@sebb2k sagte:
Wir werden unseren Urlaub (Pauschalreise über Holidaycheck -> ITS Reisen) heute stornieren.
Zwei kurze Fragen an Euch:
1.) Die Stornierung formulieren wir an Holidaycheck, nicht an ITS Reisen, richtig? Wir würden das Ganze dann per Einschreiben/Rückschein versenden.
Einwurfeinschreiben wählen.
2.) Wie wahrscheinlich ist es (die Verbraucherzentrale hatte sich dazu mal geäußert), dass man die Anzahlung nachträglich vielleicht doch noch zurück bekommt wenn es im Juni immer noch die Reisewarnungen und abgesagten Flüge gibt?
Dabei ging es um die Stornokosten, die ja durchaus weit höher liegen können als die Anzahlung.
Ich halte es offen gestanden nicht für sehr wahrscheinlich, die gegenständliche Verbraucherzentrale formulierte "sind wir der Ansicht" - eine rechtliche Argumentation blieb sie schuldig.
Zu all diesen besonderen Sachständen gibt es naturgemäß keine Spruchpraxis, daher beruht meine Einschätzung der Wahrscheinlichkeit allein auf den üblichen Regularien des Vertragsrechtes.
Natürlich könnte es geschehen, dass bei einem entsprechenden öffentlichen Interesse der Verbraucherschutz die Nichterstattung der Gebühren bei eigenmächtiger Kündigung ohne bestehende Rechtsgrundlage angreift, ich vermute demnach nur, dass das nicht passiert.
Es geht schlichterdings um die Abgrenzung beträchtlich außergewöhnlicher Umstände.
Allein Angst vor Erdbeben, Terroranschlägen, Himmel auf den Kopf fallen exkulpiert im Falle einer Absage nicht vom Anspruch auf Kompensation seitens des Reisevertragssebers.