Sieht so aus als hätte bis jetzt noch niemand irgendwas bekommen. Trotz der klaren Gesetzeslage.
Hier ein link zur Gesetzeslage:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651h.html
Man beachte §651 h (5)!
Sieht so aus als hätte bis jetzt noch niemand irgendwas bekommen. Trotz der klaren Gesetzeslage.
Hier ein link zur Gesetzeslage:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651h.html
Man beachte §651 h (5)!
Nein, es hat noch keiner sein Geld zurückerhalten. Der Vorlauf ist noch zu kurz. Man windet sich noch und hofft auf die Lobbyisten beim Gesetzgeber doch noch was zu erreichen.
Hallo,
Bezüglich der Gutscheinregelung habe ich eine Frage...kurz noch zu den Fakten...
Reise im Mai nach Ägypten gebucht (im Januar), vorraussichtlich findet diese nicht statt
Bei HC über TUI gebucht
Gutschein von 200,- von HC dabei
Wenn wir einen Gutschein über den Reisepreis akzeptieren würden, statt des Geldes heißt das, daß wir den Gutschein von TUI bekommen oder von HC? Bei TUI wäre ich ja an den VA gebunden, wenn HC hätte ich später event. mehr Auswahl an VA...aber es wird wohl direkt TUI sein.
Momentan bietet TUI ja für Abreisen im Mai kostenlose Umbuchungen an ( zu tagesaktuellen Preisen) aber steinigt mich....1000,- mehr ...dann doch lieber den Gutschein oder eben noch warten.
Was passiert dann eigentlich mit dem 200,- Cashback Gutschein von HC?
Im Prinzip hast du dir die Antworten ja selber gegeben und die Frage zum HC-Gutschein kann dir nur HC beantworten.
Aus einer Facebookgruppe weiß ich , dass schon ein paar Leute ihr Geld wieder bekommen haben . Nur von Gutscheinen, die jemand angeboten wurden hab ich noch nicht wirklich was gelesen .
ich vermute mal, dass noch keiner sein Geld zurück erhalten hat.
Ich selber hatte eine Reise mit Beginn 17.04.2020 bei Schauinsland gebucht und auch selber von dort noch nichts gehört.
Da ich die Buchung über HC durchgeführt habe, kam von HC am 24.03.2020 folgende Mail:
"Sehr geehrte Maggymaus,
soeben erhielten wir von Schauinsland Reisen die Information, dass Ihre Reise aufgrund des Corona Virus COVID-19 und der damit verbundenen geänderten Einreisebestimmungen in Ihr Zielgebiet kostenfrei storniert wurde.
Es tut uns sehr leid, dass Sie Ihre Reise nicht wie gewünscht antreten können.
Die Rückerstattung erfolgt automatisch durch Ihren gebuchten Reiseveranstalter.
Haben Sie per Banküberweisung bezahlt? Sie erhalten die geleistete Zahlung auf das Konto zurück, von dem Sie die Überweisung getätigt haben.
Haben Sie per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlt? Sie erhalten die geleistete Zahlung auf die angegebene Kreditkarte/ Bankverbindung gutgeschrieben.
Im Moment liegt HolidayCheck keine Information zum Erstattungsdatum vor. Im Namen der Reiseveranstalter bittet HolidayCheck um Ihre Geduld.
Sollten wir Sie bei einer alternativen Reiseplanung unterstützen dürfen, geben Sie uns gerne jederzeit Bescheid.
Freundliche Grüße vom Bodensee"
Und ich werde mich - wie gewünscht - gedulden, da ja erst die Reisen, die früher als meine statt finden würden, abgearbeitet werden.
Diese Aussage reicht mir erst mal.
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass das AA die Hilfe der Reiseveranstalter benötigt, damit bei den Rückholaktionen von gestrandeten Urlaubern keiner vergessen wird (ok. etwas salop ausgedrückt).
Das ist m. E. vorrangig.
Also werde ich darauf verzichten, das Reisebüro auch noch mit Schreiben oder Mail "zuzuballern", wo mein Geld bleibt und warte ert mal ab.
Ich kann durchaus verstehen, dass einige frühzeitig ihr Geld zurück benötigen. Evtl. sind hier welche darunter, die inzwischen auf das Geld angewiesen sind, weil z. B. der Arbeitgeber seine Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt hat.
Dennoch macht es m. E. momentan noch keinen Sinn, die Kanäle mit der Anfrage nach dem Geld zu strapazieren.
Ich denke, wir sitzen in der momentanen Situation alle in einem Boot.
Die Mitarbeiter in den Reisebüros, die unsere Anfragen und Reisen bearbeiten, wissen auch nicht, ob ihr Arbeitgeber das übersteht und ob sie weiter ihren Job behalten werden.
Daran sollte man aus menschlicher Sicht auch mal denken, oder?
Bitte bleibt gesund.
In den Ländern, in denen der Voucher anstelle der Erstattung in Geld bereits üblich ist, unterfällt er dem Insolvenzschutz - was denn auch sonst.
Hier zu Lande gibt es noch keine Erfahrung, ich denke aber das es genauso sein wird. Schließlich ist das keine Zuwendung (wie beispielsweise der HC Gutschein) sondern ein Gegenwert für eine Pauschalreise.
Ich weiß von einigen Fällen, wo es bereits Geld zurück gab und selbstverständlich würde auch ich Geld einem Gutschein vorziehen.
@vonschmeling sagte:
Etliche Buchungsbestätigungen weisen die Preise für Flug und Beherbergung gesondert aus.
Jedenfalls sind die von Candecor angegebenen 60% nicht mehr als Fantasie - zur Not kann man auch den Reisepreis insgesamt zugrunde legen und die Antwort des Veranstalters abwarten.
Wenn man gerne jemanden von der Misere profitieren lassen will ist die Bevollmächtigung eines Anwalts ne ganz tolle Idee ...
ich habe eben mal geschaut was ich an buchungen noch im system habe, es sind mehr als genug...
ich habe es noch NIE erlebt, das bei einer pauschalreise ob ueber tui, xfti, m eiers, und wie sie alle heißen, bei einer pauschalreise ein flugpreis gesondert ausgewiesen wurde
da stehen evtl. gesonderte zusatzleistungen separat preislich ausgewiesen drauf, aber ansonsten steht da immer nur der gesamt preis fuer die reise drauf
anwalt, kann man machen wenn ein veranstalter oder ein reisebuero nicht einlenkt, und man eine rechtschutz ohne sb hat
habe ich schon gemacht, nach dem ersten schreiben von diesem lenkte das reisebuero dann ein...
ich war klar im recht, und konnte das belegen, und hatte auch alles richtig gemacht, wie gefordert, trotzdem mußte erst mit dem anwalt das recht durchgesetzt werden
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!