Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • baley
    Dabei seit: 1237852800000
    Beiträge: 14
    geschrieben 1588570210399

    Vielen Dank erstmals für die ausführlichen Antworten!

    Kurz noch zur Aufklärung:

    Ich hätte dieses Seminar privat besucht - alles privat gebucht und bezahlt.

    Bleibt derzeit nur (und dieser Tipp wird eigentlich sehr oft gegeben und bewahrheitet sich fast immer) abwarten und Tee trinken.

    Stand derzeit wäre ein "touristischer Aufenthalt" in Aschaffenburg nicht gestattet, mal schauen wie es sich bis zum 21.5. entwickelt. Weiters ist noch nicht ersichtlich, ob "Austrian" am 21.5. fliegen wird - ich denke Stand heute nicht - aber eventuell buchen sie mich auf einen Lufthansa-Flug, da diese ja Wien - Frankfurt bedienen (wenn auch nur sporadisch).

    Danke nochmals!

  • wiener-michi
    Dabei seit: 1549618421812
    Beiträge: 294
    Verwarnt
    geschrieben 1588570574482

    Wien-Frankfurt 2 mal täglich, 10:35 und 17:35

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gesund
  • kleineskekschen
    Dabei seit: 1332806400000
    Beiträge: 61
    geschrieben 1588576664856 , zuletzt editiert von kleineskekschen

    Hey Leute!

    Zwei Fragen habe ich aktuell noch..

    1 Wie früh muss man denn buchen wenn wir nun beispielsweise im Juni noch nicht buchen weil es evtl noch zu wenig absehbar ist..reicht es dann dennoch im Juli zu buchen und einen Flug für August, September zu ergattern?

    Wenn wir allerdings jetzt buchen- wir haben gestern Nacht via Skype gemeinsam gegoogelt- kostet Santjago de Chile nach Wien über Paris (Airfrance) hin und retour nur 600 Euro...für August und September!!!

    Mein Flug, der am 17.6. wäre kostete 980€ ^^

    2.Wäre es daher klüger sofort für September zu suchen sobald mein Flug gecancelt ist, damit wir den günstigen Preis ausnutzen? Ich befürchte nämlich, Wenn's richtig los geht steigen die Preise rapide...

    Was ich auch gesehen habe , ist ,dass manche Flüge preislich extrem variieren- 2 Wochen Mitte- Ende September kostet der Flug 1000€ ...davor und danach 600 € ...ist doch seltsam...

  • girly895222
    Dabei seit: 1329782400000
    Beiträge: 276
    geschrieben 1588581665824

    Mal eine für Mich aktuelle Frage

    Von ITS habe ich den Reisepreis zurück erhalten nachdem ich einen Mahnbescheid erlassen hatte.

    Es ist aber nur der Reisepreis erstattet worden.

    Meine Frage jetzt

    ist ITS verpflichtet mir die Kosten für den Mahnbescheid und meine Auslagen zu erstatten?

    Ich beziehe mich hiermit auf den § 286 BGB Verzugsschaden.

    Hat das schon mal jemand durchgeführt oder kann mir einer helfen.

    Reicht ein normaler Brief, mit dem ich die Kosten einfordere, oder bin ich auf juristische Hilfsstellung angewiesen.

    Wäre nett, wenn jemand helfen könnte.

    Ich weis, dass ist zur Zeit ein heißes Eisen hier im Forum. Viele Andere warten weiter auf ihr Geld.

    Aber mir geht es auch ums Prinzip.

    Wäre ich solange in Verzug mit dem Geld gegenüber dem Veranstalter, hätte ich schon eine Klage am Hals.

    Mir geht es hier dadrum, dass ich so gütlich, wie möglich, die übrigen Kosten erstattet bekomme.

    Ist das auf normalen Wege möglich.

    Bitte keine Antworten: Wie kannst du bloß oder andere Aussagen.

    Ich frage hier für Hilfe in meiner Situation.

    Danke vorab.

    girly89
  • nate1
    Dabei seit: 1244332800000
    Beiträge: 12423
    geschrieben 1588581898409

    Bzgl. Chargeback ein interessanter Link klick.

    "Es gibt nix Bessas wia wos Guads."
  • Vive la France
    Dabei seit: 1584703795211
    Beiträge: 2221
    geschrieben 1588583406000

    B girly

    Wie hoch waren deine extra Kosten?

  • Subway157
    Dabei seit: 1248048000000
    Beiträge: 374
    geschrieben 1588583703283

    Hat ITS denn wg dem Rest Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt? Ansonsten kannst du wg dem Rest den Vollstreckungsbescheid beantragen. Falls Sie Widerspruch eingelegt haben, kannst du über einen Rechtsanwalt klagen. Ob sich das wirklich lohnt musst du für dich entscheiden.

  • girly895222
    Dabei seit: 1329782400000
    Beiträge: 276
    geschrieben 1588583883859 , zuletzt editiert von girly895222

    ITs hat gegen den Mahnbescheid insgesamt Widerspruch eingelegt. Aber letztendlich doch den Reisepreis erstattet.

    Die Restkosten belaufen sich auf ca. 50,00 Euro.

    girly89
  • Vive la France
    Dabei seit: 1584703795211
    Beiträge: 2221
    geschrieben 1588584124340 , zuletzt editiert von Vive la France

    Ich persönlich würde mich für den 50 € nicht zu doll stressen, Prinzipien hin oder her 

  • dino0809
    Dabei seit: 1144713600000
    Beiträge: 27
    gesperrt
    geschrieben 1588585510128 , zuletzt editiert von dino0809

    @dueren sagte:

    Der Gutschein - wo ist das Problem?

    Bekomme nächstes Jahr keinen Urlaub --> Auszahlung nach Auslaufdatum des Gutscheins

    Flüge oder Urlaub nächstes Jahr teurer --> Akzeptieren oder Auszahlung nach Auslaufdatum des Gutscheins

    Bin dann an den Veranstalter oder die Fluggesellschaft gebunden --> Akzeptieren oder Auszahlung nach Auslaufdatum des Gutscheins

    Veranstalter oder Fluggesellschaft bis nächstes Jahr Pleite --> der Staat springt ein so das es gar nicht so weit kommt oder ersatzweise im Nachhinein

    .......

    woher stammt die Erkenntnis, dass der Staat im Falle einer Insolvenz einspringt? Seitens des Veranstalters wird nicht auf eine Staatshaftung hingewiesen, auch habe ich diesbezüglich keine Meldung des Staates gelesen, dass er tatsächlich die Haftung übernimmt ???

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