Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1585673371772 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ganz deiner Meinung, Wülfi71 - substanzlose Kraftmeierei nützt hier jenen am wenigsten, die mit der Befolgung solcher "Tipps" krachend scheitern.

    @Candecor

    Schön, dass du meinen Einfluss auf die Rechtsprechung so hoch hängst, leider arbeitest du dich an den falschen ab.

    Die Bank wird eine klare Darlegung des Widerspruchs verlangen, ob du Gefahr im Verzug siehst interessiert die nicht einmal periphär.

    Also versuch doch mal, etwas weniger hysterisch zu "beraten", die Sachlichkeit dankt´s!

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  • Wülfi71
    Dabei seit: 1393891200000
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    geschrieben 1585674457048

    Das Thema Erstattung ist doch ganz einfach:

    • hat der Reiseveranstalter/die Airline keine Liquidität mehr, kann er/sie nicht erstatten
    • wird er mit KfW Krediten gestützt, ist die spannende Frage, ob die Erstattung von Kundengeldern in der Kreditsumme inkludiert ist oder nicht. Dürfte hier im Forum keiner wissen. Auf jeden Fall wird es bis zur Auszahlung der Mittel noch ein paar Tage dauern, daher die Bitte um Geduld.
    • werden gerade kleinere Veranstalter vor der Auszahlung der Kreditmittel von ungeduldigen Kunden in die Insolvenz getrieben (wie hier bereits von gewissen "Fachleuten" empfohlen) kommt es zu keiner Kreditauszahlung mehr und somit auch zu keiner Erstattung
    • in der InSO zieht dann zumindest bei Pauschalreisenden noch der Sicherungsschein, reicht der nicht, wird wohl wie bei Thomas Cook der Staat einspringen müssen

    Also insgesamt muss ich sagen, sind Forderungen aus Pauschalreisen doch kommod besichert. Es kann unter Umständen halt nur ein wenig dauern, bis sie beglichen werden. Und wen das wirklich ernsthaft in Schwierigkeiten bringen sollte (was ich bei den meisten zu bezweifeln mag...) für den gibt es auch andere staatliche Hilfen zum Lebensunterhalt.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1585675361059

    Zumindest ist allen Beteiligten klar, dass ggf. eine Absicherung der geldwerten Ersatzleistungen Voraussetzung wäre für eine Sanktionierung der Gutscheinvariante.

    Bei all dem Mitgefühl für von Kurzarbeit etc. Betroffene frage ich mich schon immer wieder, was diese denn nun gemacht hätten, wenn die Reise stattgefunden, der Betrieb aber dennoch in Kurzarbeit gegangen wäre?

    Sorry, aber etliche Argumente hier sind weicher als Watte, das ändert sich auch nach der elwunneunzigsten Wiederholung nicht.

    Konkret gilt zur Stunde noch der Wortlaut des §651h BGB, daran beißt die Maus keinen Faden ab.

    Ob man besonders erfolgreich ist mit einem Anwaltsschreiben zum Hinweis auf diese Tatsache wäre noch zu erhärten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1585676608582 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Hier mal ein Satz aus einem Beitrag von Buckeye aus dem Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen"

    Buckeye schrieb zum Versuch, nach einem Hotelstorno eine Rückzahlung zu erlangen:

    "Laut unserer Bank kann man , trotz schriftlicher Zusage der Erstattung, den Betrag auf unsere Kredikarte nicht zurück buchen.

    Es wurde sich da auf das Corona Virus berufen."

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  • steelydan1
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    Beiträge: 421
    gesperrt
    geschrieben 1585677355262

    @vs

    Sind die Anforderungen bei Cashback und Rücklastschrift identisch?

    Viele Grüße und Gute Reise / مع أطيب التحيات ورحلة جيدة
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Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!