Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • DominikKS
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    geschrieben 1585844043852

    Super Beitrag @holidaytripguy!

    Ich möchte noch ergänzen, dass ich heute mit einem Bankendienstleister für Zahlungsverkehr und Kreditkartenbearbeitung telefoniert habe und ich dort die Auskunft erhalten habe, dass die Gutschein Ersatzlösung kein Grund darstellt, nicht das Chargeback Verfahren einleiten zu können. Insbesondere dann nicht, wenn der RV eine Rückerstattung in Form einer Storno-Rechnung bestätigt hat und die gesetzliche Frist von 14 Tagen bereits abgelaufen ist. Die Chancen für erfolgreiches Chargeback stehen sehr gut.

  • holidaytripguy
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    geschrieben 1585844303649

    @meufel: Ich wünsche euch viel Kraft und Nerven für euch. Bleibt gesund!

    Lernen besteht in einem Erinnern von Informationen, die bereits seit Generationen in der Seele des Menschen wohnen. -Sokrates
  • Wülfi71
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    geschrieben 1585844504033

    @bibikommt sagte:

    Ich kenne mich ja auf dem Reisemarkt überhaupt nicht aus, deshalb frage ich mich, warum man alles bezahlen muss, bevor man auch nur die kleinste Leistung erhalten hat? Kenne ich so eigentlich nur vom Hausbau und da dann ja auch nur in Raten.

    Bei vielem gibt es eine Anzahlung, aber alles bevor überhaupt eine Leistung erfolgt? Wäre das nicht so, wäre doch auch jetzt das Problem kleiner. Wo ist da mein Denkfehler?

    Nö, Du hast das Problem schon richtig erkannt, jegliche Anzahlung von Verbrauchern ist eine ungewollte/unbewusste private Kreditgewährung an Unternehmen unbekannter Bonität. Dabei sind Pauschalreisen mit Sicherungsschein/ ggfls. Staatshaftung (siehe TC) noch am besten abgesichert, was meinst Du wohl, wie viele Verbraucher beim Küchenkauf schon Geld verloren haben?

    Aber mit ihrer Geiz ist Geil Mentalität wollen es viele ja auch nicht anders. Ein paar Euro Rabatt, schon wird bei Hotels, booking & Co. der Tarif mit Vorauszahlung gebucht. Und so ist es halt möglich, in der Breite Anzahlungen, bzw. Vorauszahlungen durchzusetzen, weil die Meisten sich erst Gedanken machen, wenn es (fast) zu spät ist.

    Übrigens ist Bau ein schlechtes Beispiel, denn gerade die Makler- und Bauträgerverordnung zeigt, wie es auch anders geht, nämlich Zahlung erst nach Baufortschritt, respektive Absicherung durch Bankbürgschaft.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • Holly-man
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    geschrieben 1585845722403

    @holidaytripguy sagte:

    Die Pandemie wird die Reisebranche komplett umkrempeln. D.h. sie werden auf jeden Fall politisch und von den RV & RB gewollt, eine gute Lösung zu finden, sowie das CashFlow und die Liquidität zu erhalten.

    Nachdem sich die Reisebranche nun über die Geschenke in Form der Gutscheinvariante erfreuen kann, sollte man nicht vergessen, dass es bereits etliche Hilfsprogramme gab. Alleine TUI hat schon ein staatliches "Hilfspaket" von fast 2 Milliarden erhalten.

    Nun werde ich wohl die Zeit absitzen müssen bis ich meine (wahrscheinlich) 6 Gutscheine ausbezahlt bekomme ..... bin mir aber sicher, dass es noch Fallstricke geben wird.

  • flaggde
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    geschrieben 1585845828706

    @wuelfi71 sagte:

    Aber mit ihrer Geiz ist Geil Mentalität wollen es viele ja auch nicht anders. Ein paar Euro Rabatt, schon wird bei Hotels, booking & Co. der Tarif mit Vorauszahlung gebucht. Und so ist es halt möglich, in der Breite Anzahlungen, bzw. Vorauszahlungen durchzusetzen, weil die Meisten sich erst Gedanken machen, wenn es (fast) zu spät ist.

    Och bitte... :sleeping: Hab dieses Jahr bspw. auch ein Hotel so gebucht, weil‘s einfach nicht anders möglich war. Zum Zeitpunkt der Buchung gab‘s noch keine Pandemie und eigentlich konnten mich keine 10 Pferde davon abhalten, dorthin zu fahren. Also: Kein Problem im Normalfalle!

    Trotz fehlender Stornierungsmöglichkeit war‘s für den Hotelier übrigens kein Problem, wenn wir dann kommen, wenn‘s wieder passt.

    Urlaub 2020: Haustralien...
  • HC-Mitglied998552
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    geschrieben 1585846055429 , zuletzt editiert von HC-Mitglied998552

    @Günter/HolidayCheck @vonschmeling

    >>> schaust du hier <<<

    na dann erklärt mir mal , warum dieses so in Touristik aktuell beschrieben ist .... 110 Mio und keinen Cent mehr

  • flaggde
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    geschrieben 1585846587888 , zuletzt editiert von flaggde

    @vik62,

    erkläre du doch mal, woraus du das schließt? :smirk: Ich lese da nix von (kein Wunder)...

    Urlaub 2020: Haustralien...
  • bibikommt
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    geschrieben 1585846843202

    In dem verlinkten Beitrag von @holidaytripguy (https://www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/coronakrise-zwangsgutschein-statt-geld-zurueck-reise-und-eventfirmen-duerfen-auf-liquiditaet-hoffen/25709586.html?ticket=ST-812450-qcVU05x1yqUIC3i2c6dT-ap6)

    steht aber auch, dass es darum geht Zahlungen, die vor dem 8. März erfolgt sind einzubehalten und in Gutscheine umzuwandeln.

    Unsere Restzahlung war leider am 1.3.20 fällig, ob daher würde uns vermutlich für die gesamte Summe ein Gutschein „drohen“.

    Was aber nicht vorbei ist, sind die 8 Wochen Einspruchsfrist beim Lastschriftverfahren ...... könnte ich also zumindest die Restzahlung wieder zurück buchen lassen? Hätte das irgendeinenAuswirkung auf auf den schon früher angezahlten Betrag? Habe ich auf den vielleicht keinen Anspruch mehr, wenn ich die Restzahlung versuche zurück buchen zu lassen?

    Ich mache das eigentlich nie, weil das ja auch mit Kosten (nicht für mich) verbunden ist und es gab immer eine andere Einigungsmöglichkeit. Wenn man aber jetzt rückwirkend Gesetze ändern möchte, muss ich vielleicht auch nicht die Rücksichtsvolle sein.

  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • adria777
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    Beiträge: 29
    geschrieben 1585847522482

    So, ich habe jetzt meine Anzahlung gerade zurück buchen lassen aufgrund der bestärigten 0 Eur Stornorechnung vom 21.3.

    Bin gespannt ob und wenn ja was folgt

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