Die Kontaktbeschränkung zu eurem Enkelkind ist freiwillig - es könnte eine Virenschleuder sein und ihr seid vermutlich Teil der sog. Risikogruppe. Daher ist deine Herleitung für einen Kündigungsgrund nicht schlüssig.
Die Kriterien bei der Gastauswahl dürften einfach sein - wer zuerst kommt urlaubt zuerst.
Deine Buchung wird also entweder angenommen oder abgelehnt, es handelt sich nicht um eine "Bewerbung".
Sollte das gegenständliche Hotel bereits überbucht sein erhaltet ihr vermutlich ein Alternativangebot.
Das könnt ihr dann annehmen oder ablehnen.