Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1585472730339

    Richtig, HABERLING, sie meinen ...

    Ich gebe dir Brief und Siegel, dass der Veranstalter das "anders sieht" und es ggf. zum Streit darüber kommt. :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1585472864991 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    @BERNDTANTZEN

    das Problem wäre vermutlich nur , das keine Bank dieser Welt den Airlines die Rückerstattung der Tickets auch nur zur Hälfte finanziert. Und das wiederum würde bedeuten, Insolvenzen wären vorprogrammiert und du bekämst weder die erste Hälfte Cash noch die zweite Hälfte.

    Auch sind die Kosten der Airlines wahrlich nicht wesentlich gesunken; Parkgebühren fallen schließlich ebenso an, und Finanzierungsraten müssen schließlich auch getilgt werden. Ein Gutschein ist in dieser Situation eher die Taube in der Hand - und den Spatz behält die andere Seite (oder er bleibt auf dem Dach) ....

    @vonschmeling

    vielleicht sollte ich in meinem Alter noch mal als Zweitstudium Jura nachlegen ? Bin überzeugt, da ergäbe sich in den Folgejahren ausreichend finanzielles Potential.....

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • Armin
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    geschrieben 1585474813462

    @loran

    Ich sehe das so wie @vonschmeling. Ein kostenloses Storno kommt nur für den Zeitraum in Betracht für den die Reisewarnung besteht (30.04., es sei denn der RV storniert von sich aus über den Zeitraum hinaus). Insofern wird Eure Reise zum aktuellen Zeitpunkt davon nicht erfaßt, daher ist eine Kündigung deinerseits nur gemäß der AGB TUI möglich, also mit der jeweiligen Stornogebühr.

    Ich gehe davon aus daß Du bei einer Reise mit (Klein)kindern als Familie so verantwortungsvoll gehandelt hast und eine Reiserücktrittsversicherung auch für den Krankheitsfall einer mitreisenden Risikoperson abgeschlossen hast. Die Erkrankung deines Kindes wurde ja erst nach der Buchung festgestellt, es könnte also der Versicherungsfall gegeben sein, wenn der Kinderarzt eine "Nicht-Reisefähigkeit" attestiert.

  • Sokrates
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    geschrieben 1585477138777

    @armin sagte:

    Die Erkrankung deines Kindes wurde ja erst nach der Buchung festgestellt, es könnte also der Versicherungsfall gegeben sein, wenn der Kinderarzt eine "Nicht-Reisefähigkeit" attestiert.

    Das ist richig, allerdings müsstest Du ungehend stornieren, um den Betrag für die Reiserücktrittsversicherung so gering wie möglich zu halten!

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1585477523507

    @Armin

    Dem Fragesteller kam es darauf an zu erfahren, ob er seine Stornokosten erstattet bekommt, wenn der Veranstalter die Reise später absagt.

    Nach meiner Auffassung ist das zu verneinen, da das Vertragsverhältnis dann gekündigt ist und demnach auch keine berechtigten Forderungen gegenüber dem Vertragspartner bestehen.

    Die Verbraucherzentrale ist lediglich "der Ansicht" und begründet diese nicht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Armin
    Dabei seit: 1093132800000
    Beiträge: 2013
    geschrieben 1585477812978

    @loran

    Der Hinweis von @Sokrates ist sehr ernstzunehmen...das nennt sich im Vertragsverhältnis "Mitwirkungspflicht". Beide Vertragspartner sind gehalten den Schaden bzw. Kosten so gering wie möglich zu halten..wichtig in Bezug auf die Stornostaffel mit steigenden Stornokosten je näher der Reisetermin!

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1585479484103

    @armin sagte:

    @loran

    Der Hinweis von @Sokrates ist sehr ernstzunehmen.

    m.E. Ist der Hinweis ebenso überflüssig wie irrelevant, da eine chronische (eben nicht akute) Erkrankung an sich keinerlei Auswirkung auf einen Reiseverlauf hat. Ansonsten könnten an Diabetes erkrankte Personen grundsätzlich nie verreisen. Fusspilz ist schließlich auch kein Grund für die Inanspruchnahme einer RRV.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • HC-Mitglied2670260
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    Beiträge: 78
    gesperrt
    geschrieben 1585480331549

    @jlechtenboehmer sagte:

    m.E. Ist der Hinweis ebenso überflüssig wie irrelevant, da eine chronische (eben nicht akute) Erkrankung an sich keinerlei Auswirkung auf einen Reiseverlauf hat.

    Das ist grundsätzlich bestimmt richtig; wenn allerdings bei einem kleinen Kind ein Typ-I-Diabetes diagnostiziert wird, bringt das so viel Umstellung im Tagesablauf mit sich, dass ich mir vorstellen könnte, dass ein Arzt durchaus eine Reiseunfähigkeit (vielleicht wird es auch anders genannt ?) bescheinigen würde.

    Aber : wenn die Diagnose im September gestellt wurde und die Reise jetzt deswegen im März (!) abgesagt werden sollte, könnte die RRV durchaus ein Problem darin sehen . . .

  • Armin
    Dabei seit: 1093132800000
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    geschrieben 1585480675031

    Ich hatte eher an die Risikoerhöhung bezüglich der Kombination Diabetes/COVID19 gedacht:

    https://www.diabsite.de/aktuelles/nachrichten/2020/200316.html

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1585481186670

    @armin sagte:

    Ich hatte eher an die Risikoerhöhung bezüglich der Kombination Diabetes/COVID19 gedacht:

    Die sich allerdings wiederum weniger bis garnicht ergäbe bei einer Reise in eine Region mit Fallzahlen die nur einem Bruchteil derer in der Heimat entspräche .... Du siehst, ich schreibe im Konjunktiv, da alle Spekulationen nur hypothetisch sind, weil ja bereits ohne Inanspruchnahme der RRV storniert wurde.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
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