Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1585432649279

    Ooops? :worried:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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  • loran2212
    Dabei seit: 1118880000000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1585466838470

    Hallo zusammen, eine kurze Erklärung meinerseits und am Ende eine Frage.

    Am 8.9.19 haben wir bei HC (RV ist TUI) eine Reise nach Ägypten gebucht, 2 Erw. 2Kids, 1. Woche LTI Akassia Beach.

     Am 12.9.19 bekommt der Knirps (5 Jahre) Diagnose Diabetes Typ 1, Krankenhaus, usw. bis heute alles machbar. Ok bekommen wir hin auch in Ägypten. Anzahlung von 665,00 Euro an Tui bezahlt.

    Nun denn Corona, chronisch krankes Kind. Start der Reise soll sein der 19.5.2020. Aktuell wie alle wissen Reisewarnung und Flugstop bis 30.4.2020, mindestens.

    Nun ist die Restzahlung am 13.4.20 fällig oder die Stornierung bis 18.4.20. TUI möchte 40% Stornogebühren bis zum 31 Tag vor Abreise. Sind also inkl. der Anzahlung ungefähr 1350 Euro. Habe ich die Nachrichten richtig gelesen, das wenn die Reisewarnung weiter besteht und eine Reise unsererseits trotz Storno am 19.5.2020 nicht möglich wäre ich die vollen Gebühren zurück erhalte ( also Anzahlung zzgl. des Stornos ?).

    Danke im vorraus für eine Antwort und bleibt gesund.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1585469736571 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Wenn ich richtig verstehe lautet deine Frage:

    Bekomme ich die Stornogebühren zurück, falls die von mir gekündigte Reise vom Veranstalter abgesagt wird?

    Die Antwort ist: Nein.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9598
    geschrieben 1585471163774

    Wie so oft gibt es bei diesem Thema verschiedene Meinungen, ich glaube es zwar auch nicht, aber die von der VZ meinen ja.klick mich

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • BERNDTANTZEN
    Dabei seit: 1254700800000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1585471408873

    Das die Fluggesellschaften nun lieberGutscheine geben wollen ist verständlich.

    Aber: Die Fluggesellschaften haben nun das volle Geld, zum Teil lange im voraus, für den Flug erhalten, müssen

    aber vorerst keine Leistungen erbringen und haben reduzierte Ausgaben d.h für den bezahlten

    Flug fallen nicht alle Kosten an

    - Start und Landegebühren

    - Gebühren für die Flugsicherung

    - Kerosin

    - Gehälter...das bezahlt die Allgemeinheit durch die Finanzierung von Kurzarbeitergeld.

    Ich sehe keinen rationalen Grund warum nun die Kunden das volle Risiko für den bereits bezahlten Flug

    tragen sollen d.h das Risiko der Insolvenz der Fluggesellschaft.

    Man könnte ja mal auf eine Aufteilung des Risiko nachdenken.

    - Der Kunde bekommt die Hälfte des Tickets sofort erstattet.

    - Die andere Hälfte bekommt er als Gutschein.

    Reisender
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28988
    geschrieben 1585472588598 , zuletzt editiert von Kourion

    @HABERLING

    Sie schreiben dort (dein Link) "sollten nach unserer Ansicht ..." und räumen ein, dass der RV diese Ansicht vielleicht nicht teilt und es zum Streit kommen kann.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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