Hallo andi,
bitte keine Texte aus Zeitschriften übernehmen wegen der Urheberrechte. Einfach kurz anmoderieren und Quelle verlinken.
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Danke ahotep
Dann nochmal zur Sachlage wie es mit Gutscheinen in der coronakriese rechtlich ist.
Kurzes Zitat....
Gutschein für gestrichenen Flug nur bei Kunden-Zustimmung legal
Bei der Streichung von Flügen wegen der Coronavirus-Pandemie ist die Ausstellung eines Gutscheins anstelle einer Rückerstattung nach Angaben der EU-Kommission nur dann zulässig, wenn der Kunde dieser Lösung zustimmt.....Zitat Ende.
nachzulesen bei Uhrzeit 4.19uhr https://m.bild.de/news/inland/news-inland/coronavirus-nachrichten-ticker-oesterreich-verschiebt-mundschutz-pflicht-soldaten-testen-handy-tracking-69389434.bildMobile.html#la69791836
ich persönlich halte eine gutscheinlösung unter gewissen Umständen bzw Bedingungen für gut. Wenn zb.
Eine insolvenz Absicherung dafür haftet
3 jahre Gültigkeit
evt die Inflationsrate jährlich mit aufgerechnet wird.
Meine Frage an zb Günter wäre..warum wird der Gutschein nicht auf freiwilligennbasis angeboten?
B
alle gesund
@steelydan1 sagte:
Du bist fachlich eine Granate, aber leider geht es manchmal mit einer gewissen Arroganz und zu geringen Selbstreflextion einher.
Nach dem lesen bitte löschen.
Habe mir jetzt einige "Kommentare" von dir durchgelesen. Vielleicht solltest du mal deine geforderte Selbstreflexion bei dir anwenden.
Nach dem Diktat verreist.
Gute Auswahl, Herr Habering. In diesem Bericht steht alles klar drinnen. Da kann sich die Reisebranche und auch dieses Forum nicht rauswinden.
„Die Kommission beobachte die Situation sehr genau und ob es nötig ist, in dieser Angelegenheit Maßnahmen zu ergreifen“
@Candecor ,ein Tipp für dich, verwende Copy & Paste dann klappt es auch mit meinem Usernamen.
@candecor sagte:
Da kann sich die Reisebranche und auch dieses Forum nicht rauswinden.
Was deiner geschätzten Expertise zur Folge genau wie und wo versucht wurde?
Immerhin hat "dieses Forum" über die auch im Artikel erwähnten Aspekte aufgeklärt anstatt konzertiert in dein Prozesshanselgeheule einzustimmen ...
Davon abgesehen ist der Artikel tatsächlich sehr gut - mal abgesehen von der Headline.
Auch dort werden verschiedene Positionen dargelegt, die man hier auch mal akzeptieren könnte - nur so als Anregung.
@alyx sagte:
Rücklastschrift ist beauftragt und wir sollten morgen unser Geld zurück bekommen
... unter Vorbehalt!
Unter Vorbehalt, richtig. Aber für mich stellt es den entscheidenden Unterschied .
Lieber laufen die dem Geld (das ihnen ja eh nicht zusteht) nach als ich denen.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!