Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • Holly-man
    Dabei seit: 1440460800000
    Beiträge: 1423
    gesperrt
    geschrieben 1585487087868

    @sarahsofia sagte:

    Ich kann aus dem Post von @loran2212 nicht entnehmen, dass ein Reiseantritt in Erwägung gezogen wird, sondern nur die beste Möglichkeit gesucht wird, um nicht zuviel Geld zu verlieren. Und danach suchen ja im Moment viele hier . . .

    Vollste Zustimmung !

  • kanoanja
    Dabei seit: 1470873600000
    Beiträge: 766
    geschrieben 1585488650335

    Beim Versicherer gibt es eine Stornoberatung, bei der würde ich mich informieren, natürlich vor dem Storno und schnellstens. Da viele über die Reiserück etwas abzuwickeln versuchen, dürfte dort im Moment das Überprüfen, ob etwas wirklich akut ist, nicht so oft kulant ausfallen, wie ohne Pandemie.

    Ich habe selber frühzeitig gekündigt 11.3 und habe auf § 651 hingewiesen, das ich Risikoperson bin und dem Verbraucherschutz, nach einigen Mails hat mir der RV die Stornogebühren erlassen. Das war sehr kulant, aber darauf verlassen, das das immer so geht, würde ich mich nicht! Wenn die Stornoberatung negativ ausfällt, würde ich das aussitzen, ich würde nicht wieder vorzeitig kündigen.

  • steelydan1
    Dabei seit: 1569332807221
    Beiträge: 421
    gesperrt
    geschrieben 1585489222226 , zuletzt editiert von steelydan1

    Ich sehe ein, dass mein letzter Beitrag - besonders der letzte Satz - zu provokativ und geschmacklos formuliert war.

    Da man eigene Beiträge anscheinend nicht melden kann, bitte ich die Administration auf diesem Weg meinen Beitrag von 14.21Uhr zu überprüfen und ggf. zu editieren bzw. zu löschen.

    Es ändert aber nichts an meiner Überzeugung, dass die Eltern im Interesse des Kindeswohles spätestens Anfang März, ohne Rücksicht auf evtl. Stornokosten, von sich aus die Reißleine hätten ziehen müssen.

    Viele Grüße und Gute Reise / مع أطيب التحيات ورحلة جيدة
  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25378
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1585490310749 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    @summerdays sagte:

    @ loran2212

    Kunden mit Reisebeginn zwischen dem 01. und 31.05.2020 können Ihre geplante Reise ohne Gebühren umbuchen lassen. Dazu setzen sich unsere Service-Mitarbeiter aktiv mit Ihnen in Verbindung - Sie müssen nichts tun. Sie können Ihre für Mai geplante Reise gebührenfrei auf ein anderes Reisedatum, Hotel oder Reiseziel zum aktuellen Tagespreis umbuchen.

    Bedingungen

    Gültig für alle Buchungen mit Reisebeginn 01.05. bis einschließlich 31.05.2020Gültig für alle TUI und airtours Buchungen (Paket + Unterkunft + Rundreisen)Nicht gültig für XTUI, FLY & Mix, TUI Ticket Shop, non refundable Rates und Veranstaltungstickets

    Gut zu wissen: TUI Card Inhaber haben einen „Umbuchungsgebührenschutz“, d. h. die Umbuchung von TUI und airtours Reisen bis 31 Tage vor Reiseantritt ist gebührenfrei – unabhängig vom Reisetermin. Weitere Infos dazu finden Kunden unter: www.meine-tui.de/tuicard-leistungen und dann unter Umbuchungsgebührenschutz.

    Dieser Originaltext stammt von der TUI Seite.

    Umbuchung also schon mal möglich. Es muß übrigens nicht die gleiche Reise oder das gleiche Reiseziel sein.

