@dominikks sagte:
Ich bin erstmal hier raus und werde maximal noch berichten ob und wann und wie ich mein Geld zurück bekommen habe.
Das wäre dann mal wirklich interessant anstelle von Fantastereien.
@dominikks sagte:
Ich bin erstmal hier raus und werde maximal noch berichten ob und wann und wie ich mein Geld zurück bekommen habe.
Das wäre dann mal wirklich interessant anstelle von Fantastereien.
@miwu sagte:
@ jechtenböhmer
Ist es nicht gerade die Methode von Populisten, sich einzelne Meinungen herauszupicken, sie mit den Äußerungen anderer in einen Topf zu werfen und dann substanzlos darüber herzuziehen?
Genau deshalb schrieb ich es ja - denn die Maße der Meinungen in dieser Krise zielt in Richtung Solidarität.
@DominikKS: Über was "reden" wir hier? Über die Auswirkung der Corona-Krise auf die Reisebranche oder über einen konstruierten Zusammenhang von weltweit (seit Monaten und nicht erst seit der Corona-Krise) steigenden Goldpreis mit einer Währungsumstellung in Deutschland? An sich sind diese "Theorien" zu abstrus, um auf sie einzugehen. Vielleicht ziehst du aber mal die Möglichkeit in betracht, dass der steigende Goldpreis mit der Unkalkulierbarkeit eines USA-Politiker zusammenhängt. Und wenn du so wenig Vertrauen in unsere Währung hast, dann investier doch in Bitcoins.
@miwu: Warum schreit eigentlich jeder nach dem Staat. Marktwirtschaftlich gesehen habe ich bei Thomas-Cook auf das falsche Pferd gesetzt.
Pech gehabt. Grundsätzlich ist es daher nicht normal, dass der Staat, egal wie stark, da eingreift. Oder will man den Staat zukünftig auch für Börsenverluste haftbar machen. Ich denke, man sollte hier auf dem Boden bleiben.
Juristisch gesehen wird an einem bestehenden Gesetz nichts geändert. Es bleibt bei der Rückerstattung. Es wird nur ein neues Zahlungsmittel für eine Übergangszeit eingeführt. Ein staatlich garantierter Gutschein. Sind Fonds sicherer?
Wieso persönlich?
Mal abgesehen davon, dass unter Politikern die Juristen Legion sind - es erging ein Urteil des BGH zur Begrenzung der Rückwirksamkeit von Gesetzesänderungen.
Selbstverständlich werden solch brisante Entwürfe genauestens von Juristen geprüft, denn unter jenen, die schließlich für den Erlass zuständig sind, gibt es ja auch genügend.
Es steht dir aber selbstverständlich frei entsprechend einzureden und einem weiteren Juristen zur Bewertung zu überlassen.
Das BGB sieht soweit keine Gutscheine vor, selbstverständlich handelt es sich zumindest um eine Erweiterung der Gesetzgebung.
Bei der Streichung von Flügen wegen der Coronavirus-Pandemie ist die Ausstellung eines Gutscheins anstelle einer Rückerstattung nach Angaben der EU-Kommission nur dann zulässig, wenn der Kunde dieser Lösung zustimmt. Wenn der Kunde einen Gutschein oder eine Umbuchung ablehne, müsse das Unternehmen den Reisepreis erstatten, sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Valean der Zeitung "Die Welt" (Donnerstagsausgabe). Die Rechtslage sei in dieser Frage "klar".
An alle Floristen unter den Foris: Ihr ward nicht gemeint!
... das ist sie im Bezug auf Pauschalreisen auch - noch.
@ vS:
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält keine ausdrückliche Regelung zu Gutscheinen. Sie sind aber generell als Inhaberschuldverschreibungen im Sinne des § 793 BGB zu verstehen. Im Grundsatz ermöglichst § 796 BGB dem Gutscheinausstellers durchaus, seine Verpflichtung von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen. Bezüglich Inhaberschuldverschreibungen oder Inhaber zeichen regelt das BGB eine Menge. Auch eine Verjährungsfrist von mindestens 3 Jahren.
Wie auch immer. Die Regierung wird schon Experten haben, die das richtig hinbekommen, damit die EU das durchwinkt. Im Gegensatz zur PKW-Maut haben ja auch andere europäische Länder daran Interesse.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!