@erik e. : ja stimmt, mir das ist ein "Verleser" untergekommen.
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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geschrieben 1588525235181
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geschrieben 1588525467947
Welche Nummer hat dein Flug und wann ist die Genaueste Datum
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geschrieben 1588525901815 , zuletzt editiert von baley
Liebe Leute!
Vlt. könnt ihr mir ja nochmal helfen?
Ich wäre von 21.5. bis 24.5. nach Aschaffenburg zu einem Seminar gefahren. Gebucht einzeln, Flug mit Austrian von Wien nach Frankfurt. Hotel in Aschaffenburg über "agoda" gebucht und bereits letztes Jahr mit Kreditkarte bezahlt.
Tja, Seminar wurde natürlich abgesagt - Flug findet derzeit lt. Austrian statt (obwohl auf deren Homepage steht, dass Flieger bis 31.5. am Boden bleiben). Ich habe einmal mittels Onlineformular um Erstattung gebeten - ohne Antwort.
Beim Hotel habe ich auch direkt um Stornierung angefragt - seit 1 Woche keine Antwort. Nun habe ich an "agoda" geschrieben - lt. Standardantwort derzeit keine kostenlose Stornierung möglich.
Wie ist das jetzt? Sperren Hotels in Aschaffenburg bis 21.5. auf? Reicht eine "Unzumutbarkeit" der Anreise als Stornogrund nicht aus?
Habt ihr einen Ratschlag?
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geschrieben 1588525940569
Verzeih mir die Direktheit, aber was du schreibst ist ausgewachsener Mumpitz.
Es heißt weder Konkurs noch sonst was, und EW Voucher bei der LH einlösen zu können ist auch nicht mehr als ein frommer Wunsch ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1588526279808
Warum denn Unzumutbarkeit?
Soweit ich das sehe ist lediglich der Grund für deine Buchung entfallen, also kannst du den Flug stornieren und das Hotel auch - natürlich gem. der vereinbarten Stornobedingungen.
Mit der Seminarabsage haben weder Austrian noch dein Hotel das Geringste zu tun.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1588526579426
zu dem Thema EW/LH Voucher hätte ich noch eine Frage. Evtl. kannst du mir da helfen. Wie vorhin geschrieben suchen wir dringend eine Flugverbindung nach Griechenland ab 15.5... jetzt hätten wir eine Verbindung über LH gefunden (Flugbestandteil LH MUC-DUS und EW DUS-SKG). Hast du eine Ahnung wie sich das bei angenommener Flugstreichung verhält. Der Flug wäre über die LH Homepage zu buchen.
Ich denke man würde dann einen Voucher von LH erhalten oder wird das gesplittet? Weiß jemand ob LH rückerstattet? ....oder auch nur Gutscheine?
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geschrieben 1588526889113 , zuletzt editiert von vonschmeling
Wenn du über die LH auf einem Ticket buchst stellt diese auch den Voucher aus, sie ist dann durchführendes LVU (i.e. auch für die "operated by" Abschnitte dein Partner im Beförderungsvertrag).
LH bietet zur Zeit auch nur Gutscheine an, aber ich denke, dass man mit etwas Nachdruck auch eine Erstattung durchsetzen kann (z.B. über die SÖP).
Achte auf die Flugnummern - müsste dann einmal LH sein und einmal LH/EW.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1588528452301 , zuletzt editiert von baley
Unzumutbar bezogen auf die Einreise nach Deutschland, die ja derzeit nur bei triftigen Gründen überhaupt möglich sein soll.
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geschrieben 1588530509997
Heute ist aber erst der 3.5.2020, wer soll denn jetzt schon vorhersagen können, was am 21.5. als "unzumutbar" gilt?
Wenn du stornieren möchtest dürfte das zur Zeit nur kostenpflichtig möglich sein.
Entweder wartest du ab bis LVU und Hotel deine Buchung stornieren oder du stornierst jetzt zu den vereinbarten Bedingungen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.