Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • Vive la France
    Dabei seit: 1584703795211
    Beiträge: 2221
    geschrieben 1587796802579 , zuletzt editiert von Vive la France

    Liebe vschmeling und Dominik,

    Vielen Dank für eure Antwort.

    Meine Frage bezog sich tatsächlich auf die „Konglomerat aus Verordnungen und Richtlinien zum Verbraucherschutz bei Pauschalreisen bestehende Rechtslage auf EU Ebene“.

    ich bin nicht unfit was EU Gesetzgebung angeht, musste ich selber vor ca 10 Jahren in Brussels, Straßburg und in Luxemburg des öfteren. Ich muss allerdings zugestehen dass ich mich bis dato nie beschäftigt hatte mit EU Reise Verbraucher Rechte, meine Kenntnisse sind in ein ganz andere Domän.

    ich hatte auch kapiert dass die Kommissaren von DG Just Reeynders und DG Move Valean nicht offen waren für das deutsche (und andere Vorsprechen) waren, hatte selber hier Seite 251 und 398 geschrieben.

    jetzt herrscht jedenfalls Klarheit das der Kommissar nichts ändern will was Erstattung angeht und Deutschland (und andere, handeln EU ungesetzlich). Das war mich wichtig zu verstehen, dieses EU unkonform Verhalten zum mindest von andere Länder.

    ich bedanke mich bei euch beide🤗🤗🤗🤗

    Nadine

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 31572
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1587797954060

    @michaelsa sagte:

    Ich würde mich ja gerne an mein Online-Reisebüro wenden, wenn das ginge. In anderen Foren wurde heute auch mehrfach darauf hingewiesen, dass man nicht mehr zum HolidayCheck-Kundenbetreuer durchgeleitet wird, wenn die Reise nicht in den nächsten 14 Tagen stattfindet. Versuchen Sie es doch selbst. Man kommt zunächst nur an einen Computer, muss seine ID-Nummer eingeben und dann kommt die Ansage, dass man nicht weitergeleitet wird, da die Reise nicht in den nächsten 14 Tagen stattfindet. Jetzt sagen Sie mir mal, was mir HolidayCheck bringt, wenn man die telefonisch nicht mal erreichen kann? Richtig! Nichts!

    Hallo MichaElsa,

    die Reisen werden nach Abreisedatum bearbeitet. Für Reisen im Juni wartet man (die Veranstalter) auf die nächste Ankündigung des Auswärtigen Amtes über Mai hinaus. Erst dann kann leider reagiert bzw verbindliche Aussagen zur Reise getroffen werden.

    Diese Hinweise der "Bearbeitung" findet man gerade bei den Reisebüros/HP der Veranstalter.

  • Bernard1928
    Dabei seit: 1584729034054
    Beiträge: 33
    geschrieben 1587800676401

    Am 24.04. im Handelsblatt: „Rechtsbruch ist keine Option.“ https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/stornierte-reisen-union-rueckt-wegen-eu-bedenken-von-verpflichtenden-reisegutscheinen-ab/25770090.html?ticket=ST-477960-wTOB0skjzuENaMHBb6a3-ap5

  • Bab
    Dabei seit: 1587094546194
    Beiträge: 21
    geschrieben 1587801805385

    @schmeling

    Meine Frist für die Restzahlung wäre der 11.4. gewesen, mein Brief an den RV dass ich die Restzahlung wegen der Unsicherheitseinrede zurück halte ging bereits im März weg. Bis jetzt ist auf der offiziellen Seite des RV noch immer zu lesen dass für Reisen ab 1.5. Die allgemeinen Stornobedingungen gelten.

    Ich ging im März lieber auf Nummer sicher.. Denn Vertrag ist Vertrag und damit habe ich auch eine Zahlungspflicht

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 59121
    geschrieben 1587803704114

    Ja, Bab - das war in der damaligen Situation sicherlich nicht verkehrt.

    Nun kommen die Meldungen aber in kurzen Abständen, da kann man sich das vermutlich sparen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • olicheck
    Dabei seit: 1183334400000
    Beiträge: 215
    geschrieben 1587804023300 , zuletzt editiert von olicheck

    @haberling sagte:

    Hallo @Bernard1928 wenn man etwas verlinkt sollte es auch lesbar sein.:wink:

    Es geht in diesem Bericht des Handelsblattes, über die Beschlüsse und Aussagen aus dem Tourismusausschuss der Bundesregierung.

    Der Ausschuss hat am 22.04. ,erstmalig nach den Gutscheinforderungen, wieder getagt.

    Aussagen: Es wird von der Gutscheinlösung abgerückt, Überlegeungen gehen in Richtung eines Reise-Rettungsfonds, der mit 10 Milliarden

    Euro von der Bundesregierung bestückt werden soll, dieser Rettungsfonds soll auch vor zukünftigen Insolvenzen schützen,

    Der Steuerzahler soll nicht belastet werden :„Deswegen muss die Reisebranche diesen Fonds nach und nach wieder auffüllen, damit das Geld zurückfließen kann an den Bundeshaushalt“

    In diese Richtung geht auch die Pressemitteilung der Bundesregierung über die Sitzung des Ausschusses am vergangenen Mittwoch.

    andere Quellen

    kann man lesen

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 10141
    geschrieben 1587804406995

    :thumbsup:

  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • olicheck
    Dabei seit: 1183334400000
    Beiträge: 215
    geschrieben 1587805014989 , zuletzt editiert von vonschmeling

    xxx auch nen Daumen braucht man nicht zu zitieren ... :wink: xxx

    noch zu dem o.g. Ausschuss, der am Mittwoch, erstmalig nach der gutscheinforderung, tagte:

    Tagesordnungspunkt 1

    Bericht der Bundesregierung zur aktuellen Lage der Tourismuswirtschaft in der Corona-Krise sowie zu aktuellen Plänen seitens der Bundesregierung für weitere Unterstützungsmaßnahmen der Tourismusakteure, insbesondere - zum Stand der Umsetzung der Gutscheinlösung für die Rückerstattung der Kundengelder - hinsichtlich des stationären Reisevertriebs mit einer Einschätzung über die Überlebensfähigkeit und zu Maßnahmen zur Sicherung der Überlebensfähigkeit des stationären Reisevertriebs

    -----

    Der Ausschuss tagte nicht öffentlich. Die Ergebnisse entsprechen dem o.g. Presseartikel.

    Warum die einschlägigen Reiselobbyisten (touristik-aktuell.de u.a.) nicht darüber berichten????

    ......weil die Intention eine andere ist...?

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