Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • slartibartfast
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    geschrieben 1587461834869

    Hallo zusammen,

    ich springe gerade etwas spät in diesen Thread ein, hätte eine Frage:

    Wir haben für Juli ein MobileHome auf einem Campingplatz in Frankreich gebucht, direkt beim Campingplatzbetreiber, also individuell, nicht über eine Agentur. Anzahlung ging schon raus, die Restrate (ca. 2000€) wäre dann Anfang Juni fällig.

    Der Betreiber hat "aufgrund Corona" momentan jegliche Kommunikation eingestellt und auf der Webseite ein paar Infos publiziert, zusammengefasst folgende:

    • sollten aufgrund von Beschränkungen Buchungen später als Mai vom Staat/Betreiber abgesagt werden, gilt die französische Gutscheinlösung (also 18 Monate, danach Geld zurück)
    • sollte man dann die Reise stornieren, verfällt die Anzahlung, also das Geld geht flöten

    Also gilt erst mal Abwarten - wir hoffen ja noch immer irgendwie drauf, den Urlaub antreten zu können, wobei man auch da viele Dinge abwiegen muss (Risiko, ...).

    Ab Anfang Juni stellt sich - sollten die Beschränkungen weiterhin gelten - die Frage: storniere ich oder akzeptiere ich die Gutscheinlösung?

    Wenn ich storniere, geht wie gesagt die Anzahlung flöten, aber ich habe keine weiteren 2000€ verbrannt.

    Nun die Preisfrage:

    Wenn ich die Gutscheinlösung akzeptiere, wann wird dann die Restzahlung fällig - Anfang Juni oder 4 Wochen vor einem eventuellen Alternativtermin?

    Kennt sich hier jemand mit der französischen Gutscheinlösung aus?

    Viele Grüße

  • Vive la France
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    geschrieben 1587462067417

    Hallo,

    Ich bin zwar Französin aber ich habe wirklich keine Ahnung ich kann dich höchstens anbieten dort anzurufen um das zu klären. Wenn du das möchtest kannst du mir gerne eine PN senden.

    Herzliche Grüße

    Nadine

  • bzips
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    geschrieben 1587463481403 , zuletzt editiert von bzips

    @slartibartfast

    Reine Abwängungssache. Ist einem die dann verloren gegangene Anzahlung weitere Wochen und Monate eventuellen Ärger wert?

    Bei uns waren es "nur" 149€ für ein Apartment auf Gran Canaria. Aber das erschien uns ertäglicher, als dann eventuell für 744€ lediglich einen Gutschein in den Händen zu halten.

    Als wir uns entscheiden mußten, da wir sonst in die nächste Stornierungsstufe gekommen wären, war noch nicht klar, ob die Restsumme trotzdem fällig wird. Daher die "sichere" Variante.

    Deutschland hat ja nun für Flüge und Pauschalreisen auch eine Gutscheinlösung, die aber nicht EU-Recht entspricht. Ich habe aber keine Ahnung, wie das bei Campingvermietungen in Frankreich geregelt ist.

  • Silvia L
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    geschrieben 1587464156224

    Hallo slartibartfast

    uns geht es genau wie Euch. Der Campingplatz verlängert die Zeit bis geöffnet immer paralell zur Ausgangsperre in Frankreich. Sie schreiben, dass das Geld bei ihnen hinterlegt ist und dann später in der Saison 2020 oder 2021genutzt werden kann. Von einer Auszahlung danach ist nicht die Rede. Für uns ist das nicht so tragisch, weil wir auf jeden Fall wenn es dieses Jahr nicht klappt im nächsten Jahr unseren Urlaub dort verbringen wollen.

    VG Silvia L

  • slartibartfast
    Dabei seit: 1587460930578
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    geschrieben 1587465821746

    Hi Nadine - danke für das Angebot. Der Betreiber hat wohl momentan alle Angestelten in Kurzarbeit geschickt und die Kommunikation bis auf das Statement auf der Webseite eingestellt, d.h. wir warten erst einmal ab.

    Viele liebe Grüße,

    Bernd

  • slartibartfast
    Dabei seit: 1587460930578
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    geschrieben 1587466520318 , zuletzt editiert von slartibartfast

    @bzips @silvia-l Danke für die Antworten.

    Mir ist auch noch nicht klar, wie sich das mit der Restrate verhält. Wenn die erst kurz vor dem tatsächlichen Reiseantritt fällig ist, wäre dass fein für uns, wir würden ja dann auch gerne dort ein Jahr drauf den Urlaub verbringen.

    Wenn der trotzdem wie gehabt Anfang Juni dieses Jahres fällig wird, ist das für uns zu riskant und wir werden dann wohl zähneknirschend auf die Anzahlung verzichten.

    Die Gutschein-Option hat neben der Zahlungs-Geschichte und den Insolvenz-Risiken etc. halt noch weitere Fragezeichen:

    Es ist ja gar nicht sicher, ob wir dann nächstes Jahr zum gewünschten/möglichen Zeitpunkt einen Platz bekommen - es gibt ja dann im schlimmsten Fall einen doppelten Run auf die Plätze: die mit den Gutscheinen und die, die regulär 2021 Urlaub machen wollen...

  • olicheck
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    geschrieben 1587466659282 , zuletzt editiert von olicheck

    Auch TUI bietet jetzt die Rückzahlung der Kundengelder an:

    "Da die Zustimmung der EU noch fehlt, warten wir jetzt nicht länger ab und geben Ihnen und unseren gemeinsamen Kunden Klarheit und vor allem Sicherheit, in dem wir nach aktuell geltendem Recht vorgehen, aber dennoch die von uns favorisierte Gutscheinlösung – in unser beiderseitigem Interesse- berücksichtigen.

    Alle Kunden, deren Buchung Corona-bedingt storniert wurde, haben die Wahl:

    Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlung oder

    • die bereits geleistete Zahlung wird zum TUI fly Gutschein.

    Die Einlösung (Gutschein) ist ab sofort möglich, die Veranlassung der Auszahlung der getätigten Zahlung ist ab dem 28. Mai 2020 möglich."

    ..

    Natürlich schwingt da immer noch die Hoffnung auf eine Gutscheinlösung mit.

    Die TUI Homepage ist noch auf dem Stand v. 17.04. - Tui wird diese Info´s wohl bald aktualisieren.

    Ich hoffe doch, das der 28.Mai ein Schreibfehler ist....ansonsten macht sich TUI damit keine Freunde!

  • bzips
    Dabei seit: 1209513600000
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1587467545286

    Amüsanter Wortlaut.

    Klarheit besteht schon die ganze Zeit. Jetzt ist wohl die Hoffnung gestorben.

  • Bienekind
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1587467620306 , zuletzt editiert von Bienekind

    Im von dir zitierten Text ist von Tuifly die Rede.

    TUI betreffend wurde doch mehrfach der 23. 4. gepostet, auch von dir. Ja was denn nun?:flushed:

  • olicheck
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    geschrieben 1587467923033 , zuletzt editiert von olicheck

    @bienekind sagte:

    Im von dir zitierten Text ist von Tuifly die Rede.

    Richtig, ich habe nur Auszüge aus dem Schreiben veröffentlicht.

    TUI Deutschland gibt hier erstmal die Rückzahlung für die abgesagten Flüge bekannt.

    Bei Pauschalreisen gibt es bisher noch keine Änderungen.

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