Hat man nicht 8 Wochen ab Abbuchung Zeit?
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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geschrieben 1585667659473
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geschrieben 1585667767285 , zuletzt editiert von MaKoBo
Ja, das schon, allerdings weiß ich nicht, ob das auch noch funktioniert, wenn der RV zwischenzeitlich insolvent wird.
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geschrieben 1585669076382
Für die Begründung der Rücklastschrift bedarf es der Fälligkeit des Betrages, "sofort" ist - mal wieder!? - ein übereifriger Zuruf von dir.
So ist es.
Auch im Falle einer Insolvenz kann die Lastschrift wieder zurückgerufen werden - allerdings sehe ich keinen Anlass für dich, über die Fälligkeit hinaus zu warten.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1585669191214 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
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geschrieben 1585670470126 , zuletzt editiert von Candecor
@vonschmeling sagte:
Für die Begründung der Rücklastschrift bedarf es der Fälligkeit des Betrages, "sofort" ist - mal wieder!? - ein übereifriger Zuruf von dir.
Da nach deiner Auffassung das Recht im Bezug auf Rückforderungen aus stornierten Reisen ausgesetzt ist, erlaube ich mir, hier auf "Gefahr im Verzug" zu plädieren und zu empfehlen, die Kohle schnellstmöglich zurückzuholen, da ja der Grund für die Lastschrift (Reise storniert) entfallen ist. Eine Rücklastschrift von einem insolventen Unternehmen zu holen ... wohl an Frau Schmeling ....
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geschrieben 1585672615788
@candecor sagte:
Eine Rücklastschrift von einem insolventen Unternehmen zu holen ... wohl an Frau Schmeling ....
Mit dieser Aussage disqualifizierst Du Dich mal wieder selbst. Selbstverständlich ist es problemlos möglich innerhalb der Widerufsfrist eine Lastschrift zurückzugeben, auch wenn das Unternehmen in Insolvenz ist.
Ich versuche das jetzt so höflich und neutral wie möglich auszudrücken: Ich kann alle Mitleser nur vor den stets selbstbewusst vorgetragenen Äußerungen des Users candecor warnen, da ist vieles dabei, das einer näheren Überprüfung nicht stand hält und gefährliches Halbwissen vermuten lässt. Ganz im Gegensatz zur werten vs
02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND -
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geschrieben 1585673080079 , zuletzt editiert von vonschmeling
Wofür du plädierst wird die Bank herzlich wenig interessieren ...
Ferner bin ich nicht der Auffassung, das Recht sei im Bezug auf Rückforderungen "ausgesetzt", ich bin nur nicht d´accord mit deiner Ansicht, dass man gleich immer die ganz große Wumme auspacken muss.
Im Sepa Verfahren sind Rücklastschriften insolvenzgeschützt für den Schuldner, hast du vielleicht noch nicht mit zu tun gehabt?
Einerseits muss die Forderung berechtigt sein (in diesem Fall eben "fällig 14 Tage nach der Vertragsauflösung), andererseits geht die Rechtsprechung nach einem widerspruchslosen Ablauf von 6 Wochen von einer sogenannten konkludenten Genehmigung aus.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1585673350376
VS das darfst du gerne so handhaben. Ich rate dazu, das Geld unverzüglich zurückzuholen (nachdem doch Gutscheine auch schon rechtens sein sollen ist es aus meiner Sicht besser, wer weiß schon, ob du nicht in einigen Tagen um die Ecke kommst und Rücklastschriften auch noch streichst)