mal gesetzt den Fall, man geht in das Mahnverfahren , wäre ja ein Widerspruch seitens des Veranstalters kontraproduktiv , oder ?
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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geschrieben 1587215280483
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geschrieben 1587216107196
Für wen kontraproduktiv?
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geschrieben 1587216469211
Für den Antragsteller. Du kannst dann aber auch gleich ein Verfahren einleiten lassen, wenn sich an der Rechtslage nicht elementar etwas ändert kann das kaum verloren gehen.
Allerdings braucht man Geduld, schon ohne Covid 19 sind da 9 Monate mindestens anzuberaumen.
Wie ich schon schrieb ist m.E. die SÖP zu empfehlen - dieses Schlichtungsverfahren ist vollkommen kostenlos.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1587217034352
Man darf nur einen Mahnbescheid beantragen, wenn man ein berechtigtes Interesse hat (also der Rückzahlungsbetrag fehlt beispielsweise, der Gegner in Verzug ist) und man darf auch nur Widerspruch einlegen, wenn dieses berechtigt ist.
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geschrieben 1587217113989
Es kann einem natürlich bei einem Mahnverfahren niemand die Garantie geben, dass das glatt durchläuft. Jede rechtliche Auseinandersetzung birgt das Risiko, dass die Gegenseite dagen hät. Bei dem gerichtlichen Mahnverfahren mit den verschiedenen Eskalationsstufen (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Antrag auf Zwangsvollstreckung) ist das Risiko für den Gläubiger aber sehr überschaubar und kalkulierbar. Außerdem wird auf diese Weise eine Verjährung der Ansprüche verhindert.
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geschrieben 1587217279253
Mal so ne Frage, ich weiß OT und hilft keinem, aber interessiert mich:
Was möchtet ihr mit dem Geld (das bei stattgefundener Reise sowieso weg gewesen wäre) genau anstellen, dass hier so ziemlich jeder irgendwelche Mahnbriefe verschickt und von "seinem Anwalt" spricht (obwohl der großteil wahrscheinlich noch nie Kontakt zu einem Anwalt hatte).
Jaja die bösen Großkonzerne und Reisebrache und überhautp alle Unternehmen die Leistung für Geld anbieten.
Schonmal jemand darüber nachgedacht schnell ein Inkassobüro zu eröffnen, das auf Corona-Abgesagte-Reisen spezialisiert ist, an die der ganz eilige seine Ansprüche abtreten kann, ala Flightright etc.
So wild wie hier "Rechtstips" und "Musterschreiben" und "Fristsetztungen" empfohlen werden, sind wohl viele Juristen her. Noch besser ist es nur in den Autoforen,... da fragt ständig jemand warum der Liefertermin seines Autos nicht gehalten wird.
Ich wills einfach nur verstehen und meinte die Eingangsfrage (und den rest) ernst.
DTM-KTW-FRA-CDG-PUJ-AMS-ALC-GRU-DXB-BKK-USM-DTW-JFK-HHN-DOH-MLE-THUF-FCO-BOG-MDE-LIS-FNC-DMK-REP-KUL-SIN-DPS-BCN-TDX-SLC-LAS-CTA-OPO-AHO-SGN-HUI-DAD-HAN-PEG-MIA-DEN-MCO-MUC-MCT Coming: TPE-LOP -
geschrieben 1587217821211 , zuletzt editiert von HC-Mitglied2705315
@Pit Schnaas Könntest du bitte informieren ob Widerspruch eingelegt wurde. Ich hab gehört dass notorische Zahlungsverweigerer selbst bei eindeutigen Ansprüchen hier standardmäßig Widerspruch einlegen.
Allerdings wüssten wir dann wie wir den Veranstalter einschätzen müssen..
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geschrieben 1587218383510
Schon mal drüber nachgedacht, dass Leute, dies nicht aus Jux und Dollerei tun oder aus Spaß Großkonzerne schikanieren um sie in den Ruin zu treiben? Ich werde hier mit Sicherheit nicht über meine persönliche Situation sprechen, aber Corona trifft nicht nur die Reisebranche hart. Natürlich wäre das Geld nach der Reise weg gewesen, aber vielleicht wäre der eigene Laden noch offen, das Unternehmen nicht insolvent, der eigene Job noch sicher. Also einfache Antwort: Mit dem Geld die grundlegenden Dinge bezahlen, die zum Leben notwendig sind. Miete, Essen, Bekleidung, etc. Kostspielige Reisen werden für viele in der nahen Zukunft vielleicht einfach nicht mehr möglich sein.
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geschrieben 1587218621251 , zuletzt editiert von Riffschnecke
@MatthiasPK also gut ich versuche es einmal zu erklären.
Meine Malediven Reise hätte ab 16.03.20 statt gefunden. Die Reise wurde am 14.03.20 vom Veranstalter telefonisch abgesagt. Frist in der AGB des Veranstalters waren 14 Tage, gesetzliche Frist wären 14 Tage, EU Recht wären ebenfalls 14 Tage. Also habe ich 18 Tage auf die Rückzahlung gewartet und ab und an das Reisebüro angeschrieben und nachgefragt. An Tag 18 eine E-Mail an den Veranstalter mit Fristsetzung und das Einschreiben abgeschickt Rückzahlung bis zum 14.04.20. Am 15.04.20 den Anwalt angeschrieben (da absolut kein Ton kein Brief und keine Mail vom Veranstalter kam) und beauftragt. Am 16.04.20 eine E_Mail bekommen wo drin stand Gutschein oder Rückzahlung wählbar. Ich auf Rückzahlung geklickt und es funktionierte nicht. Mit anderem Internet-Browser noch einmal probiert und es ging nicht. Den Veranstalter angeschrieben und geschrieben das es nicht funktioniert. Es kam eine Empfangsbestätigung mit ID und das nachgeprüft wird. Bisher ist nichts weiter passiert. Der Anwalt macht jetzt weiter da Verträge nicht einseitig gelten und der Veranstalter auch auf Zahlung vor der Reise pocht.
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geschrieben 1587218732209
welche Rolle spielt das?
Wenn eine bereits bezahlte Leistung nicht erbracht werden kann, ist es doch nur verständlich, dass man schnellstmöglich sein Geld zurück haben möchte. Oder welche Gründe sprechen dafür, einem RV ein (zinsloses) Darlehen zu gewähren?
Noch dazu dürfte der eine oder andere von Kurzarbeit oder sogar Arbeitslosigkeit betroffen sein...
Tja, dass es immer noch Leute gibt, die die längeren Lieferzeiten nicht nachvollziehen können, kapiere ich auch nicht... Sehr nervig!
Urlaub 2020: Haustralien...