Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • Ryda
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    Beiträge: 67
    geschrieben 1587633102941

    Kann mir eventuell jemand sagen wie es aktuell bei Emirates bezüglich Erstattung/Gutscheinlösung aussieht?

    Bis vor kurzem stand auf der Homepage noch, dass man entweder kostenlos umbuchen oder einen Gutschein haben kann. Dieser Hinweis ist nun nicht mehr vorhanden.

    Ist das eventuell so zu deuten, dass sich Emirates nun an die eigenen AGB halten will und die bezahlten Beträge erstattet?

    Gruß Ryda

  • Kuno_Korken
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    Beiträge: 12
    geschrieben 1587633777651

    Frage:

    Reise gebucht bei SchauinsLand Reisen über Holidaycheck.

    Angenommen, man nimmt einen Gutschein an - kann man diesen dann nur bei Buchung für 2021 direkt über SchauInsLand Reisen nutzen oder über Holidaycheck?

    Ich denke ersteres - liege ich damit richtig?

  • Vive la France
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    geschrieben 1587633853585

    Guten Morgen,

    wenn Du guckst in den Thread Emirates, du wirst einige meine bisherige Erfahrungen lesen können.

    du kannst aber auch hier schauen.

    https://www.emirates.com/de/german/help/keep-your-ticket/

    ganz unten kann man andere Möglichkeiten flicken ,allerdings es wird dann englisch.

    Gruss

    nadine

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  • bzips
    Dabei seit: 1209513600000
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    gesperrt
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    geschrieben 1587638037718

    @ennio82

    Aussagen zu fiktiven Fernseherkäufen werden Dir garantiert nicht weiterhelfen. Das ist Fakt!

    Wenn das alles über Dein Reisebüro läuft, Du ansonsten keine Infos von Deinen Leistungserbringern (das wären Sie bei verbundenen Reiseleistungen) bekommst, Du vom "Reisebüro" nicht explizit aufgeklärt wurdest, was Du da eigentlich buchst, und auch kein Infomaterial, bzw. Formblätter bekommen hast, wäre immer noch zu prüfen, ob das rein rechtlich nicht doch eine Pauschalreise ist, und Dein "Reisebüro", also dieser "Asien-Spezialist", als Veranstalter auftritt.

    Wenn Du das nicht prüfen lässt, bzw. nicht willst, wirst Du nicht umher kommen, die geforderten Gebühren, berechtigt oder unberechtigt, zahlen müssen. Ob Du das als ungerecht empfindest, ist dann völlig egal!

    Die Möglichkeit, dass Thai-Air Flüge kostenlos rückerstattet, hatte ich Dir ja bereits weiter vorne genannt, da das auf einer großen Flugplattform kommuniziert wird. Und nun scheinst Du ja ähnliche Infos zu haben.

    Wer genau will denn überhaupt diese 500€ Gebühren von Dir haben? Denn nach Deiner Aussage wirst Du ja immer auf Dein Reisebüro verwiesen. Das entspricht aber nicht den hier genannten "verbundenen Reiseleistungen". Dann müßtest Du Dich mit den "Leistungserbringen" persönlich auseinandersetzen, was ja in Deinem Fall sogar von Vorteil wäre.

    Also nochmal. Du hast jetzt hier immer wieder die gleichen Fragen eingestellt. Warum schilderst Du Dein Problem nicht einmal jemandem, der sich mit solchen Konstrukten auskennt, und Einsicht in Deine Unterlagen nehmen kann?

    Daher erneut mein Rat für eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit, Unterlagen einscannen, und Email mit Deinem Anliegen an Verbraucherschutz, Abteilung für Reiserecht. Oder zumindest einmal anrufen.

    Oder die 500€ bezahlen, für den "fiktiven Fernseher".

  • olicheck
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    Beiträge: 215
    geschrieben 1587638424299

    @kuno-korken sagte:

    Angenommen, man nimmt einen Gutschein an - kann man diesen dann nur bei Buchung für 2021 direkt über SchauInsLand Reisen nutzen oder über Holidaycheck?

    Für Schauinsland-Reisen hat sich Detlef Schroer (Vertriebschef & Teil d. GF) eindeutig geäußert :

    "Wenn Gutscheine ausgegeben werden, sollten diese nur im Reisebüro, in der die ursprüngliche Reise gebucht wurde, eingelöst werden können..."

    Der Sinn liegt ja auch darin, das DEIN Reisebüro die Provision erhält.

    Hast Du also die abgesagte Reise über HolidayCheck.de gebucht, kannst Du den Gutschein über eine Schauinsland -Reise wohl problemlos bei HolidayCheck "einlösen".

