der Zeitfaktor lieber Ritter Candecor ... nicht zu vernachlässigen
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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geschrieben 1586186416224
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geschrieben 1586186833694
@jlechtenboehmer sagte:
allerdings wird nichts zukunftssicherer sein als ein Papier hinter dem der Staat steht.
Da kommen alte Erinnerungen an den Unterricht in Staatsbürgerkunde hoch...
@jlechtenboehmer sagte:
Nach deiner Mutmaßung geht es wohl nicht mehr um das Ziel sondern den Anbieter : also Bochum mit FTI oder Bochum mit TUI.
Na, Hauptsache Meer!
@jlechtenboehmer sagte:
Interessant.... da gibt es einen Hedgefonds, der hat schon 12 Milliarden ( in Zahlen : 12.000.000.000) eingesammelt - der setzt auf den Untergang der kompletten Touristik- und Luftfahrtindustrie. Das wäre bei deiner Einstellung sicherlich das richtige für dich.
Leider nein, leider gar nicht. Zahlen auf Papier kommen mir nicht in den Tresor.
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geschrieben 1586186917743
Und wenn die einen ihren (abgesicherten) Gutschein eingelöst und einen schönen Urlaub verbracht haben warten die anderen auf eine (vielleicht, eventuell, möglicherweise....) anberaumte Vollstreckung....
Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin) -
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geschrieben 1586188034325
@candecor sagte:
Wie meinst du das?
Ich meine du führst einen Kampf gegen Windmühlen , .... Gutscheine mag ich auch nicht unbedingt, bin da eher für die freiwillige Lösung eines Jeden, Gutschein oder Euros
Die Unsicherheiten der Urlauber in Bezug auf die ausstehende Abwicklung entstehen ja nur durch das Wegducken der RV`s. Alles schwebt im Nirvana und macht sich seine eigenen Gedanken. Ehrlichkeit hat noch nie geschadet. So ist es doch nur logisch , dass sich ca.80% betrogen fühlen, das versteh ich schon . Nur ein Mahnverfahren ist m.M.n. wirklich Mumpitz.
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geschrieben 1586188787397
Nein, kein Kampf gegen Windmühlen. Der Mahnbescheid ist keine Wasserpistole. 80% fühlen sich betrogen und werden es auch, wenn sie sich nicht wehren. Ich habe die zwei Möglichkeiten beschrieben - dafür bin ich jetzt ein Forentroll.
Es steht aber jedem frei, den VS-Weg zu gehen ... wenn es glücklich macht - mich würde es nicht befriedigen, wie ein Lämmchen aufs Messer zu schauen und drauf zu warten, dass zu Ostern das Messer kommt.
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geschrieben 1586189145028
@dunklerfuerst sagte:
es ist möglich, dass die Preise Hochgehen. Aufgrund des Einbruchs ist es möglich, dass viele Hoteliers etc. Hops gehen werden und somit sich ein oligopol bilden kann.
... und eine Inflation ist auch nicht gerade unwahrscheinlich...
Urlaub 2020: Haustralien... -
geschrieben 1586191116534
Der warst du schon immer, aber zuweilen hat mal Trolle ja gern.
Hinsichtlich des Mahnbescheides gebe ich dir absolut Recht - gewöhnlich ist das ein probates Mittel.
Nur ist der Einwurf betreffend die Dauer bis zur Vollstreckung sehr berechtigt, da ja auch ohne Corona schon lange (9-12Mon) Wartezeiten hinzunehmen sind, womit dann eben wieder das Risiko der Nichtvollstreckbarkeit anwächst.
Ich wünsche mir im Übrigen die Gutscheine nicht herbei, unter gewissen Voraussetzunge halte ich sie (nur ich in meinem Homeoffice mutterseelenallein!) für eine gute Möglichkeit für einerseits Entlastung und andererseits Absicherung zu dienen.
Der Tag der Entscheidung dürfte so fern nicht sein, daher betrachte ich auch die ganzen aufgeregten Zurufe "sichert eure Flocken!" "wahrt eure Rechte!" für stumpfe Waffen.
Mal sehen, wie lange mit der Causa befasste Anwälte sich (angeblich?) noch über die Veranstalter totlacht und hoffen, dass der letzte Lacher der Reisegast ist.
Für alle, die es nicht nachlesen wollen: "Der VS-Weg" meint meine Akzeptanz eines Gutscheins oder eines Umbuchungsangebotes.
Mein Streitpotenzial gibt die Verve des Herrn Candecor leider nicht her ...
Ich will ferner nicht den Hinweis versäumen, dass der eigenmächtige Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids nur bei Streitwerten bis max. 5k € möglich ist. Höhere Beträge sind vor das Landgericht zu bringen und können nur mit Bevollmächtigung erfolgen, dort herrscht Anwaltszwang.
Last not least sind die Windmühlen kein schlechter Vergleich - bis zur ersten Entscheidung vor einem AG muss man nämlich noch sehr lange Geduld aufbringen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1586191478914 , zuletzt editiert von HC-Mitglied2705315
@ trostlos71
Das ist ja gerade das Problem. Aufgrund des Rückwirkungsverbotes erstellen viele Veranstalter aktuell keine Stornorechnungen. Diese Fälle wären dann Bestandteil der kommenden Gutscheinlösung.
In meinen Fall habe ich bereits eine Stornochnung des Veranstalters vom 16.03.
Nach gerichtlichem Mahnbescheid über das kostengünstige Onlineportal hat der RV 14 Tage Zeit für einen Widerspruch. Davon ist die Länge des Verfahrens abhängig.
Ohne Widerspruch hast du schnell einen vollstreckbaren Titel gegen das Geschäftskonto.
Da der Widerspruch aufgrund der Rerchtslage des BGB aber unbegründet wäre gehe ich nicht davon aus .Man weiss aber nie.
Ansonsten würde ich statt Klageweg natürlich auch den Gutschein nehmen. Hier wäre dann der Gutschein das kleinere Übel.