Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1587746756469

    @spoili sagte:

    Wenn man das Lastschriftverfahren nutzt, wird die Restzahlung 4 Wochen vor Reiseantritt abgebucht.

    Dann tritt man die Reise an ...

    ... oder - und um die Variante ging es! - man möchte gar nicht mehr reisen (trotz Durchführung) und holt sich seine Flocken einfach mal zurück. Sofort - weil es ja "mit einem Klick geht und man nicht begründen muss".

    Wülfi71 schrieb "fairerweise stornieren", dem muss ich leicht widersprechen!

    Ein unberechtigter Widerspruch (= Reise findet ohne Einschränkungen statt, Betrag ist fällig) führt beim Veranstalter zu dem Rückschluss "Kunde storniert" und er löst eine Rechnung für den in diesem Fall ihm zustehenden Kompensationsbetrag aus.

    Ein solcher Widerspruch ist ein konkludentes Verhalten, der RV darf davon ausgehen, dass der Kunde einseitig den Vertrag mit ihm kündigt.

    Da wird i.d.R. auch nichts angekündigt oder gemahnt, man kriegt direkt die Rechnung serviert.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1587747127356

    @DminikKS

    Das dürfte Vive la France bekannt sein und ging es stattdessen um die hier wiederholt verlinkten Meinungsäußerungen seitens EU Kommissaren.

    @Vive la France

    ... das war´s - kein Beschluss, keine endgültige Ablehnung.

    Unter "heute gefunden" wurde zu einer Onlinekanzlei verlinkt, die mit dem Hinweise auf die inzwischen sattsam bekannte rechtliche Ist-Grundlage Mandanten gewinnen möchte.

    Kann man bei Interesse googlen, hier wollen wir das nicht bewerben.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • holidaytripguy
    Dabei seit: 1584447199105
    Beiträge: 120
    geschrieben 1587747211207

    Eine kleine Info vorab: Für TUI Reisenden, gibt hier KLICK eine kleine Anleitung von americadreamer, wie man durch von der erhaltenen Mail von TUI von vor einer Woche, den Antrag auf Rückerstattung oder Gutschein selbst wählen kann.

    Hier der dazugehörige Link von TUI - KLICK

    Ich hatte wie americadreamer über HC gebucht. Um das ganze zu beschleunigen, habe ich nun auch den Antrag auf Rückerstattung aufgegeben. Mal sehen, was in nächster Zeit noch passiert. Es schaut so aus, würde jetzt bei TUI endlich vorwärts gehen.

    Lernen besteht in einem Erinnern von Informationen, die bereits seit Generationen in der Seele des Menschen wohnen. -Sokrates
  • DominikKS
    Dabei seit: 1585753272373
    Beiträge: 76
    geschrieben 1587747626178 , zuletzt editiert von DominikKS

    @vonschmeling, wenn der zuständige EU Kommissar für Verbraucherrecht - und zwar genau derjenige, welcher die zuständige Person ist um einen Gesetzesänderungsvorgang einzuleiten - wiederholt in verschiedenen europäischen Medien äußert, dass es mit der EU keine einseitige und den Verbraucher benachteiligenden Gesetzesänderungen geben wird, kann man davon ausgehen, dass eine solche Äußerung keine Einzelmeinung ist, sondern innerhalb und mit den wesentlichen Verantwortlichen in der EU abgesprochen wurde. Wer mit Bundesbehörden und Beamten im höheren Dienst zu tun hat weiß genau, dass der häufigste Satz "dazu bin ich nicht autorisiert" lautet. Kein Wort nach außen ist nicht abgestimmt und an Hierarchien wird sich gehalten. Mehr als dieses letzte Wort braucht es auch nicht, denn die EU muss und wird in diesem Zusammenhang nichts weiter unternehmen.

  • Spoili
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    Beiträge: 7
    geschrieben 1587747862510

    @ vonschmeling

    Das hat Wülfi auch genauso geschrieben, wenn der Reisende storniert fallen Stornokosten an

    "Das klappt in der Form, dass nicht abgebucht wird, Deine Reise storniert wird und Du die Stornokosten tragen musst."

    Mein Post bezog sich dann auf den letzten Teil, den Du nicht berücksichtig hast und da gibt es keine Rechnung, weil dann der Veranstalter selbst storniert hat und man im Falle einer Nichterstattung des Reisepreises nach 2 Wochen das Geld selber zurückbuchen kann. Macht Sinn in Anbetracht der aktuellen Situation und dem Verhalten vieler Veranstalter

    Aber wie auch immer, Du musst Recht behalten....echt anstrengend hier..

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9598
    geschrieben 1587748492321

    Ab sofort (17.04.2020) zieht TUI die Restzahlungen bis auf weiteres erst 7 Tage vor Abreise ein. klick hier

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1587749237124 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @wuelfi71 sagte:

    es sei denn, man will die Reise auch dann nicht mehr, wenn sie durchführbar ist, dann sollte man fairerweise direkt stornieren und die Kosten tragen.

    @Spoili

    Genau auf diesen letzten Teil bezog ich mich ...

    Man sollte nicht "fairerweise" direkt stornieren, weil sonst genau wieder das Szenario 1 entsteht.

    Ja, tatsächlich anstrengend - aber vielleicht liest du dir deine Gegenrede einfach nochmal durch?

