Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • Bernard1928
    Dabei seit: 1584729034054
    Beiträge: 33
    geschrieben 1587739486256

    Ich möchte auch keinen Gutschein, denn von dem Geld wollte ich sofort TUI Aktien kaufen. FTI hat ja schon jemand anderes aufgekauft. Sobald das geklappt hat werde ich hier direkt Werbung für die Gutscheinlösung machen. (Zur Sicherheit der Hinweis: das war t.w. ironisch.)

  • Wülfi71
    Dabei seit: 1393891200000
    Beiträge: 1056
    geschrieben 1587739721067

    @hawaii-elke sagte:

    Hallo, bei mir ist auch die Restzahlung von TUI am 03.05.20 für eine Reise am 01.06.20 in die Toskana fällig .Habe jetzt einen Widerruf für eine erteilte Einzugsermächtigung gesendet. Mal schauen ob es klappt?

    Das klappt in der Form, dass nicht abgebucht wird, Deine Reise storniert wird und Du die Stornokosten tragen musst.

    Bei Lastschrifteinzugsermächtigung hat man doch die komfortabelste Position: Abbuchung am 03.05.20 zulassen, ist die Reise am 01.06. nicht durchführbar und will der Veranstalter nur Umbuchung oder Gutschein anbieten, mit denen man nicht einverstanden ist, Lastschrift innerhalb von acht Wochen wegen Widerspruch zurückgeben, fertig. Null Kosten, null Risiko, es sei denn, man will die Reise auch dann nicht mehr, wenn sie durchführbar ist, dann sollte man fairerweise direkt stornieren und die Kosten tragen.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1587741788332

    ... bzw. vermeidet Schadenersatzforderungen des Veranstalter wegen der unberechtigten Rücklastschrift.

    Wenn man eine solche veranlasst wird das konkludent als Absage betrachtet und es folgt sofort die Rechnung für die Stornokosten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Spoili
    Dabei seit: 1292025600000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1587743770130

    Wenn man das Lastschriftverfahren nutzt, wird die Restzahlung 4 Wochen vor Reiseantritt abgebucht.

    Dann tritt man die Reise an, oder sie wird storniert vom RV

    Wenn RV die Kosten nach 2 Wochen nicht erstattet, habe ich sogar noch weitere 2 Wochen Zeit, den Betrag zurückzubuchen.

    Das wird wohl kaum eine Stornierung sein, die eine Rechnung zur Folge hat ;-)

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25378
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1587743865645 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Es gibt Neuigkeiten zu den Ländern , die ohne EU Regelung eine Gutscheinlösung beschlossen haben.

    Spanien ist jetzt auch mit dabei und Portugal ist heute dazugekommen.

    Insgesamt somit sieben Länder. Wen es interessiert:

    Klick zum Thema

  • DominikKS
    Dabei seit: 1585753272373
    Beiträge: 76
    geschrieben 1587744429967 , zuletzt editiert von DominikKS

    @guenter-holidaycheck:

    Das ist Cherry-Picking vom Feinsten und ein Armutszeugnis. Glühende Europäer wollen sie alle sein, gemeinsame Währung, gemeinsame Haftung für Schulden, gemeinsame Einlagensicherung aber wenn es um geltendes Recht geht, dann ist die EU plötzlich in weiter Ferne und nur noch im Weg. Ich hin gespannt, jetzt kann die Deutsche Regierung mal zeigen, was ihre pro europäischen Lippenbekenntnisse der Vergangenheit wert sind.

    Ich persönliche betrachte das Jahrtausendprojekt Europäische Union, das fur den bislang längsten Zeitraum ohne Kriege innerhalb der EU steht als deutlich wertvoller, als jede beliebige Branche und halte diese Entwicklung für hochgefährlich.

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25378
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1587745417813 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Das Thema bleibt weiter spannend .Ich habe gerade noch einen Nachtrag dazu gepostet. Es sind noch mehr Länder.

    nochmal der klick

  • DominikKS
    Dabei seit: 1585753272373
    Beiträge: 76
    geschrieben 1587745492582

    Damit ein jeder für sich abschätzen kann, ob diesen Sommer noch Urlaubsreisen möglich sein könnten...

    https://www.welt.de/wirtschaft/article207473863/Sommerurlaub-Reisebranche-empoert-ueber-Maas-Sommersaison-Absage.html

  • Vive la France
    Dabei seit: 1584703795211
    Beiträge: 2221
    geschrieben 1587745768730

    Was war das mit der Regelung in der EU?

    Eine Verordnung, eine Empfehlung, ein Beschluss?

  • DominikKS
    Dabei seit: 1585753272373
    Beiträge: 76
    geschrieben 1587746268384 , zuletzt editiert von DominikKS

    @Vive la france

    Die Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung 

    der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates 

    (ABl. L 326 vom 11.12.2015, S. 1, im Folgenden: Richtlinie) verpflichtet in ihrem Artikel 28 Absatz 1 die Mitgliedstaaten, bis zum 1. Januar 2018 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen und zu veröffentlichen, die erforderlich sind, um der Richtlinie nachzukommen. Ab 1. Juli 2018 ist das neue Recht gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Richtlinie anzuwenden.

    Durch die Richtlinie wird insbesondere die Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen (ABl. L 158 vom 23.6.1990, S. 59) ersetzt. Ferner werden geändert: 

    – die Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates 

    vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung 

    der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (ABl. L 364 vom 9.12.2004, S. 1) sowie 

    – die Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der 

    Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 64), die sogenannte ....

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