@vonschmeling sagte:
Die Absage allgemein (alle Reisen bis einschließlich 30.4.2020 z.B.) reicht vollkommen aus, Schnitzelesser.
In einer Situation wie der gegenwärtigen darf man die Formalien etwas lockerer nehmen.
Wir haben von dem Reiseveranstalter Byebye-Reisen bisher nichts erhalten: keine Kündigung, keine Stornobestätigung, keine Rückerstattung, nix!
Lediglich die Mail von HC "Sie erhalten von Ihrem Veranstalter eine Stornobestätigung" liegt uns seit 21.03.20 vor.
Zählen die 14 Tage, bis zu denen nach BGB eine Rückerstattung zu erfolgen hat, ab der Mail von HC vom 21.03.20 (dann wäre Byebye-Reisen ab 06.04.20 in Verzug - und dann könnte ich doch ab nächster Woche bei meiner Bank das Chargeback-Verfahren beantragen (?)) oder hat die 14-Tage-Frist noch nicht begonnen, da der Reiseveranstalter Byebye-Reisen bisher den Vertrag nicht storniert / gekündigt hat? Abreise wäre am 13.04.20 gewesen.