Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • Wülfi71
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    geschrieben 1588530921281 , zuletzt editiert von Wülfi71

    @Exlupus Neu:

    Willst Du denn ganz bestimmt bis zum 27.03.2021 nirgendwo mehr hinfliegen? Ansonsten ist das Umbuchungsangebot von Eurowings doch super, selbst bei den Spartarifen kannst Du bis 14 Tage vor Abflug so oft ohne Umbuchungsgebühr (evtl. Aufpreise sind natürlich zu zahlen) online umbuchen, wie Du willst, sogar zu anderen Zielen. Ich gehe übrigens davon aus, dass die innerdeutschen Flüge schon bald nicht mehr gecancelled, sondern höchstens umgebucht werden, es gibt ja jetzt für Mai schon wieder ein Rumpfprogramm:

    Hast Du mit Kreditkarte gezahlt, behältst Du bei einer Umbuchung im Fall der Fälle sogar den Insolvenzsschutz. Bei der Annahme von Gutscheinen ist das wohl ein wenig tricky (Angaben ohne Gewähr): War der Flug undurchführbar, wäre Chargeback wegen Insolvenz auch bei Tausch in einen Gutschein möglich, war der Flug für EW aber durchführbar und es wurde trotzdem der Gutschein genommen, entfällt die Chargeback Möglichkeit wegen Insolvenz.

    Bin übrigens selbst mit Bizclass Flügen im Juni betroffen und werde wohl rechtzeitig umbuchen.

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • flaggde
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    gesperrt
    geschrieben 1588533927355 , zuletzt editiert von flaggde

    Ich kenne genügend Leute, die ihren genehmigten Urlaub nicht verschieben dürfen – somit ist das super Umbuchungsangebot von Eurowings wohl für viele hinfällig...

    (Davon abgesehen, sind „meine“ Flüge nach Frankreich ein Jahr später für 2 Personen auch mal eben schlappe 780 € teurer und somit mehr als doppelt so teuer…) :thumbsup:

    Urlaub 2020: Haustralien...
  • vonschmeling
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    geschrieben 1588535821004

    Wenn´s nicht passt kann man ja die Auszahlung begehren ... da nich für!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Düren
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    geschrieben 1588538862265

    Emotional verstehe ich die Äußerungen und Meinungen vieler Forenmitglieder.

    Rational bin ich da aber ganz auf vonSchmelings Seite.

    Der Gutschein - wo ist das Problem?

    1. Bekomme nächstes Jahr keinen Urlaub --> Auszahlung nach Auslaufdatum des Gutscheins
    2. Flüge oder Urlaub nächstes Jahr teurer --> Akzeptieren oder Auszahlung nach Auslaufdatum des Gutscheins
    3. Bin dann an den Veranstalter oder die Fluggesellschaft gebunden --> Akzeptieren oder Auszahlung nach Auslaufdatum des Gutscheins
    4. Veranstalter oder Fluggesellschaft bis nächstes Jahr Pleite --> der Staat springt ein so das es gar nicht so weit kommt oder ersatzweise im Nachhinein
    5. .......
    6. ........

    Bitte jetzt nicht mit zinslosem Kredit argumentieren. Ihr wärest doch dieses Jahr auch in Urlaub geflogen und dann wäre das Geld schon weg.

    Für diejenigen die nun durch Kurzarbeit oder Jobverlust das Geld des nicht stattfindenden Urlaubs benötigen. Das kann ich gut verstehen. Emotional zu 100%. Dennoc finde ich es falsch das in Zusammenhang zu setzen. Was wäre denn wenn man durch die krise den Job verliert und der Flug/Urlaub dennoch angeboten worden wäre oder wird?

    Das ganze ist eine Katastrophe für uns alle, aber wir werden das überstehen. Denkt positiv und zieht das positive daraus. Das wird wenig sein, aber es gibt auch diese Aspekte.

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  • olicheck
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    geschrieben 1588539709810 , zuletzt editiert von olicheck

    @baley sagte:

    Ich wäre von 21.5. bis 24.5. nach Aschaffenburg zu einem Seminar gefahren. Gebucht einzeln, Flug mit Austrian von Wien nach Frankfurt. Hotel in Aschaffenburg über "agoda" gebucht und bereits letztes Jahr mit Kreditkarte bezahlt.

    Reicht eine "Unzumutbarkeit" der Anreise als Stornogrund nicht aus?

    ---

    Du wolltest ursprünglich vom 21.05 für 4 Tage ein Seminar in Bayern besuchen.

    Dein Seminar wurde abgesagt, dein Flug ist noch nicht von der Fluggesellschaft storniert worden.

    Da Du offenbar die Flugkosten selber tragen musstest, bist Du entweder selbstständig oder dein Arbeitgeber erstattet Dir die Flugkosten

    erst nach dem Flug. Im zweiten Fall sind die Kosten nicht dein Problem, sonder die deines Arbeitgebers.

    In Bayern sind Hotels nicht per Gesetz geschlossen, sondern nur touristische Aufenthalte inselbigen vorerst bis ein zum 10.05 verboten.

    Geschäftsreisende bekommen ihre Verpflegung auf´s Zimmer.

    Das Problem wird aber deine Woedereinreise nach Österreich sein. Hier mußt Du als Österreicher, ein höchstens 4 Tage altes, amtliches Gesundheitszeugnis vorlegen, das dem amtlich vorgegeben Muster entspricht. Das wirst Du auf Grund deiner 4 tägigen Reise nicht können.

