Ja würde es an deiner Stelle so machen, falls du Rechtsschutz hast.
Eigentlich müssen sie auch die RA kosten übernehmen zum Teil.
Ja würde es an deiner Stelle so machen, falls du Rechtsschutz hast.
Eigentlich müssen sie auch die RA kosten übernehmen zum Teil.
Lies Dir die erste Mail, die Du bekommen hast, noch mal genauer durch, bevor Du zum Anwalt läufst.
Bei mir stand folgendes:
Sollten Sie Ihren TUI fly Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst haben oder sich grundsätzlich dagegen entscheiden, erhalten Sie Ihre bisher geleistete Zahlung in vollem Umfang zurück. Die Einlösung ist ab sofort möglich, die Veranlassung der Auszahlung Ihrer getätigten Zahlung ist ab dem 28. Mai 2020 möglich.
und auf der Homepage steht:
Kann ich auch eine Auszahlung meines TUI fly Gutscheins veranlassen?
Sollten Sie Ihren Gutschein bis 31. Dezember 2021 nicht eingelöst haben oder sich grundsätzlich dagegen entscheiden, erhalten Sie Ihre bisher geleistete Zahlung in vollem Umfang zurück. Die Veranlassung der Auszahlung Ihrer getätigten Zahlung ist ab dem 28. Mai 2020 möglich. Unter www.tuifly.com/service/aktuelle-informationen/coronabedingte-gutscheine können Sie ab 28. Mai 2020 Ihre Auszahlung veranlassen.
@FuD: Warum stornierst Du nicht entsprechend der AGB wenn Du den Urlaub nicht antreten möchtest.
Meine Eltern hatten eine Schiffreise durch Russland gebucht und hatten auch die Unsicherheit was geht und das sie Angst haben und die Visakosten usw.
Vor dem Hintergrund haben sie bevor die Restzahlung fällig wurde einfach storniert und sind so mit nur 20% Stornokosten davongekommen. Klar ärgern sie sich über die in dem Fall 800 Euro Verlust, aber der kopf ist frei und einen Rechtsanwalt und jahrelangees Prozessieren haben sie sich erspart. Zumindest sie haben kapiert dass Corona eine besondere Situation ist. Hat mich gewundert, aber gefreut.
Ich finde es etwas sportlich, hier mit offensichtlich zusammengegoogelter "Expertise" vollkommen unbrauchbare Ratschläge zu erteilen.
Eigentlich müssen sie ... zum Teil??? Was für ein Mumpitz!?
Eben deshalb meine Formulierung hinsichtlich des zeitlichen Vorteils.
Wobei ich erst gar nicht verstehe, weshalb man über einen Gutschein so sauer sein kann, dass man gar ein teures und langwieriges streitiges Verfahren in Erwägung zieht.
Aber "korrekt" ist es allemal ...
Nur ist eine simple Forderung und die angekündigten 4-6 Wochen Geduld das weit geschmeidigere Vorgehen - mühelos und frei von Kosten, Ärger und sonstigem Tralala.
Willst du sagen, dass du bzw. dein Reisebüro TUI mitgeteilt hat, dass du deine Reise kostenpflichtig stornierst und dass diese Stornierung nicht angenommen wurde ?
@sswiti sagte:
@Düren.
Als ich selbst stornieren wollte und tui angeschrieben habe, habe ich keine Antwort erhalten. Das war Mitte-Ende März.
Bis heute keine Antwort auf die Email bekommen.
Das ist ja seltsam. Wobei Du um eine Stornierung nicht fragen musst. Du sprichtst die Stornierung aus, weist auf die AGB hin, überweist den Stornobetrag und dann ists gut. Der guten Form halber sollte Tui aber trotzdem antworten. Oder hast Du noch Geld zu bekommen und eine Einzahlung geleistet die über die Stornogebühr hinausging?
Gib mal ein paar Infos.
Ich habe bei Tui4u Flüge gebucht.
Damals wurden nur die Flüge verschoben. (mittlerweile annulliert)
Dann habe ich tui angeschrieben und gefragt wie hoch die Kosten wären, wenn ich es selbst storniere. (Wir haben halt gedacht es wären 200-300 Euro Stornogebühren, bei 1500 Flug kosten, könnte man verkraften )
Die Fluggesellschaft habe ich auch angerufen sie haben gesagt dass mein Reisevermittler die Flüge stornieren muss.
Jedoch hat tui nie auf die Email reagiert.
@Düren
Es war keine Pauschalreise, nur Flug.
Auf Seite 113 war mein Fall.
Gerade nachgeschaut am 24.03 habe ich schon auf die Antwort von tui gewartet.
Ok, du hast also nicht storniert, sondern was angefragt. Ist ja nun etwas anderes.
Ansonsten... stornieren auf deine Kosten kannst du jederzeit.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!