Ooops?
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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geschrieben 1585432649279Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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geschrieben 1585466838470
Hallo zusammen, eine kurze Erklärung meinerseits und am Ende eine Frage.
Am 8.9.19 haben wir bei HC (RV ist TUI) eine Reise nach Ägypten gebucht, 2 Erw. 2Kids, 1. Woche LTI Akassia Beach.
Am 12.9.19 bekommt der Knirps (5 Jahre) Diagnose Diabetes Typ 1, Krankenhaus, usw. bis heute alles machbar. Ok bekommen wir hin auch in Ägypten. Anzahlung von 665,00 Euro an Tui bezahlt.
Nun denn Corona, chronisch krankes Kind. Start der Reise soll sein der 19.5.2020. Aktuell wie alle wissen Reisewarnung und Flugstop bis 30.4.2020, mindestens.
Nun ist die Restzahlung am 13.4.20 fällig oder die Stornierung bis 18.4.20. TUI möchte 40% Stornogebühren bis zum 31 Tag vor Abreise. Sind also inkl. der Anzahlung ungefähr 1350 Euro. Habe ich die Nachrichten richtig gelesen, das wenn die Reisewarnung weiter besteht und eine Reise unsererseits trotz Storno am 19.5.2020 nicht möglich wäre ich die vollen Gebühren zurück erhalte ( also Anzahlung zzgl. des Stornos ?).
Danke im vorraus für eine Antwort und bleibt gesund.
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geschrieben 1585469736571 , zuletzt editiert von vonschmeling
Wenn ich richtig verstehe lautet deine Frage:
Bekomme ich die Stornogebühren zurück, falls die von mir gekündigte Reise vom Veranstalter abgesagt wird?
Die Antwort ist: Nein.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1585471163774
Wie so oft gibt es bei diesem Thema verschiedene Meinungen, ich glaube es zwar auch nicht, aber die von der VZ meinen ja.klick mich
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1585471408873
Das die Fluggesellschaften nun lieberGutscheine geben wollen ist verständlich.
Aber: Die Fluggesellschaften haben nun das volle Geld, zum Teil lange im voraus, für den Flug erhalten, müssen
aber vorerst keine Leistungen erbringen und haben reduzierte Ausgaben d.h für den bezahlten
Flug fallen nicht alle Kosten an
- Start und Landegebühren
- Gebühren für die Flugsicherung
- Kerosin
- Gehälter...das bezahlt die Allgemeinheit durch die Finanzierung von Kurzarbeitergeld.
Ich sehe keinen rationalen Grund warum nun die Kunden das volle Risiko für den bereits bezahlten Flug
tragen sollen d.h das Risiko der Insolvenz der Fluggesellschaft.
Man könnte ja mal auf eine Aufteilung des Risiko nachdenken.
- Der Kunde bekommt die Hälfte des Tickets sofort erstattet.
- Die andere Hälfte bekommt er als Gutschein.
Reisender -
geschrieben 1585472588598 , zuletzt editiert von Kourion
Sie schreiben dort (dein Link) "sollten nach unserer Ansicht ..." und räumen ein, dass der RV diese Ansicht vielleicht nicht teilt und es zum Streit kommen kann.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)