@ Molly
Ja es ist zur Zeit alles bekloppt und es nervt einfach!
Natürlich haben Administratoren mehr wissen als du und ich aber sie sind keine Forum Angestellte das ist das was ich zum Ausdruck bringen wollte.
Für dich alles gut
Nadine
@ Molly
Ja es ist zur Zeit alles bekloppt und es nervt einfach!
Natürlich haben Administratoren mehr wissen als du und ich aber sie sind keine Forum Angestellte das ist das was ich zum Ausdruck bringen wollte.
Für dich alles gut
Nadine
Vielen Dank Kourion .
alles gut, kein Thema und ja es nervt tatsächlich und sorry meines "Unverständnisses". Wie gesagt, wollte ich niemandem auf die Pfötchen treten...;-)
@molly80 sagte:
wüßte ich gern um die Rechte diesbezüglich...
die dir mit einer entsprechenden Verbindlichkeit wohl nur ein Volljurist darlegen kann....
So, ich habe da noch mal ein paar Infos zum PCR-Test.
Wie ja schon eine ganze Zeit spekuliert wird bzw. isses ja schon so sicher, verlangen einige Länder und Regionen einen PCR Test bei Einreise.
In meinem Fall sind das die Kanarischen Inseln, zu anderen Destinationen kann ich nicht viel sagen.
Und zu den Kanaren wird hier sicherlich die Userin Elke03 in Zukunft mehr sagen können.
Geplant ist zur Zeit ein PCR Test entweder schon im Heimatland, bis 48 Stunden vor Abflug oder aber einen PCR Test vor Ort bei Ankunft.
Lt. Kanarenpräsident Torres soll sich aber nach einem vor Ort Test eine Quarantäne anschließen die ca. 48 Stunden dauert.
Warum schreibe ich das hier?
Ich habe heute den Hausarzt meines Vertrauens angerufen und gefragt ob man den Test dort Privat, ohne Symptome zum Nachweis für einen Urlaub machen kann, was der Spaß kostet und wie lange man auf ein Testergebnis warten muss.
Lange Rede kurzer Sinn: Test ist möglich, 79 € kosten p. P, Antwort Zeit 1 Tag wenn man das ganze auf "Eilt" setzt. Wenn nicht auf "Eilt" dann 2-3 Tage.
Dachte mir das wird einige Leute mehr interessieren und darum habe ich es nicht im Kanaren Forum gepostet.
LG
@ Bastif
Vielen Dank, es entspricht genau was ich gesagt hatte, Hausarzt fragen!
Da sind wir schon ganz weit weg von die 150 € die mal genannt worden waren.
Alles Gute für dich
Nadine
Das Problem ist: Niemand kann dir hier im Forum belastbar sagen, welche Rechte du im Zuge der Wiederaufnahme des Tourismus bei demnächst anstehenden Reisen wirklich hast. Auch nicht Administratoren, Moderatoren oder User mit umfangreichem Wissen bzw. Berufserfahrung in der Reisebranche. Auch keine Mitarbeiter bei Holidaycheck. Selbst wenn wir hier Anwälte als Teilnehmer hätten (haben wir?) müssten diese vermutlich passen bzw. sich sehr zurückhaltend äußern.
Ich gehe davon aus, dass bisher übliche Ansichten bzw. Rechtssprechungen zu kostenlosen Reiserücktritten oder Reisemängeln durch die Sondersituation COVID-19 einen Wandel erfahren werden. Momentan bin ich nichtmal sicher, ob die bisherige (nicht gesetzlich festgeschriebene) Rechtsansicht, dass eine Reisewarnung durch das AA nahzu immer einen kostenlose Stornierung durch den Kunden rechtfertigt, aufrecht erhalten wird. Dafür sind die tatsächlichen Gegebenheiten in den Zielländern einfach viel zu unterschiedlich. Dieser Punkt wird bei Streitigkeiten mit Veranstaltern, ob eine gebuchte Reise zumutbar war oder nicht, eine gewichtige Rolle spielen. Gerichte entscheiden solche Fällen üblicherweise auf Basis der jeweiligen individuellen Fakten. Ein neues "pauschalierendes" Urteil ist, wenn überhaupt, nur in letzter Instanz und nach Jahren zu erwarten.
Wir werden vieles wohl erst genau erfahren, wenn COVID-19 (hoffentlich) bereits Geschichte ist, und das daraus resultierende Wissen erst bei zukünftigen Ereignissen einsetzen können.
DANKE! Das ist mal ne Aussage! Also weiß niemand von irgendwas was Konkretes zur "derzeitigen Situation", obwohl es ja gewisse (Reise)Rechte und Gesetze für den Verbraucher geben muss (halt nur nicht auf diese spezielle Situation) Und ich dachte schon, ich sei komplett verdeppert
Demnach kann ich ja auch, denn ich habe eine gute Rechtschutz, dort mal nachhaken...Ob´s was bringt, sei dahingestellt
Natürlich gibt es bestehende gesstzliche Regelungen, z.B. im BGB, und aus der Vergangenheit rührende, bisher wegweisenden Urteile bzw. Rechtsauslegungen. Daran wird sich selbverständlich jeder, auch Anwälte, in Streitfällen festhalten.
Die Frage ist: Wird das Bestand haben oder nicht?
Wenn irgendwie möglich halte ich eine einvernehmliche Lösung - selbst wenn man eine Kröte wie Gutschein oder Umbuchung auf 2021 schlucken muss - mit dem Reiseveranstalter für die meisten Betroffenen derzeit für die bessere Lösung als eine Streitigstellung.
auch ein Volljurist kann max. die Anspruchsgrundlagen darlegen, hellsehen kann er nicht.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!