Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • Düren
    Dabei seit: 1219795200000
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    geschrieben 1589235390646

    @sswiti: Das ist ja ein Ding wenn man den Vertrag mit Dir so gestaltet hat dass Du keine Stornokosten ausgwiesen bekommst. Dass Du das wissen möchtest verstehe ich. Wenn das stimmt hat Tui bei Dir einen Sondervertrag gemacht. Unglaublich, aber das ist mir klar dass Du mit der Informationslage nicht einverstanden bist. Aber wie gesagt bist Du da ein Einzelfall mit besonderem Vertrag.

    Hast Du schon mal nachgehakt oder angerufen?

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  • sswiti
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    geschrieben 1589236653401

    @Düren

    Bei wem angerufen? tui *lach*

    Bei tui stand 30 Euro service Gebühren zuzüglich den Storno kosten von der Airline. Das steht in den AGBs.

    Meine Airline hat mich auf tui verwiesen, da sie stornieren müssen. Wollten mir auch keine Stornogebühren nennen. Ka ob es normal ist

    Ist mir aber inzwischen egal, ich habe den Fall mit der Airline geklärt, als die Flüge annulliert wurden.

  • BenB229
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    geschrieben 1589264750445

    Du hast nur Flüge bei Tui gebucht? Und der eigentliche Flug wurde von der Fluggesellschaft erst verschoben und dann anulliert? Dann kannst du doch eh kostenlos stornieren.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1589265629748 , zuletzt editiert von Kourion

    @sswiti

    Ich verstehe es so, dass du nicht warten wolltest, bis die Flüge von der Airline storniert wurden.

    Dann - klar - fallen Stornogebühren an.

    Hast du dich nicht vor der Buchung bezüglich dieser Kosten erkundigt ? Sollte man in eigenem Interesse besser tun.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • HABERLING
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    geschrieben 1589266066213

    @sswiti kann gar nicht über TUI4U gebucht haben das geht nur über ein Reisebüro. TUI 4U , klick mich

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • moselpaar
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    Beiträge: 222
    geschrieben 1589266392683

    Da das Oberverwaltungsgericht die Quarantänepflicht für Einreisende gestern gekippt hat und Ferienhäuser wenn auch unter Auflagen vermietet werden dürfen, müßte eine Anreise aus dem Ausland nichts mehr im Weg stehen sobald die Grenzkontrollen weg fallen oder?

    Quelle: https://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Niedersachsen-Oberverwaltungsgericht-kippt-Quarantaenepflicht-fuer-Einreisende

    Man reist nicht, um anzukommen, sondern um zu reisen. "Johann Wolfgang von Goethe"
  • sswiti
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    geschrieben 1589268410005 , zuletzt editiert von sswiti

    @Kourion

    Naja Es hätte einfach nichts schief laufen können.

    Flug wurde kurzfristig gebucht und wenn ich mal krank werde ln sollte habe ich eine reiserücktrittsversicherung. Deshalb haben mich Stornogebühren wenig interessiert

    @Haberling habe bei Tui.com gebucht.

    Aber mein Ansprechpartner ist tui4u.

  • Vive la France
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    geschrieben 1589268420608

    @ Switti,

    welche Airline war es überhaupt?

  • Vive la France
    Dabei seit: 1584703795211
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    geschrieben 1589268916159

    Also Oberverwaltungsgericht sind immer für das jeweilige Land! In dem Fall Niedersachsen, ob es funktioniert wenn Du aus Köln kommt????

  • sswiti
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    geschrieben 1589268970553

    @ viva la France

    Air europa

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