    @DminikKS

    Wunschdenken. Ich habe schon so manchen EU Kommissar eines Ressorts so manche Meinung äußern "hören", ein Beschluss ist es nun einmal nicht.

    Und genau danach richtete sich die Frage der Userin Vive la France.

    Ferner könnte man auch argumentieren, dass 12 EU Mitgliedsstaaten bereits auf nationaler Ebene den Gutschein als verbindlich klassifiziert haben und damit sehr wahrscheinlich würde, dass es eben eine solche Lösung für alle geben wird.

    Auch Wunschdenken - wobei ich etliche der hier vorgebrachten Kritikpunkte durchaus verstehend würdigen kann.

    Mir widerstrebt nur diese ganze armchair Prognostik, sei es "einfache Mathematik" oder "der Untergang der Europäischen Union", ja womöglich gar noch eine Expertise über Sinnhaftigkeit der Einführung von Kurzarbeit ... Sorry!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • bzips
    Dabei seit: 1209513600000
    Beiträge: 178
    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1587750476273 , zuletzt editiert von bzips

    Laut Überschrift geht es ja in dieser Diskussion darum, welches Recht ich als Reisender habe. Zumindestens verstehe ich das so.

    Warum sollte es dann in irgendeiner Art relevant sein, welche Gutscheinlösungen welches Land einführt, befürwortet, bevorzugt, etc....?

    Die, für die Meisten hier relevanten Unternehmen, haben doch bereits, wenigstens theoretisch, verstanden, dass Sie Rückzahlungen durchführen (müssen), da sie ja jetzt "Rechtssicherheit" haben.

    Nun bleibt doch nur abzuwarten, ob die Theorie auch in die Praxis umgesetzt wird, bzw. werden kann?

    Und für diejenigen, die jetzt nicht wissen, wie lange Sie warten müssen. Ihr müsst gar nicht warten. Schriftliche Aufforderung an den Veranstalter/Vermittler, dann läuft die Frist. Das ist die Grundvoraussetzung für alle weiteren Schritte. Auch für eventuell angestrebte Chargeback Verfahren.

    Ihr habt dann die Zusage des Veranstalters, macht einen Screenshot der Aussage (dazu gibt es für "Chrome" die App einer Anwaltskanzei mit Atomzeitstempel) und Ihr könnt die nötige Kommunikation nachweisen. Auch das wird bei der Antragsstellung für Chargeback verlangt.

    Das kostet lediglich Porto. Ihr müßt Euch nicht von Links, die Ping-Pong mit Euch spielen, bzw. ins Leere führen, veräppeln lassen.

    Und auch wenn jetzt wieder das übliche Donnerwetter kommt, einfach machen!

    Ich hoffe, dieser rein sachliche und themenbezogene Beitrag, wird nicht auch wieder gelöscht.

    Nachtrag:

    Was irgendwann mal vielleicht irgendo beschlossen wird, oder auch nicht, oder wer sich das hier wünscht, spielt jetzt absolut keine Rolle

  • DominikKS
    Dabei seit: 1585753272373
    Beiträge: 76
    geschrieben 1587750683343 , zuletzt editiert von DominikKS

    @vonschmeling. Um das Thema abzuschließen und damit auch @Vive la France zu antworten. Stand heute haben wir eine aus dem von mir zuvor zitierten Konglomerat aus Verordnungen und Richtlinien zum Verbraucherschutz bei Pauschalreisen bestehende Rechtslage auf EU Ebene. Diese hatte die deutsche Bundesregierung in der Vergangenheit in deutsches Recht umzusetzen und hat dies unter anderem in §651h BGB auch getan. Das Corona-Kabinett hat nun beschlossen Gutscheinlösungen nach erfolgter Genehmigung und Verordnungserlass durch die EU einzuführen. Ohne die EU Verordnung würde eine solche Lösung sowohl gegen europäisches als auch deutsches Recht verstoßen. Zuständig ist dafür das Ressort des Herrn Didier Reynders Kommissar für Justiz und Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Kommission. Dieser hat mittlerweile wiederholt zum Antrag Stellung bezogen und einer Änderung der Rechtslage eine Absage erteilt. Dies hat er natürlich in Absprache mit seinem restlichen Ressort getan, denn dieses wäre für einen Gesetzesänderungsvorgang zuständig. Mit dieser Äußerung ist aus seiner und damit aus Sicht der EU das Thema beendet. Es bedarf keinerlei Beschluss oder Veröffentlichung irgendeiner anderen Art. Was soll da drin stehen. "Wir beschließen: nichts!" Nein, natürlich nicht. Seine Äußerungen kann, darf und muss man bildlich so verstehen, dass er sich äußert, umdreht und geht und das Thema damit beendet ist.

  • DominikKS
    Dabei seit: 1585753272373
    Beiträge: 76
    geschrieben 1587751076088 , zuletzt editiert von DominikKS

    @vonschmeling

    Der zweite Vergleich im Übrigen hinkt nicht nur, der hat gar keine Beine mehr. Wenn nenosrePi********** ein Verbrechen begehen (das Delikt dürfen Sie sich aussuchen), wird es dadurch nicht legal.

    PS: Warum kommt bei meinen Beiträgen nur noch Buchstabensalat raus?

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