Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • Kourion
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    geschrieben 1585684603294 , zuletzt editiert von Kourion

    @sswiti sagte:

    Air europa bietet Gutscheine an. Leider sind sie nur 1 Jahr gültig,...

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    Nach meiner Beschwerde mit der Fristsetzung hat mir airline geantwortet, sie erstatten das Geld aber kann bis zu 50 Tage dauern.

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    ... bei mir stand bis zum 15 Juni kann ich auf jedes beliebiges Datum umbuchen.

    Drei Alternativen...

    Was die Umbuchung betrifft, so findet man auf der HP von Air Europa (runterscrollen bis) "Konditionen / Allgemeine Konditionen für kostenlose Änderungen" diese Infos

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1585684926367

    @sswiti

    Bei dir geht es um einen Flug und nicht um eine Pauschalreise, du wirfst hier alles durcheinander.

    Wenn du dein Ticket behalten kannst, gilt es ein Jahr lang für die Strecke ohne Aufpreis. Ein Voucher hingegen (3 Jahre Gültigkeit) dient ggf. nur zu Anrechnung.

    Wenn jemand eine wesentlich teurere Reisezeit nutzen möchte, zahlt er einen Aufpreis - ich erkenne da nichts von "ins eigene Fleisch schneiden", das ist nur fair gegenüber allen anderen Reisenden.

    Last not least auch für dich nochmal:

    Wenn du den Gutschein nicht einlösen willst kannst du nach Ablauf die Auszahlung begehren. Er "verfällt" also nicht "mit großer Wahrscheinlichkeit", ausgenommen du rührst dich 3 Jahre lang nicht (dann kann dir aber auch wirklich keiner helfen!?).

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • sswiti
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    geschrieben 1585685595445

    @vonschmeling die Airlines bieten keinen Gutschein mit 3 Jahren Gültigkeit.

    Es ist 1 Jahr, nicht nur bei mir bei den anderen auch.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1585686748575 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Die Gültigkeit in Spanien kenne ich nicht, in D beträgt sie nun einmal 3 Jahre.

    Auch du verwechselst die vom Aussteller begrenzbare Geltungsdauer mit der rechtlichen Gültigkeit.

    Nach Ablauf der Geltungsdauer kann das Unternehmen die Leistung verweigern, muss dann aber den Gegenwert erstatten.

    Nach 3 Jahren Gültigkeit verfällt der gesamte Wert, wenn du ihn innerhalb der Geltungsdauer von 12 Monaten nicht einlösen kannst lass ihn dir danach ausbezahlen.

    Seufz, ich weiß - ich bin nicht so der talentierte Erklärbär ... und diese Gutscheingeschichte bringt mich schon ganz schön an den Rand der Verzweiflung!

    Letzter Versuch:

    Die Gutscheine sollen dazu dienen, für den Zeitraum der Geltungsdauer den Aussteller vor Liquiditätsengpässen zu bewahren, die bei einer massenhaften Erstattung zu befürchten sind. Der DRV hofft, mit einer sanktionierten Gutscheinregelung die Insolvenz von zahlreichen unternehmen abwenden zu können. Mit einem Gutschein können sie sich Zeit verschaffen, das kann u.U. helfen, nicht irgendwann mal nur noch 3 europäische Fluglinien und 2 Veranstalter zu haben.

    Rechtlich ist - zumindest in Deutschland! - der Gutschein als Alternative noch nicht anerkannt.

    Und bevor jetzt gleich wieder der Menschgott der Verbraucherschützer aus der Torte springt und tönt, das sei rückwirkend auch nicht zu ändern, will ich noch hinzufügen, dass (sollte sie denn beschlossen werden!) eine Neuregelung alle Covid 19 betroffenen Reisen (also auch einen rückwirkenden Zeitraum) einschließen wird.

    Last not least weiß auch der Schlaueste nicht, ob man in den Sommerferien wieder ungehindert reisen kann, insofern ist hier viel Kaffeesatzlesen - nicht so mein bevorzugtes Sepktrum, offen gestanden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Wülfi71
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    geschrieben 1585686802845

    und nochmal zum Thema Chargeback, manchmal muss man ja redundant sein:

    Bis vor einigen Jahren hätte noch jeder gut ausgebildete Banker darauf geschworen, dass Kreditkartenumsätze außer bei offenkundig Betrug nicht rückgebbar sind. Ein Vergleich mit Lastschriftwiderspruch verbietet sich in jeglicher Beziehung, das ist eine ganz andere vertragliche Grundlage.

