Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • sswiti
    Dabei seit: 1389312000000
    Beiträge: 76
    geschrieben 1585677467250 , zuletzt editiert von sswiti

    Nach meiner Beschwerde mit der Fristsetzung hat mir airline geantwortet, sie erstatten das Geld aber kann bis zu 50 Tage dauern.

    @vonschwelig

    Dann wäre man in den Urlaub geflogen oder storniert, je nachdem und hätte jetzt Geldsorgen.

    Man hätte zumindest kein Geld verschenkt(Da man den Gutschein nicht einlösen kann und er mit grosser Wahrscheinlichkeit verfällt).

  • Claudi26HL
    Dabei seit: 1176076800000
    Beiträge: 11
    geschrieben 1585677710815

    Vielen lieben Dank für Deine Antwort. So werde ich es auch handhaben.

  • Claudi26HL
    Dabei seit: 1176076800000
    Beiträge: 11
    geschrieben 1585677796219

    @claudi26hl sagte:

    Vielen lieben Dank für Deine Antwort. So werde ich es auch handhaben.

    @Alyx

  • Domino27
    Dabei seit: 1243123200000
    Beiträge: 2736
    geschrieben 1585678008790

    @guenter-holidaycheck sagte:

    Kleines Update:

    Nach Italien (seit 2.3.), Belgien und Holland(seit rund 2 Wochen) setzt nun auch Frankreich den Gutschein( Zusammenhang mit der Corona Pandemie ) ein-

    Abgedeckter Zeitraum/Hintergrund : Wegen der Corona Pandemie Pbgesagte Reisen vom 1.März bis 15.09.2020*

    Auch Spanien "erwäge dies"--wie die FVW Online schreibt- ebenso wie Polen, das "das Gesetz schon auf den Weg gebracht hat.."

    *LT.DRV sei hier/Frakreich der Gutschein 18 Monate gültig und Kunden können - sofern bis dahin nicht eingelöst-ihr Geld zurückfordern.

    Absicherung: In Belgien und Holland sind die Gutscheine durch Insolvenzversicherung/Garantiefond abgesichert.

    Dies soll lt FVW dann auch für die Gutschein in Polen gelten.

    Quellen: FVW Bericht(Ausriss) , unter Bezug auf DRV

    Ich halte Euch weiter auf dem Laufenden.

    Günter, gilt diese Regelung der Nachbarländer nur für Pauschalreisen oder auch für Einzelleistungen, konkret Flüge?

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • sswiti
    Dabei seit: 1389312000000
    Beiträge: 76
    geschrieben 1585681143328

    Noch eine Verständigkeitsfrage.

    Viele bieten kostenlose Umbuchung.

    Da Familien am Ostern wegfliegen wollten, werden sie auf Weihnachten umbuchen.

    Oder viele auf Sommerferien.

    Und da ist ja bekanntlich der Urlaub am teuersten.

    Schaden sie mit der Gutscheinaktion nicht sich selbst.

    Z. B Ich habe Flug für 600 gekauft, über Weihnachten kostet es 1400 Euro. Theoretisch kann ich auf Weihnachten umbuchen und für 600 Euro fliegen. Sie machen heftigen Verlust.

  • kanoanja
    Dabei seit: 1470873600000
    Beiträge: 766
    geschrieben 1585681514051

    Kostenlos umbuchen heißt du zahlst keine Gebühr für das Umbuchen, den Aufpreis zahlst du natürlich

  • sswiti
    Dabei seit: 1389312000000
    Beiträge: 76
    geschrieben 1585681922026 , zuletzt editiert von sswiti

    @kanoanja

    Keine Ahnung wie es bei anderen ist, bei mir stand bis zum 15 Juni kann ich auf jedes beliebiges Datum umbuchen.

    Nach dem 15 muss ich Preisdifferenz bezahlen.

    Denke bei anderen ist es nicht anders.

    Es wäre ja noch Frechheit für stornierte reise Umbuchungsgebühr zu verlangen.

    Wenn man tatsächlich Preisdifferenz zahlen muss, dann ist es erst recht lächerlich einen Gutschein mit 1 Jahr Gültigkeit anzubieten.

  • kanoanja
    Dabei seit: 1470873600000
    Beiträge: 766
    geschrieben 1585683254177

    Ich kenne deine Gegebenheiten nicht, wenn du dir die Regelungen der Airlines anschaust, findest du am häufigsten, Umbuchungsgebühr entfällt, Preisdifferenz muss gezahlt werden, ist auch irgendwie logisch...vielleicht ist es bei dir anders, kann ich nicht beurteilen

  • rishou
    Dabei seit: 1553442192939
    Beiträge: 202
    geschrieben 1585684563466

    Mit Sicherheit muss der Differenzbetrag bezahlt werden.Mit Sommerferien wäre ich vorsichtig, wenn man im Netz so liest ob denn nicht die Sommerferien verkürzt werden sollen,da die Kids ja jetzt quasi frei hätten und das Schuljahr in Gefahr ist.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1585684580423

    @steelydan1 sagte:

    @vs

    Sind die Anforderungen bei Cashback und Rücklastschrift identisch?

    Nein.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!