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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30982Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1586034150585
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geschrieben 1586037508227
Kann es sein, dass die TUI die KK Abbuchungen ( Restzahlung ) für Pauschalreisen bin Ende April gestoppt hat? Abflug 26.4.20, Restzahlung per KK war fällig am 29.3.20. Bisher noch keine Belastung der KK. Ein Storno vom RB habe ich am 1.4.20 erhalten.
Richtig wäre es ja da keine Leistung erfolgen kann, aber ich traue der Sache nicht.
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geschrieben 1586042090801 , zuletzt editiert von steelydan1
@türkeirot
Das Schreiben ist eine Willenserklärung. Also eine Äußerung einer Person (des Absenders), durch die sie bewusst eine auf dem Gebiet des Bürgerlichen Rechts liegende Rechtsfolge herbeiführen will. In diesem Fall Durchführungsgarantie erbringen, falls nicht folgt einseitige Kündigung des Reisevertrages.
Die Gegenseite kann diesem Willen entsprechen oder ihrerseits mit einer anderslautenden Willenserklärung widersprechen.
Ob in der aktuellen Ausnahmesituation §321 Unsicherheitseinrede der richtige Ansatzpunkt ist und dem RV im Einzelfall zumutbar ist bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn zu antworten kann ich nicht beurteilen. Im Streitfall wird es mgl. erst durch Anwaltskorrespondenz oder vor Gericht entschieden werden.
Abgesehen davon würde ich dieses "Muster" niemals verwenden. Es ist hinsichtlich Formulierung, Grammatik und Satzbau mehr als peinlich.
Anmerkung: Verlasse dich bei Rechtsthemen niemals auf Anworten aus Foren oder Social Media. Bei Fragen zu angemessener und formal richtiger Vorgehensweise, Fristsetzungen, Fristversäumnissen, Rechtsfolgen, usw. ist professioneller Rat notwendig.
Viele Grüße und Gute Reise / مع أطيب التحيات ورحلة جيدة -
geschrieben 1586047736697 , zuletzt editiert von Josefin0815
@michi137 sagte:
Bei quasi gleichem Szenario haben wir umgebucht auf Dezember (auch Ägypten).
Der HC Mitarbeiter am Tel. sagte mir, ich könne davon ausgehen, dass es im Mai noch keine Reisen gibt.
Danke für die Information deiner Entscheidung, denke wir lassen die kostenpflichtige Stornierung auch sein, warten jetzt mal die weitere Entwicklung wegen den Gutscheinen ab.
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geschrieben 1586047980336
Ich verwahre mich entschieden gegen das Prädikat "Sprücheklopfer" - daher ja auch meine Nachfrage.
Sprücheklopfer brauchen wir hier nicht.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1586048580432 , zuletzt editiert von vonschmeling
Besser hätte man es kaum erläutern können.
Auch legal tech tools stellen ja gerne mal populäre Musterschreiben mit Anspruch zur Verfügung und rühmen sich eines wahrlichen Runs darauf. Allerdings nicht der Rechtsverbindlichkeit - und das aus gutem Grund!
Das gegenständliche Exemplar ist quasi ein Offenbarungseid der mangelnden Sachkunde. Wenn so ein Schreibdurchfall in einer Rechtsabteilung landet, heften die das unter Lachkrämpfen ans schwarze Brett.
Allein die Frage nach seiner "Rechtsverbindlichkeit" legt den Rat nahe, sich sachkundige Unterstützung (notfalls auch mit Kosten verbunden!) zu suchen - andernfalls ist man wirklich verloren.
Bitte gestatte mir den Hinweis, dass du mit der Verwendung eines derart unterirdischen "Musterschreibens" deutlich mehr kaputt machst, als wenn du in deinen eigenen Worten und fern jeglicher Formalität schlicht nach einem angemessenen Aufschub deiner Restzahlung fragst.
Du solltest die Fundstelle angeben, damit man ggf. vor solch dummdreisten "Mustern " warnen kann, damit bringen sich Nutzer in eine ganz prekäre Situation und werden in 1000 kalten Winter nicht mehr ernst genommen vom Adressaten.
Un-fass-bar!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1586064430564 , zuletzt editiert von daniel113
Der Beitrag von tuerkeirot geht wenigstens einmal in die Richtung, Wege/Möglichkeiten aufzuzeigen, die in der Misere ggf. hilfreich sein könnten. Aus anfänglichen Entwürfen kann man was erschaffen, aus draufhauen nicht.
Ich bin auch am 13.04. mit der Restzahlung für meine Türkeireise im Mai dran. Aktuell habe ich knapp 750 Euro Vorauszahlung geleistet, weiteres Geld möchte ich dem Reiseanbieter auch nicht in den Rachen werfen (Gutscheine hin oder her). Wir haben bis 30 Tage vor Reisebeginn 30 % Stornogebühren. Da ich nicht denke, dass Mitte Mai die Reise wirklich stattfindet, suche ich jetzt natürlich nach einem Weg, die Restzahlung nicht zu leisten und die Vorauszahlung zurückzuerhalten, sprich keine Stornogebühren zu zahlen. Die Vorauszahlung liebend gerne als Geldbetrag zurück, wenn nicht anders machbar auch als Gutschein. Wie ich das alles bewerkstellige, weiß ich noch nicht und die Zeit läuft langsam ab.