Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • holidaytripguy
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    Beiträge: 120
    geschrieben 1585948756786 , zuletzt editiert von holidaytripguy

    Hallo an alle,

    Neuigkeiten zu den Reisekonzernen/Firmenrettung/Staatshilfe nachzulesen unter: KLICK

    Es gibt also Hilfen durch die eigene Hausbank, sowie auch vom Staat. Betrieb ist bis Ende April komplett eingestellt.

    Die wurde bereits in einem anderen Thread erwähnt, jedoch frage ich mich, ob diese Kredite auch für die Rückerstattungen gedacht sind?

    Gruß,

    holidaytripguy

    Lernen besteht in einem Erinnern von Informationen, die bereits seit Generationen in der Seele des Menschen wohnen. -Sokrates
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  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1585949344001

    Danke, wurde heute Mittag hier schon von Günter verkündet und auch im FTI Thread:smirk:

  • Trostlos7!
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    geschrieben 1585949679578

    @vik62 sagte:

    @miwu

    geht doch noch , :smile: , von der TUI kommt nix. Reise wurde von Holidaycheck storniert , seitdem ist Stillschweigen. Fliegen wollten wir am 12.4.

    Ist schlichtweg ne Frechheit was da abgeht ....

    Ist bei Byebye-Reisen nicht anders: Reisebeginn sollte 13.04.20 sein. Restzahlung wurde am 17.03.20 mit Wertstellung 18.03.20 von Kreditkarte abgebucht. Mail von HC vom 21.03.20 lautete "Sie erhalten von Ihrem Veranstalter eine Stornobestätigung". Bisher keine Reaktion von Byebye-Reisen ... Streng genommen haben wir - da lediglich HC sich geäußert hat - bisher noch nicht mal eine Stornierung.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1585954050740 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @holidaytripguy

    Selbstverständlich ist das Darlehen auch für die Rückzahlung von abgesagten Reisen "gedacht".

    Allerdings gedenken die Veranstalter zur Zeit nicht zurückzuzahlen sondern setzen - wie dir sicherlich nicht entgangen ist? - auf Gutscheine.

    Mit dieser Option könnten sie sich von der Zäsur möglicherweise erholen - das zumindest ist die Grundidee.

    So bräuchtest du dir ferner keine Sorgen um die Unterdeckung durch die Insolvenzversicherung zu machen - immerhin.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1585956421535 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @sonnensuechtige sagte:

    So manch einer wäre froh, wenn er einen Gutschein bekommen würde: Schauinsland hat jetzt Briefe verschickt, in denen sie verkünden, dass man nichts bekommt, wenn man früher aus dem Urlaub geholt wurde. Wo bleibt dann das Geld für die restlichen Tage? Die Hotels werden sicherlich nicht das Geld für den ganzen Urlaub bekommen.

    Naja - so richtig erklärt hatte ich es ja nicht sondern schlicht den Anspruch verneint.

    Sagen wir´s mal so - das Geld für die restlichen (5!) Tage ist mit einer Riesenwelle weit hinaus in ein Meer von Aufwendungen gespült worden - unter weniger außergewöhnlichen außergewöhnlichen Umständen hättest du womöglich einen Anspruch gegen den Veranstalter sogar durchsetzen können.

    Da die Umstände zur Zeit aber eben außergewöhnlich außergewöhnlich sind dürfte auch eine Einrede vor Gericht scheitern.

    Mit einem schlichten Schreiben allein ist ja Schlauinsand noch nicht automatisch exkulpiert, jedoch verlangen besondere Ereignisse nun einmal besondere Maßnahmen. Du bist immerhin safe and sound wieder nachhause verbracht worden, das wiederum wünschten sich etliche Reisende, die beispielsweise auf den Azoren oder in Honduras festsitzen und vermutlich bezüglich deiner vergeigten 5 Tage wenig Mitgefühl aufbringen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • nordkorea
    Dabei seit: 1585971820931
    Beiträge: 24
    geschrieben 1585972626699 , zuletzt editiert von Ahotep

    Hallo,

    ich bin das erste mal hier aktiv und würde gerne wissen ob die

    Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxx,Beurteilung eines Härtefalls im Ermessen des Reiseveranstalters steht???

    Sehre Damen und Herren,

     

    ich habe gestern mit Entsetzen gelesen das die Bundesregierung, rückwirkend a 08.03.2020, abweichend von den geltend gesetzlichen Regelungen im BGB, eine Gutscheinlösung für Pauschalreisen plant. Diese soll eine bisher nicht definierte Härtefallregelung beinhalten.

    Sollte diese (unter EU Vorbehalt) geltende Lösung kommen beantrage ich bereits jetzt die Anwendung dieser Härtefallregelung .

    Folgende Gründe untermauern mein Anliegen:

    1.      Nach Buchung dieser hochpreisigen Reise (Reisepreis 20.000EUR) wurde ich  wegen Dienstunfähigkeit frühpensioniert.

