.

    Was sagt ihr dann aber zu dieser von Reiserechtler Paul Degott?

    Aus Sicht der Reiseveranstalter sei die Bitte aber nachvollziehbar, denn sie stünden vor einer finanziellen Notsituation. Wenn das aber damit enden würde, dass Kunden nur noch mit Gutscheinen entschädigt werden könnten, würde das für diese ein großes Risiko bedeuten.

    Denn bei der Ausstellung eines Gutscheines greife der Insolvenzsschutz nicht mehr, so Degott. Der schützt Kunden eigentlich vor finanziellen Schäden, wenn das Reiseunternehmen pleitegeht, bevor die Reise angetreten werden kann. Ein solches Szenario ist derzeit nicht auszuschließen.

    Quelle: click

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  • Candecor
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    geschrieben 1585399244993

    @michi137

    Genau deshalb kann ich ja nicht nachvollziehen, warum hier so vehement die Gutscheinlösung propagiert wird. Der Verbraucher stellt sich hier ohne Not schlechter, als er muss.

  • Schlangenfanger
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    geschrieben 1585399274078

    Bitte nicht schimpfen , falls es schon mal geschrieben wurde und ich es nicht finde . Hat denn schon jemand statt Geld zurück einen Gutschein bekommen ?

    Alles wird gut !
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