Andi2601
Bis Ende Juni wird sich noch viel ändern.
Weitere Entwicklung verfolgen, mehr ist für dich aktuell nicht drin.
Zur Frage: Nein, das heißt es nicht
Andi2601
Bis Ende Juni wird sich noch viel ändern.
Weitere Entwicklung verfolgen, mehr ist für dich aktuell nicht drin.
Zur Frage: Nein, das heißt es nicht
Es geht in der VO um pauschale Entschädigung nicht um Erstattung.
Eine nicht erbrachte Pauschalreise ist selbstverständlich genauso zu erstatten wie das Ticket bei einem nicht erbrachten Flug. Allerdings besteht nicht die Möglichkeit, anstelle der Erstattung (oder gar noch darüber hinaus, wie einst der Prallelschlaumeier dachte!?) eine Entschädigung auf der Grundlage der VO(EG)261/04 zu verlangen.
Das war bislang noch nicht ganz geklärt.
Moin,
unsere Mai 2020 Evrenseki Reise,RB-HC,RV-ITS,die Restzahlung 06.04.2020(Rechnung) werde ich tätigen,persönlich bei Airline XQ Sitzplatz/Übergepäck zugebucht und bezahlt,eine Storno/Umbuchung kommt nicht in Frage,ist ein Zusatz auf der Rest- Überweisung ratsam ??,werde dann mal später die Infos vom RB/RV abwarten.
.....bleibt alle gesund,der Heiner
Was stellst du dir unter "Zusatz" vor?
@ Candecor-lass jetzt bitte die persönlichen Anfeindungen mal raus, aus Deinen Beiträgen.
Mit wem Du hier ein Problem hast interessiert keinen Menschen. Es gibt User- und dazu zählt auch vs- die sich hier ganz hervorragend einbringen.
Ich Danke Dir dafür dass Du diesen Hinweis ab sofort beachtest.Ansonsten löschen wir .
Vermutlich meint der Heiner so etwas wie "Zahlung erfolgt unter Vorbehalt"
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!