    Bei XTUI läuft das aber auch mit TUI-Card /Thema Umbuchungsschutz --- anders, nur damit wir hier nichts vermischeln:

    Bei XTUI sind Umbuchungen die den Flug betreffen aufgrund der Bedingungen nicht möglich. Nehmen Sie bis 31 Tage vor Reiseantritt eine Umbuchung der Unterkunftsleistung vor, ist diese gebührenfrei.

    (Wenn Du das auch so gemeint hattest-- dann nur zur Klarstellung - im Dropdown Menü den Veranstalter unbedingt voreinstellen)

  • Sokrates
    Dabei seit: 1083888000000
    Beiträge: 16834
    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1585490930378

    @steelydan

    Natürlich war das provokativ - aber m. E. kein Grund, das zu entfernen!

    Das Problem ist, dass @loran2212 in seinem Posting von 09:12h von heute nur danach gefragt hat, ob er die Stornokosten wiederbekommt. Davon, dass er die Stornierung von der Rückerstattung abhängig macht, schreibt er nichts.

    Die RRV hat User Armin berechtigterweise ins Spiel gebracht, übrigens ohne Wissen darüber, ob so eine in diesem Fall tatsächlich abgeschlossen wurde.

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • loran2212
    Dabei seit: 1118880000000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1585498524354

    Hallo und danke für die Meinungen. Es gibt keine RRV soviel mal dazu, darum geht es auch nicht, denn die Diabetes Typ 1 macht dich oder das Kind nicht reiseunfähig. Nur der Aufwand bzgl. Insulin ist eben höher aber kein Problem. Aus diesem Grund ist die Reise auch noch nicht storniert. Das Geld ist natürlich nicht egal, wie könnte es auch. Der Termin war für uns perfekt, lange Ferien vor Pfingsten und es hat gut gepasst, ich bin selbständig und teils viel unterwegs und die Termine sind dann eben echt rar was die Ferienzeit angeht. Ich habe aktuell wenig Vertrauen in die Branche, denn wenn ich das Geld zahle und nicht storniere kann es auch passieren das ich weder die Reise noch einen Gutschein sehe. Heisst für mich warten bis 13.04 dann storniere ich wenn ich bis dahin nichts höre und bleibe wie andere auch auf den Kosten sitzen, ok das passiert. Wenn aber die Reise ohnehin nicht standfinden würde bzgl. Reisewarnung und Einreiseverbot in Ägypten gehe ich davon aus Geld zurück zu erhalten.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1585498722304 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Die meisten Reiserücktrittsversicherungen schließen Pandemien aus.

    Ferner gehören Kinder selbst mit Vorerkrankung zu jener Gruppe von Patienten, die unmerklich bis leichte Symptome entwickeln.

    In einem Fall wie von loran2212 geschildert halte ich das Eintreten einer Reiserücktrittsversicherung für ausgesprochen unwahrscheinlich.

    Ergänzung @loran2212

    Es wird nicht passieren, dass du weder eine Reise noch eine Gutschrift erhältst.

    Entschließt du dich zur Stornierung hast du danach keine berechtigten Ansprüche mehr, das Vertragsverhältnis ist mit deiner Kündigung zuende.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • flaggde
    Dabei seit: 1232409600000
    Beiträge: 430
    gesperrt
    geschrieben 1585503321796

    @vonschmeling sagte:

    Ferner gehören Kinder selbst mit Vorerkrankung zu jener Gruppe von Patienten, die unmerklich bis leichte Symptome entwickeln.

    Bitte? :rage:

    klick

    klick

    Vielleicht wusste man es bisher nicht besser...

    Urlaub 2020: Haustralien...
  • Candecor
    Dabei seit: 1565756925313
    Beiträge: 784
    gesperrt
    Bekannter Forentroll
    geschrieben 1585504822310

    Bei 500.000 Infizierten weiß man sehr genau, wie sich die Fälle auf Alter und Risikogruppen verteilen!

    "So viele Haare und kein Kamm ..."
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!