    2.      Zur Finanzierung des Reisepreises wurde ein Überbrückungsdarlehen aufgenommen. Dieses wurde durch den Verkauf der Altersvorsorge (Zwangsveräußerung des als Altersvorsorge gedachten Mehrfamilienhauses)abgelöst. Für die vorzeitige Darlehensablösung verlangte die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung von 25.000EUR. Der verbleibende Erlös in Höhe von 20.000EUR deckte gerade den Reisepreis.

    3.      Ein Gutschein wäre sinnlos für uns, da aufgrund der geschilderten Tatsachen, eine derartig hochpreisige Reise nicht mehr möglich sein wird.

     

    Folgende Fragen habe ich dazu noch:

    1.      Nach geltender Rechtslage hätte der Reisepreis bereits meiner Kreditkarten gutgeschrieben werden müssen.

    2.      Sollte diese Gesetzesänderung rückwirkend beschlossen werden so müssten alle Stornierungsvorgänge nach dem 08.03.2020 rückabgewickelt werden. Dies würde bedeuten das die Kunden bereits erhaltene Erstattungen wieder einzahlen müssen und dafür Gutscheine erhalten.

     Nach meinem Rechtsverständnis ist dies eine, coronabedingte, einseitige Belastung der Verbraucher.

    Folgende Aussage ist zutreffend:

    Verluste werden sozialisiert – Gewinne werden privatisiert 

      

     

    Ich bitte um umgehende Regulierung aufgrund der geltenden Gesetzeslage.

     

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

     

    xxxxxxxxxxxxxxx

     

          

     

    Sehr geehrte Damen und Herren

     

    wir bitten, aufgrund des zeitnahen Ablaufs der 14 Tagesfrist, um Gutschrift unseres Reisepreis auf mein Kreditkartenkonto nach § 651a ff. BGB.

    Unser geplanter Reisebeginn war ganz am Anfang des Absagezeitraums. Somit müsste die Bearbeitung unseres Falls abgeschlossen sein.

    Die entsprechenden Stornierungsbelege wurden uns Ihrerseits bereits zugesandt.  

    Es geht um 20.000EUR.   Diese werden Ihnen derzeit als zinsloses Darlehen zur Verfügung gestellt.

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    xxxxxxxxxxxxxxxxx

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

     

    ich bitte um zeitnahe Auskunft wann die Rückerstattung der Zahlung erfolgt, da der Reisepreis kreditfanziert war.

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    xxxxxxxxxx

     

    Art des Anliegens

    Stornierung

    Toma - Vorgangsnummer

    Reiseziel*

    Afrika

    Hinreisetermin

    Do 19.03.2020

    Ihre Frage

    -Pflichtquarantäne in Mosambik!!!

    - fährt Rovos Rail???

    bitte aufgrund kurzer Frist um umgehende Rückmeldung

    REISEPREIS ÜBER 20.000EUR!!!!!

    Es ist nicht schlau, alle Klardaten in einem öffentlichen Forum zu posten, daher alles zum eigenen Schutz entfernt

     

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9598
    geschrieben 1585976119552 , zuletzt editiert von HABERLING

    Hallo, erstens sind die Härtefallregelungen noch nicht genau definiert, aber die müssen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Corona Krise stehen. Alles andere ist den Risiken des Alltags einzustufen.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • nordkorea
    Dabei seit: 1585971820931
    Beiträge: 24
    geschrieben 1585979747475

    Hallo HABERLING,

    ich danke für die schnelle Antwort.

    Sollte man aufgrund einer Pandemie breite Bevölkerungsschichten Cals Gläubiger) rückwirkend in unfreiwillige Darlehensverträge zwingen, sollte das m.E. dazu führen das alle Zahlungsströme ab der ersten Zahlung für eine Reise (welche als Anzahlung für eine Pauschalreise im Regelfall 14 Tage nach Vertragsabsschuss geleistet werden muss) überprüfen. Sich daraus ergebende Guthaben könnten ja dann auch in Gutscheine (ggf. mit einer Insolvenzsicherung und Härtefallregelung analog den Reiseutscheinen) umgewandelt werden Diese hätten dann sicher den Vorteil das man diese korrespondierend als Geldersatz für alle Zahlungsströme einsetzen könnte.

    Vielleicht hinkt der Vergleich und ich habe nicht alle Dinge bedacht???

    Gewinne werden privatisiert-Verluste werden sozialisiert

  • panguitch
    Dabei seit: 1163980800000
    Beiträge: 3784
    geschrieben 1585980405407

    Hallo Nordkorea,

    hast du in deinem obigen Post wirklich deine privaten Kontaktdaten stehen? Dann sollten diese sofort unkenntlich gemacht werden!

    Sorry, wenn ich weiter nichts Hilfreiches beitragen kann. Dennoch bin ich darüber gestolpert, dass du für eine gebuchte Reise einen Kredit aufgenommen hast? Verstehe natürlich, dass ein Gutschein hierbei keine Freude macht. Aber du könntest die Reise dann einige Zeit bzw. Monate später antreten.... den Kredit hättest du auch bei pünktlichem Reiseantritt an der Backe, oder?

    Drücke die Daumen für einen guten Ausgang!

    Schöne Reise!
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