    Also bist Du zu einer häuslichen Quarantäne Verpflichtet. Außerdem mußt Du auf der Reise auftretende Krankheitskosten evtl. selber bezahlen, da Du den Hinweis der österreichischen Regierung auf " nicht unbedingt notwendige Reisen zu verzichten, mißachtest hast.

    Dein Arbeitgeber ist in diesem Fall der häuslichen Quarantäne, zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Das wird ihm nicht gefallen (außer selbstständig, aber da die wichtigsten Info´s in deinem Beitrag fehlen.... meine Annahme :grinning:)

    Östereich stuft Deutschland mit Sicherheitsstufe 4 ein

    (OT: Warum Östereich sich hier selber mit Stufe 1 - ungefährlich - einstuft ?-

    "Ausgehend von einem guten Sicherheitsstandard, der die österreichischen Verhältnisse als Maßstab nimmt,...."

    Bis mind. 31.05 - Einreise nach Österreich- Österreichische Staatsangehörige & Nr. 1-3

    Für die Absage deines Seminar ist richtigerweise deine Fluggesellschaft nicht verantwortlich, trotzdem kann der Flug unter den gegebenen Umständen für Dich unzumutbar sein.

    Currently, all Austrian Airlines flights are cancelled until May 31, 2020.

    Klingt für mich eindeutig, sitze es aus.....

    Ich würde das Gespräch mit dem Arbeitgeber (falls vorhanden) suchen, hilfsweise aber nicht selber stornieren. Die Vertragsbedingungen für deinen Hotelaufenthalt hast Du nicht mitgeteilt, deshalb ist hier keine Aussage möglich.

  • flaggde
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    gesperrt
    geschrieben 1588539746550

    @von schmeling,

    ist klar, besonders wenn es den Flug offiziell noch gibt...

    @dueren,

    als großer Empathie–Befürworter solltest du anderen Menschen doch wenigstens ihre eigene Meinung zugestehen – auch wenn diese sich nicht mit deiner deckt!

    Urlaub 2020: Haustralien...
  • vonschmeling
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    geschrieben 1588546445123 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @flaggede

    ... nur dann!

    Da gibt´s so ein paar wesentliche Eigenschaften, die offenbar gerne mal in Richtung Komfort vermischt werden.

    So ist z.B. der Flug von baley eben noch valide, und er hat diesen eben nicht im Rahmen einer Pauschalreise gebucht.

    Bulloweit mosert im Unterforum Covid19 Türkei, die Weigerung seines Fluggebers sunexpress zum kostenfreien Rücktritt sei "der Hammer", da sein Hotel vermutlich nicht verfügbar sei ... Wayne juckt´s?

    @olicheck

    Kann es sein, dass du ebenfalls im Eifer des Gefechts ganz und gar verquer argumentierst?

    Soweit für mich erlesbar plant baley überhaupt keine "Wochenendreise nach Österreich" sondern eine Reise aus Österreich nach Bayern zum Zweck einer Seminarteilnahme.

    Es spielt bei der Betrachtung übrigens nicht die geringste Rolle, ob ein Arbeitgeber die Kosten ersetzt (offenbar ja nicht, weshalb sonst der Vortrag hier!?), sondern nur der Umstand, dass der Fluggeber (Austrian) soweit an der Durchführung festhält (natürlich vollkommen unbeachtlich der persönlichen Situation des Ticketinhabers).

    Die Argumentation, der Antritt des Fluges sei "nicht zumutbar" geht daher vollkommen ins Leere und wird niemals nie nicht als Argument für einen Anspruch auf kostenlosen Rücktritt dienen.

    Ob der Ticketinhaber damit eine Quarantäne riskiert oder erst gar nicht (mangels ausreichender Gesundheitsnachweise) zum Antritt der Flugreise zugelassen wird, kann dem Ticketaussteller rechtschaffen wumpe sein.

    Sollte das Ticket seine Validität behalten wirkt sich die "Unzumutbarkeit" für den Fluggast jedenfalls nicht exkulpiernd für den Anspruch auf Kompensation seitens des LVU aus.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Düren
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    geschrieben 1588549026403

    @flaggde sagte:

    @dueren,

    als großer Empathie–Befürworter solltest du anderen Menschen doch wenigstens ihre eigene Meinung zugestehen – auch wenn diese sich nicht mit deiner deckt!

    Absolut! Wer hat schon die Weisheit gepachtet? Da Du das so einbringst flaggde - was ist denn Dein Standpunkt?

    Nicht nur für "andere" andeuten - selber den Mum haben Stellung zu beziehen!!! Raus aus der Deckung!

    O.T. Noch 4:23 Stunden bis zur Friseuröffnung - ich bin da......

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1588552019572

    @Düren

    Wir wollen hier Infos liefern und keine Standpunkte debattiern.

    Danke für Berücksichtigung!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • flaggde
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    geschrieben 1588569169840

    @von schmeling,

    mein Beitrag bezog sich weder auf baley noch auf bulloweit (?).

    @olicheck sagte:

    Das Problem wird aber deine Woedereinreise nach Österreich sein. Hier mußt Du als Österreicher, ein höchstens 4 Tage altes, amtliches Gesundheitszeugnis vorlegen, das dem amtlich vorgegeben Muster entspricht. Das wirst Du auf Grund deiner 4 tägigen Reise nicht können.

    Also bist Du zu einer häuslichen Quarantäne Verpflichtet.

    Ist er/sie nicht: klick!

    Urlaub 2020: Haustralien...
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