    Kannst Du hier alles nachlesen.

    Übersicht über ca. 30 Reiseveranstalter: Gutschein, Rückzahlung, Umbuchung etc.

    Das die RV zuerst Ihre Vetriebspartner(Reisebüros), und danach erst die Kunden informieren, dürfte logisch sein:

    QTA Veranstalterübersicht - Gutschein, Rückzahlung, Umbuchung?

  • OliverQ121171
    Dabei seit: 1459641600000
    Beiträge: 458
    geschrieben 1587638607061

    @kuno-korken sagte:

    Frage:

    Reise gebucht bei SchauinsLand Reisen über Holidaycheck.

    Angenommen, man nimmt einen Gutschein an - kann man diesen dann nur bei Buchung für 2021 direkt über SchauInsLand Reisen nutzen oder über Holidaycheck?

    Ich denke ersteres - liege ich damit richtig?

    Nicht ausschließlich für 2021, sondern bis zum 31.12.2021 und wahrscheinlich könntest Du mit diesem Gutschein auch weiterhhin direkt bei HC buchen. Wahrscheinlich schreibe ich deswegen, da ich mit einem anderen RV aktuell ebenfalls eine ähnliche Thematik habe. Ich möchte über HC buchen, aber bisher hat sich der RV ( FTI) in keiner Weise hierzu geäußert.

    wer nicht genau weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt. Mark Twain
  • MatthiasPK
    Dabei seit: 1311379200000
    Beiträge: 569
    geschrieben 1587638739106 , zuletzt editiert von MatthiasPK

    @bzips sagte:

    @ennio82

    Oder die 500€ bezahlen, für den "fiktiven Fernseher".

    Dachte schon du meldest dich gar nicht mehr, war ein wenig nervös schon.

    Der rest deines Textes wurde jetzt schon ungefähr 20x in dieser oder ähnlicher Form hier von dir gepostet. Ein Anruf bei irgendwem hilft niemandem wenn man nicht in der Lage ist zu erklären was überhaupt Sachstand ist.

    Das Gespräch würde dann so verlaufen:

    Kunde: Die wollen 500€ von mir?

    Verbs.: Wofür genau?

    Kunde: Weis ich auch nicht, hab ich nicht geklärt.

    Verbs.: Wie sollen wir den Fall dann bewerten?

    Auch weis ich nicht was du so geil daran findest ständig von Pauschalreise zu reden? Hast diesmal aber den obligatorischen Hinweis / Frage vergessen ob ein Sicherungsschein irgendwo beiliegt.

    Das größte Problem der Leute hier ist: "Verunsicherung, und nicht zu wissen was man selbst eigentlich will / erwartet und in welcher Ausgangssituation man sich befindet".

    @ennio85: Nachfolgender Text ist allgemeingültig zu verstehen und hat nichts mit deinem Fall zu tun, an dessen Ausgang ich persönlich sehr interessiert bin.

    @bzips: Um dir das zu geben was du erwartest, noch ein flapsiger Kommentar meinerseits: Wenn jemand nicht in der Lage ist mit seinem Vertragspartner zu eruieren wie die Konstellation genau ist, wer was wieso von wem erwartet oder auch nicht. Dem Hilft auch der Verbraucherschutz nicht. Ist auch für dich verständlich oder?

    DTM-KTW-FRA-CDG-PUJ-AMS-ALC-GRU-DXB-BKK-USM-DTW-JFK-HHN-DOH-MLE-THUF-FCO-BOG-MDE-LIS-FNC-DMK-REP-KUL-SIN-DPS-BCN-TDX-SLC-LAS-CTA-OPO-AHO-SGN-HUI-DAD-HAN-PEG-MIA-DEN-MCO-MUC-MCT Coming: TPE-LOP
  • bzips
    Dabei seit: 1209513600000
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1587639113276

    @Ryda

    Einem großen Portal, welches sich mit Flügen beschäftigt, ist zu entnehmen, dass bestehende Emirates Buchungen, die bis zum 31. Mai für einen Flug bis Ende August 2020 getätigt wurden, auch erstattet werden.

  • OliverQ121171
    Dabei seit: 1459641600000
    Beiträge: 458
    geschrieben 1587639657550

    @bzips: was genau ist Deine Intention oder Mission hier ??? Kannst Du nicht bitte endlich aufhören ständig das gleiche runterzuleiern ? Es gibt ganz bestimmt Menschen hier, und nein ich zähle mich ganz bestimmt nicht dazu, welche weitaus mehr weiterhelfen können als Du. Danke !

    wer nicht genau weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt. Mark Twain
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