Die Gültigkeit in Spanien kenne ich nicht, in D beträgt sie nun einmal 3 Jahre.
Auch du verwechselst die vom Aussteller begrenzbare Geltungsdauer mit der rechtlichen Gültigkeit.
Nach Ablauf der Geltungsdauer kann das Unternehmen die Leistung verweigern, muss dann aber den Gegenwert erstatten.
Nach 3 Jahren Gültigkeit verfällt der gesamte Wert, wenn du ihn innerhalb der Geltungsdauer von 12 Monaten nicht einlösen kannst lass ihn dir danach ausbezahlen.
Seufz, ich weiß - ich bin nicht so der talentierte Erklärbär ... und diese Gutscheingeschichte bringt mich schon ganz schön an den Rand der Verzweiflung!
Letzter Versuch:
Die Gutscheine sollen dazu dienen, für den Zeitraum der Geltungsdauer den Aussteller vor Liquiditätsengpässen zu bewahren, die bei einer massenhaften Erstattung zu befürchten sind. Der DRV hofft, mit einer sanktionierten Gutscheinregelung die Insolvenz von zahlreichen unternehmen abwenden zu können. Mit einem Gutschein können sie sich Zeit verschaffen, das kann u.U. helfen, nicht irgendwann mal nur noch 3 europäische Fluglinien und 2 Veranstalter zu haben.
Rechtlich ist - zumindest in Deutschland! - der Gutschein als Alternative noch nicht anerkannt.
Und bevor jetzt gleich wieder der Menschgott der Verbraucherschützer aus der Torte springt und tönt, das sei rückwirkend auch nicht zu ändern, will ich noch hinzufügen, dass (sollte sie denn beschlossen werden!) eine Neuregelung alle Covid 19 betroffenen Reisen (also auch einen rückwirkenden Zeitraum) einschließen wird.
Last not least weiß auch der Schlaueste nicht, ob man in den Sommerferien wieder ungehindert reisen kann, insofern ist hier viel Kaffeesatzlesen - nicht so mein bevorzugtes Sepktrum, offen gestanden.