    Erst durch die AirBerlin Pleite sind versteckte Klauseln aus den Bedingungen von Visa und Mastercard auch einem breiteren Publikum hierzulande bekannt geworden, die unter eng abgegrenzten Bedingungen bei Insolvenz oder Nichterbringung von Leistungen ein Chargeback ermöglichen.

    Hier haben wir es aber mit einer anderen Situation zu tun: Die Reiseveranstalter/Airlines bestreiten den Rückzahlungsanspruch ja gar nicht. Sie zögern nur die Zahlung hinaus oder bieten Umbuchungen, bzw. Gutscheine an. Und für diese Situation ist Chargeback ausdrücklich kein Fasttrack um schneller an sein Geld zu kommen, da es ein extrem aufwändiges und teures Verfahren ist. Ganz gut hat das die DKB für Visa erklärt (wurde hier auch schon mal verlinkt, aber Wiederholung kann ja bei der Länge des Threads nicht schaden):

    https://www.dkb.de/info/coronavirus . Also auch hier gilt: Geduld. Die Fristen sind ja lang, spätestens im Falle der Insolvenz wird das Chargeback dann funktionieren, wer mit Kreditkarte gezahlt hat wird sein Geld also wiederbekommen, nur nicht ganz so schnell.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • holidaytripguy
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    geschrieben 1585687018304 , zuletzt editiert von holidaytripguy

    Hallo an alle Ratsuchenden und Experten,

    ich habe gestern Abend auf ZDF: KLICK - ZDF Spezial mit Bezug auf die Corona-Krise angeschaut. In der haben viele anderen Ratsuchenden wegen Corona Fragen an die Redaktion ZDF gestellt und dort in der Sendung beantwortet bekommen.

    Ja, es ist nicht OFF-Topic! Sondern ab der 32 Minute der Sendung ist eine ZDF-Rechtsanwältin, die explizit zu den Insolvenz, Gutscheinen, Storno und Geld-Rückerstattung rechtliche Antworten gibt.

    Leider sind alle Antworten in einer gesamt Antwort zusammengefasst und nicht einzeln, das heißt: Bitte gut zuhören!

    Mit Grüßen,

    holidaytripguy

    Lernen besteht in einem Erinnern von Informationen, die bereits seit Generationen in der Seele des Menschen wohnen. -Sokrates
  • vonschmeling
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    geschrieben 1585689712187

    Und was genau erfahren wir von Frau Tacke (mal abgesehen davon, dass sie offenbar in pink dem frohen Ereignis entgegenstrebt ...) was nicht schon (übrigens wesentlich ausführlicher!) hier im Thread behandelt wurde?

    Genau - nix! :no_mouth:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1585725536930

    Covid 19 - Auslegungsleitlinien der VO(EG)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • andi2601
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    geschrieben 1585728214847

    Danke für den Link.

    Zitat....klargestellt, dass die derzeitigen Umstände „außergewöhnlich“ sind und dass z. B. bei Stornierung eines Fluges weniger als zwei Wochen vor dem Abflugdatum eventuell keine Entschädigung gewährt wird.....Zitat Ende

    heißt das jetzt bei pauschal reisen wenn meine Reise 2 Wochen vorher (in meinen Fall 29.6.) abgesagt wird bekomme ich nichts wieder?

    Oder zieht mein rv dann den flugpreis ab?

  • MaKoBo
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    Beiträge: 4
    geschrieben 1585728381943

    Danke für Euer Feedback und die aufschlussreiche Diskussion. Ich werde mit der Rückgabe der Lastschrift nun erstmal noch eine Weile abwarten und ltur Zeit geben, den Riesenberg an Stornos und Gutschriften abzuarbeiten. Wenn vor kurz Ablauf der Rückgabefrist noch kein Geld da ist, werde ich das Geld zurückbuchen lassen.

    Ich werde hier berichten, wenn sich was tut.

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