@spoili sagte:
Wenn man das Lastschriftverfahren nutzt, wird die Restzahlung 4 Wochen vor Reiseantritt abgebucht.
Dann tritt man die Reise an ...
... oder - und um die Variante ging es! - man möchte gar nicht mehr reisen (trotz Durchführung) und holt sich seine Flocken einfach mal zurück. Sofort - weil es ja "mit einem Klick geht und man nicht begründen muss".
Wülfi71 schrieb "fairerweise stornieren", dem muss ich leicht widersprechen!
Ein unberechtigter Widerspruch (= Reise findet ohne Einschränkungen statt, Betrag ist fällig) führt beim Veranstalter zu dem Rückschluss "Kunde storniert" und er löst eine Rechnung für den in diesem Fall ihm zustehenden Kompensationsbetrag aus.
Ein solcher Widerspruch ist ein konkludentes Verhalten, der RV darf davon ausgehen, dass der Kunde einseitig den Vertrag mit ihm kündigt.
Da wird i.d.R. auch nichts angekündigt oder gemahnt, man kriegt direkt die Rechnung serviert.