@ennio82
Aussagen zu fiktiven Fernseherkäufen werden Dir garantiert nicht weiterhelfen. Das ist Fakt!
Wenn das alles über Dein Reisebüro läuft, Du ansonsten keine Infos von Deinen Leistungserbringern (das wären Sie bei verbundenen Reiseleistungen) bekommst, Du vom "Reisebüro" nicht explizit aufgeklärt wurdest, was Du da eigentlich buchst, und auch kein Infomaterial, bzw. Formblätter bekommen hast, wäre immer noch zu prüfen, ob das rein rechtlich nicht doch eine Pauschalreise ist, und Dein "Reisebüro", also dieser "Asien-Spezialist", als Veranstalter auftritt.
Wenn Du das nicht prüfen lässt, bzw. nicht willst, wirst Du nicht umher kommen, die geforderten Gebühren, berechtigt oder unberechtigt, zahlen müssen. Ob Du das als ungerecht empfindest, ist dann völlig egal!
Die Möglichkeit, dass Thai-Air Flüge kostenlos rückerstattet, hatte ich Dir ja bereits weiter vorne genannt, da das auf einer großen Flugplattform kommuniziert wird. Und nun scheinst Du ja ähnliche Infos zu haben.
Wer genau will denn überhaupt diese 500€ Gebühren von Dir haben? Denn nach Deiner Aussage wirst Du ja immer auf Dein Reisebüro verwiesen. Das entspricht aber nicht den hier genannten "verbundenen Reiseleistungen". Dann müßtest Du Dich mit den "Leistungserbringen" persönlich auseinandersetzen, was ja in Deinem Fall sogar von Vorteil wäre.
Also nochmal. Du hast jetzt hier immer wieder die gleichen Fragen eingestellt. Warum schilderst Du Dein Problem nicht einmal jemandem, der sich mit solchen Konstrukten auskennt, und Einsicht in Deine Unterlagen nehmen kann?
Daher erneut mein Rat für eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit, Unterlagen einscannen, und Email mit Deinem Anliegen an Verbraucherschutz, Abteilung für Reiserecht. Oder zumindest einmal anrufen.
Oder die 500€ bezahlen, für den "fiktiven Fernseher".