Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

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  • holidaytripguy
    Dabei seit: 1584447199105
    Beiträge: 120
    geschrieben 1585733703034 , zuletzt editiert von holidaytripguy

    @Candecor und @vonschmeling

    Im jeden Forum, gibt es welche, die meinen Post mit der Anwältin für als Bestätigung gut finden, sowohl als auch andere, die jahrelange Erfahrungen gemacht haben wie vs und genau wissen, wie das Ganze ausgeht. Da will ich auch niemanden schlecht reden, wir profitieren von ihren jahrelangen Erfahrungen hier im Forum von Ihnen.

    Also ich möchte hier auch niemanden kritisieren oder verunglimpfen, wenn dies vs ggü. mir gemacht hat, nehme ich das nicht ernst - weil ich genau weiß - Was ich mit meinem Post sagen/mitteilen will und auf jede Meinung/Aussage stehe ich voll und ganz hinter, es sei den ich nehme die Widerlegung für korrekt an und revidiere meine Meinung.

    Nicht umsonst leben wir in einer Demokratie! Aber auch in der Demokratie, beherrschen wir uns und achten auf die Diplomatie gegenseitig, sonst käme es zu einem Chaos, wie in Italien oder sonst wo, wo sich die Demokraten nur noch am streiten sind und nicht mehr regieren.

    Update zum meinem Urlauben:

    DER Touristik hat morgen jetzt über HC auch eine Stornobestätigung geschickt. Also, jetzt sind beide Stornobestätigungen von (TUI/DER Touristik) angekommen, aber die geleisteten Zahlungen noch nicht auf meinem Konto zurückgebucht. Urlaubsbeginn wäre 06.04. gewesen. Also 15 Tagen vor Antritt kam die von TUI und 5 Tagen von DER Touristik.

    Lernen besteht in einem Erinnern von Informationen, die bereits seit Generationen in der Seele des Menschen wohnen. -Sokrates
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1585734292349

    @holidaytripguy

    Ich habe weder dich noch die Frau Tacke "verunglimpft" sondern mir den Hinweis erlaubt, dass diese 2 minütige Sprechzeit nichts erhellt hat, was nicht schon im Forum ausführlich erläutert worden wäre.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • albo2
    Dabei seit: 1585731825825
    Beiträge: 11
    geschrieben 1585734581577

    Auch an dieser Stelle der Hinweis.

    Durch die Mods und Admins dieses Forums werden gegenwärtig falsche rechtliche Ratschläge erteilt, welche nicht unbedingt am Wohle des Kunden ausgerichtet sind.

    wichtig zum Thema Lastschriftrückbuchungen und Kreditkarten Chargebacks:

    Euch steht im Falle der Stornierung Eurer Reise eine Rückzahlung Eurer Anzahlung bwz. des vollgeleisteten Betrages in Euro zu. Es gibt an dieser Stelle einfach keinen rechtlichen Spielraum für Reiseveranstalter Euch mit Gutscheinen abzuspeisen.

    siehe aktuellen Spiegel Artikel zum Thema:

    https://www.spiegel.de/wirtschaft/ausgefallene-reisen-wegen-coronavirus-gutschein-statt-rueckzahlung-a-036126d1-e0a5-41f1-88d8-7cbcf67a3336

    Sollte Euer Reiseveranstalter keine Rückbuchung Euer Zahlung avisieren, seit ihr sofort berechtigt, entsprechende Maßnahmen zur Rückbuchung selbst einzuleiten.

    dies kann sein:

    Sepa Lastschriftrückbuchungen: ist bis zu 8 WochEn nach Einzug ohne Angaben von Gründ rückbuchbar

    Kreditkarten Chargebacks: wenn Euer Reiseveranstalter keine Rückzahlung gegen Euro anbietet, sondern Gutscheike anbietet ist dies für Euch ein sofortiger Grund ein Kreditkartenchargeback einzuleiten. Es besteht die hohe Gefahr, dass der Reiseveranstalter finanziell nicht in der Lage ist die Rückbuchung zu leisten. Über Euren Kreditkartenvertrag seit Ihr abgesichert und ihr könnt auch Monate nach der Zahlung Euer Geld zurückfordern.

