Hallo,
ich bin das erste mal hier aktiv und würde gerne wissen ob die
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxx,Beurteilung eines Härtefalls im Ermessen des Reiseveranstalters steht???
Sehre Damen und Herren,
ich habe gestern mit Entsetzen gelesen das die Bundesregierung, rückwirkend a 08.03.2020, abweichend von den geltend gesetzlichen Regelungen im BGB, eine Gutscheinlösung für Pauschalreisen plant. Diese soll eine bisher nicht definierte Härtefallregelung beinhalten.
Sollte diese (unter EU Vorbehalt) geltende Lösung kommen beantrage ich bereits jetzt die Anwendung dieser Härtefallregelung .
Folgende Gründe untermauern mein Anliegen:
1. Nach Buchung dieser hochpreisigen Reise (Reisepreis 20.000EUR) wurde ich wegen Dienstunfähigkeit frühpensioniert.
2. Zur Finanzierung des Reisepreises wurde ein Überbrückungsdarlehen aufgenommen. Dieses wurde durch den Verkauf der Altersvorsorge (Zwangsveräußerung des als Altersvorsorge gedachten Mehrfamilienhauses)abgelöst. Für die vorzeitige Darlehensablösung verlangte die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung von 25.000EUR. Der verbleibende Erlös in Höhe von 20.000EUR deckte gerade den Reisepreis.
3. Ein Gutschein wäre sinnlos für uns, da aufgrund der geschilderten Tatsachen, eine derartig hochpreisige Reise nicht mehr möglich sein wird.
Folgende Fragen habe ich dazu noch:
1. Nach geltender Rechtslage hätte der Reisepreis bereits meiner Kreditkarten gutgeschrieben werden müssen.
2. Sollte diese Gesetzesänderung rückwirkend beschlossen werden so müssten alle Stornierungsvorgänge nach dem 08.03.2020 rückabgewickelt werden. Dies würde bedeuten das die Kunden bereits erhaltene Erstattungen wieder einzahlen müssen und dafür Gutscheine erhalten.
Nach meinem Rechtsverständnis ist dies eine, coronabedingte, einseitige Belastung der Verbraucher.
Folgende Aussage ist zutreffend:
Verluste werden sozialisiert – Gewinne werden privatisiert
Ich bitte um umgehende Regulierung aufgrund der geltenden Gesetzeslage.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxxxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren
wir bitten, aufgrund des zeitnahen Ablaufs der 14 Tagesfrist, um Gutschrift unseres Reisepreis auf mein Kreditkartenkonto nach § 651a ff. BGB.
Unser geplanter Reisebeginn war ganz am Anfang des Absagezeitraums. Somit müsste die Bearbeitung unseres Falls abgeschlossen sein.
Die entsprechenden Stornierungsbelege wurden uns Ihrerseits bereits zugesandt.
Es geht um 20.000EUR. Diese werden Ihnen derzeit als zinsloses Darlehen zur Verfügung gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxxxxxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um zeitnahe Auskunft wann die Rückerstattung der Zahlung erfolgt, da der Reisepreis kreditfanziert war.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxx
Art des Anliegens
Stornierung
Toma - Vorgangsnummer
Reiseziel*
Afrika
Hinreisetermin
Do 19.03.2020
Ihre Frage
-Pflichtquarantäne in Mosambik!!!
- fährt Rovos Rail???
bitte aufgrund kurzer Frist um umgehende Rückmeldung
REISEPREIS ÜBER 20.000EUR!!!!!
Es ist nicht schlau, alle Klardaten in einem öffentlichen Forum zu posten, daher alles zum eigenen Schutz entfernt