Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • Donsimon83
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    geschrieben 1585836590861

    Mal eine Frage zur von der Bundesregierung geplanten Gutscheinlösung:

    Offenbar bedarf diese ja noch der Zustimmung der EU-Kommision.

    Angenommen diese nickt das ab, wäre es damit in Deutschland gültig.

    Was ist mit dann mit Flügen, die bei RyanAir gebucht wurden?

    Gilt das dann hierfür auch, obwohl deren Sitz in Irland ist?

    Grüßle

  • Dandy77
    Dabei seit: 1286409600000
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    geschrieben 1585836694059

    @vik62 sagte:

    @adria

    ich würde auch der Lastschrift widersprechen, .... würde mich auf ein Mahnverfahren einlassen

    Es sind zwei unterschiedliche Sachverhalte:

    Der Kunde will die Reise nicht mehr durchführen und lässt die Lastschrift zurückgehen. Damit ist er vertragsbrüchig.

    oder

    Der RA storniert die Reise, weil diese nicht durchführbar ist. Damit ist der bestehende Reisevertrag aufgehoben.

    So Vik62, nun erkläre mir mal, wie man bei einem aufgehobenen Vertrag vertragsbrüchig wird, in dem man den im aufgehobenen Vertrag festgelegten Betrag nicht überweist oder die Lastschrift zurückgehen lässt. Auf welcher vertraglichen Grundlage soll ein Mahnverfahren ablaufen?

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1585836867087

    :thumbsup:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • adria777
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    geschrieben 1585836973648

    @Dandy....der Vertrag ist Ja bereits beidseitig gekündigt indem der RV (hier TUI) mir eine kostenlose Stornierung bestätigt hat. Ich warte aber nun seit fast 2 Wochen auf die Rückzahlung.

  • HC-Mitglied998552
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    gesperrt
    geschrieben 1585837007194

    @Dandy77

    da hast du Recht , wenn das alles so storniert ist.

    Unsere Reise wurde von HC 14 Tage vor Beginn storniert, also am 28.3. , mussten aber vorab auch die Restzahlung leisten , weil erst dann die Reise komplett verbucht war. ( lt. HC am Telefon ) ... nun mal schauen was die TUI so veranstaltet ....

  • Dandy77
    Dabei seit: 1286409600000
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    geschrieben 1585837819597 , zuletzt editiert von Dandy77

    @adria: Bei dir liegt die Sache etwas anders. Da hast du ja zuerst den Vertrag storniert und der RA ist dir mit einer kostenlosen Stornierung entgegengekommen. Aber auch hier liegt m.M. eine beidseitige Vertragsaufhebung vor. Dabei ist es unerheblich von welcher Seite das ausging. Wenn ein Vertrag in beidseitigem Einverständnis aufgehoben ist, lassen sich daraus auch keine Verpflichtungen mehr ableiten.

    Ich würde in dem Fall eine ausstehende Zahlung nicht mehr tätigen, bzw. wenn möglich, dem Lastschrifteinzug widersprechen.

    jlechtenboehmer wird das sicherlich anders sehen, weil die RA sich ja für uns den A. aufreißen und wir ihnen nicht die Liquidität entziehen sollten. Aber derart wirre Gedanken sollte man in der Geschäftswelt außen vor lassen.

  • DominikKS
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    geschrieben 1585838212943

    @adria777 sagte:

    Was soll ich jetzt unternehmen bzw wie würdet ihr vorgehen?

    Gebucht am 3.3. , storniert (kostenlos, Bestätigung über 0 Eur liegt vor). Zeitraum wäre 30.6.-14.7. gewesen.

    Anzahlung per SEPA am 10.3. eingezogen.

    Ich würde das jetzt einfach zurück buchen und gut ist oder gäbe es da Ärger, aufgrund der Regelung von heute???

    Zurückbuchen lassen. Du hast nichts zu befürchten. Es gibt seit heute nicht weiter als Vorschläge. Nichts davon ist Gesetz. Warten wäre sträflich!

  • DominikKS
    Dabei seit: 1585753272373
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    geschrieben 1585838274492

    @dandy77 sagte:

    Es sind zwei unterschiedliche Sachverhalte:

    Der Kunde will die Reise nicht mehr durchführen und lässt die Lastschrift zurückgehen. Damit ist er vertragsbrüchig.

    oder

    Der RA storniert die Reise, weil diese nicht durchführbar ist. Damit ist der bestehende Reisevertrag aufgehoben.

    So Vik62, nun erkläre mir mal, wie man bei einem aufgehobenen Vertrag vertragsbrüchig wird, in dem man den im aufgehobenen Vertrag festgelegten Betrag nicht überweist oder die Lastschrift zurückgehen lässt. Auf welcher vertraglichen Grundlage soll ein Mahnverfahren ablaufen?

    Korrekt!

  • Dandy77
    Dabei seit: 1286409600000
    Beiträge: 616
    geschrieben 1585839313302 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Die Sache mit den Gutscheinen könnte das Liquiditätsproblem in der Reisebranche lösen. Allerdings würde dabei, so wie es zur Zeit läuft, der Kunde das Risiko tragen, wenn er jetzt auf eine Rückzahlung verzichtet und der RA in zwei Monaten in die Insolvenz geht. Entweder macht man es dem Verbraucher schmackhaft, dieses Risiko einzugehen (z.B. 10 %) oder man gibt staatliche Garantien für die Einlösbarkeit der ausgestellten Gutscheine.

    Die Infos von Günter über die schlechte Situation der Reisebranche stimmen. Allerdings muss man das vor dem Hintergrund sehen, dass fast alle Bereiche von den Wirtschaftsfolgen der Corona-Krise betroffen sind. Beinah alle Geschäfte haben für wohl 1,5 Monate geschlossen. Den Blumenläden und Gärtnereien verdirbt die Ware, Ladenbesitzer müssen Miete zahlen, 470.000 Betriebe haben Kurzarbeit angemeldet und die davon betroffenen 2,35 Mio Menschen müssen mit ca 60% ihres Einkommens auskommen. Mein Mitleid mit der Reisebranche hält sich daher in Grenzen, zumal die dort geflossenen Gelder ja vorhanden seien müssten, da kaum Leistungen erfolgten.

  • DominikKS
    Dabei seit: 1585753272373
    Beiträge: 76
    geschrieben 1585839970164

    https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/kaum-ein-unternehmen-ist-gegen-corona-abgesichert-jetzt-koennen-sich-versicherer-vor-anfragen-kaum-retten/

    Die Probleme sind falsche Managemententscheidungen und nicht gottgegebene höhere Gewalt. Kein RV hatte aufgrund der hohen Kosten bislang eine Pandemieversicherung abgeschlossen obwohl es möglich gewesen wäre. Operationelle Risiken muss ein Unternehmen entweder durch Eigenkapital abdecken können, es versichern oder mit den Risiken bis im Zweifel in die Insolvenz leben. Jetzt bauen die RV auf unsere Politik einen enormen Druck auf, milliardenschwere Rettungskredite werden bewilligt, deren Haftung der Steuerzahler trägt, und zusätzlich sollen die Kunden den RV Liquidität per Gutschein-Schuldverschreibungen unverzinslich bereitstellen. Das kann und darf so nicht sein. Es war 2008/2009 schon falsch die großen Banken zu retten und die kleinen Banken und Steuerzahler langfristig mithaften zu lassen.

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