Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • DominikKS
    Dabei seit: 1585753272373
    Beiträge: 76
    geschrieben 1585833481579

    Und wie soll eine Insolvenz Absicherung dann aussehen? Die üblichen 110 Millionen pro RV?

  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • bonkee450
    Dabei seit: 1503235655661
    Beiträge: 71
    geschrieben 1585833771026

    Meine Restzahlung wird am 8.4.20 abgebucht.

    Was ist, wenn ich, nach Stornierung durch den RV, eine Rücklastschrift über den Restbetrag mache?

    Dann habe ich den größten Teil des Reisepreises wieder. Bekomme ich dann für den Anzahlungsbetrag einen Gutschein oder wird der mir dann zurück bezahlt?

  • HC-Mitglied998552
    Dabei seit: 1288483200000
    Beiträge: 1015
    gesperrt
    geschrieben 1585833877327

    nee, dann bekommste nix, und der RV storniert dir kostenpflichtig. Da Du Vertragsbrüchig geworden bist. Immer ne Abwägungssache. Lastschrift wiedersprechen , kannst du natürlich.

  • bonkee450
    Dabei seit: 1503235655661
    Beiträge: 71
    geschrieben 1585834000163

    Ich habe doch geschrieben "nach der Stornierung durch den Reiseveranstalter". Wieso werde ich dann vertragsbrüchig?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1585834641067

    Wirst du nicht. Der Betrag wird deinem Konto gutgeschrieben.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • DominikKS
    Dabei seit: 1585753272373
    Beiträge: 76
    geschrieben 1585834797609

    @bonkee450 sagte:

    Ich habe doch geschrieben "nach der Stornierung durch den Reiseveranstalter". Wieso werde ich dann vertragsbrüchig?

    Du musst gar nicht erst warten, bis die Zahlung abgebucht wurde. Du kannst Sepa Lastschriften vom RV auch einfach komplett über Deine Bank sperren lassen. Dafür benötigst Du die IBAN des RV, den Namen des RV und die Sepa Einzugsermächtigungsreferenz, sprich das spezifische Lastschriftmandat.

  • HC-Mitglied998552
    Dabei seit: 1288483200000
    Beiträge: 1015
    gesperrt
    geschrieben 1585835274596

    @vonschmeling

    natürlich wird der Betrag gutgeschrieben , hast du gestern noch abgestritten , aber so bist du halt.

    Jedoch hat auch der Kunde die Pflicht den Vertrag zu erfüllen. D.h. auch die zu zu zahlende Restzahlung zu begleichen. Daher kann die Rücklastschrift mitunter nicht Rechtens sein, und der RV wird anmahnen und ggf. gerichtlich durchsetzen.

  • adria777
    Dabei seit: 1583327112366
    Beiträge: 29
    geschrieben 1585836020063

    Was soll ich jetzt unternehmen bzw wie würdet ihr vorgehen?

    Gebucht am 3.3. , storniert (kostenlos, Bestätigung über 0 Eur liegt vor). Zeitraum wäre 30.6.-14.7. gewesen.

    Anzahlung per SEPA am 10.3. eingezogen.

    Ich würde das jetzt einfach zurück buchen und gut ist oder gäbe es da Ärger, aufgrund der Regelung von heute???

  • HC-Mitglied998552
    Dabei seit: 1288483200000
    Beiträge: 1015
    gesperrt
    geschrieben 1585836224488

    @adria

    ich würde auch der Lastschrift widersprechen, .... würde mich auf ein Mahnverfahren einlassen

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!