    Paypal Käuferschutz: eine nicht erbrachte Leistung berechtigt Euch, einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen. Tut dies schnellstmöglich.

    Ihr habt es selbst in der Hand!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1585734939427 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @albo2 sagte:

    wichtig zum Thema Lastschriftrückbuchungen und Kreditkarten Chargebacks:

    Euch steht im Falle der Stornierung Eurer Reise eine Rückzahlung Eurer Anzahlung bwz. des vollgeleisteten Betrages in Euro zu.

    Aber nicht - wenn wie im aktuell diskutierten Fall die Stornierung nicht etwa durch den Veranstalter sondern durch den Reisenden selbst erfolgt ist. Dieser ist dann nämlich an den unverändert bestehenden Reisevertrag gebunden - und die dort vereinbarten Stornogebühren.

    Ferner ist die Behauptung "ohne Angabe von Gründen" kompletter Mumpitz.

    Auch Chargeback ist zur Zeit nicht ohne weiteres möglich (das hat Wülfi71 bereits mehrfach ausführlich dargelegt).

    Soviel nur zu "hier werden rechtlich falsche Aussagen getroffen" ... :rage:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • albo2
    Dabei seit: 1585731825825
    Beiträge: 11
    geschrieben 1585735183679 , zuletzt editiert von albo2

    @vonschmeling

    Erneut; diese Behauptung ist schlichtweg falsch. Ein Kreditkartenchargeback kann eingeleitet werden, wenn die Gegenseite die bezahlte Leistung nicht liefert. Man muss sich nicht mit einer Wartezeit abspeisen lassen. Der Antrag kann genau jetzt eingereicht werden, nichts hindert den Kunden daran.

    Quelle: Bankangestellter meines Vertrauens, nämlich ich...

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
    Beiträge: 4047
    geschrieben 1585735602077 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    @albo2 sagte:

    Auch an dieser Stelle der Hinweis.

    Durch die Mods und Admins dieses Forums werden gegenwärtig falsche rechtliche Ratschläge erteilt, welche nicht unbedingt am Wohle des Kunden ausgerichtet sind.

    Auch von mir mal ein Hinweis :

    Wenn ich etwas als falsch erachte muss ich ja wissen wie es richtig ist - insofern erübrigt sich von vornherein jegliche Fragestellung im Forum.

    Sollte Euer Reiseveranstalter keine Rückbuchung Euer Zahlung avisieren, seit ihr sofort berechtigt, entsprechende Maßnahmen zur Rückbuchung selbst einzuleiten.

    Mit welchem Ziel ?

    zu erreichen , das der RV ein Insolvenzverfahren beantragen muss und man selbst und zusätzlich andere in den Wind schauen ?

    ihr habt es in der Hand !

    Das allerdings kann ich voll und ganz bestätigen.

    Jedoch weiß ich (leider) auch ohne Glaskugel wie es ausgeht. Schade das in Deutschland der Egoismus so weit verbreitet ist . Aber von nix kommt nix .....

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • albo2
    Dabei seit: 1585731825825
    Beiträge: 11
    geschrieben 1585736974068 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @jlechtenboehmer

    Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Die Deckung deiner Lastschrift bei einer etwaigen Rückbuchung erfolgt nicht durch den Reiseveranstalter sondern durch die Bank des gegnerischen Kontoinhabers.

    SEPA Rückbuchungen und Kreditkarten Chargebacks werden auch geleistet, wenn sich die Gegenseite bereits im Insolvenzverfahren befindet. Genau genommen ist extra für diese Fälle die Möglichkeit der Rückbuchung gegeben. Du erhältst Dein Geld bei einer Sepa Rückbuchung immer zurück; auch wenn das Konto der Gegenseite einen negativen Saldo aufweist, der in die Millionen geht.

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