Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1593773374017

    @dedras

    Das gilt für jegliche Arten von Reiseverträgen für Flugreisen ausgenommen solche mit dem Titel "Roulette" o.ä., bei denen explizit mehrere Abflugorte quasi "verlost" werden.

    Der wichtige Unterschied betreffend die bisherigen gerichtlichen Entscheidungen ist der, dass nach der Reise Beschwerde geführt wurde.

    In diesen Fällen wurde die Zumutbarkeit angewandt auf die Minderungsforderung der Kläger, die z.B. mit einem Rail&Fly Ticket ausgestattet an den abweichenden Flughafen gelangten. Hierin sahen die Gerichte keine gravierenden Mängel.

    Schließlich wurden die Reiseleistungen wie vorgeschlagen in Anspruch genommen und daraus ergibt sich sozusagen ein Einvernehmen.

    Andrerseits haben aber auch schon Pauschalreisende alternative Flüge eigenmächtig gebucht und erhielten die Kostenübernahme durch den Veranstalter zugesprochen. Das betraf sowohl Flughafenwechsel als auch erhebliche Verlegungen der Reisezeiten (Kinder + gestörte Nachtruhe).

    Meines Wissens gibt es kein einziges Urteil, bei dem ein Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis erwirkt hätte bei einer Kündigung wegen Flughafenwechsels.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • udoanna
    Dabei seit: 1409961600000
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    geschrieben 1593776831361

    Auch bei uns der gleiche Fall, nur unser Reiseveranstalter war FTI. Wir haben die Reise nach Ägypten nach der Reisewarnungverlängerung

    am 15.6. bis zum 31.8.20 storniert. Und eine neue Reise nach Korfu gebucht. Aber FTI erkennt dieses nicht als Corona Storno an und zahlt

    uns deswegen keinen 200 Euro Cash Gutschein aus, auch warten wir bis heute auf die nicht gewollte Rückzahlung unserer Anzahlung.

    Dies zum Thema seriöse Reiseveranstalter.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1593808600498 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ich vermute, das mit dem "Cash-Gutschein" hast du falsch verstanden, das ist meines Wissens ein Guthaben auf Reisezusatzleistungen der FTI Group und eine Auszahlung ist keinesfalls vorgesehen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1593810054617

    Vielleicht wir es ihm so klarer...:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • rishou
    Dabei seit: 1553442192939
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    geschrieben 1593833651762 , zuletzt editiert von rishou

    Genau richtig Haberling und um dieses Booklet zu erhalten muss das gezahlte Geld als Gutschein/ Guthaben bei FTI geparkt gewesen sein. Nur der Ausriss dazu von FTI Homepage:

    3.4. Bekomme ich trotz Rückerstattung für meine nächste Reisebuchung bei der FTI Group das FTI Group-Cash?

     

  • udoanna
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    geschrieben 1593835662124

    Hallo vonSchmeling, sicher weiss ich das es eine Reisezuzahlung ist, aber FTI weigert sich uns das Booklett zu schicken, da es

    ja kein Storno wegen Corona ist.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1593837470811

    @udoundanna

    Aha, so hat sich das in deinem ersten Beitrag nicht herauslesen lassen ... :smirk:

    In diesem Fall soll dein Reisebüro das richtigstellen und für deine neue Reise auf dem Booklet bestehen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • rishou
    Dabei seit: 1553442192939
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    geschrieben 1593844059803

    Wenn er/sie /es aber die Rückzahlung erwartet gibts doch sowieso kein Booklet. Desweiteren muß es ja über den selben Reisevermittler gebucht werden etc. da stehen noch so viele Fragen im Raum um das genau beantworten zukönnen.

  • nummelin2
    Dabei seit: 1170288000000
    Beiträge: 52
    geschrieben 1593853514935

    Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob hier richtig bin, oder besser im Thema Swiss schreiben soll.

    Ich habe für 08.08.2020 Flug LX 1018 Zürich-Düsseldorf direkt über Swiss gebucht und möchte Reise auch machen. Dieser Flug ist schon lange nicht mehr buchbar. Die letzten Tage kamen dann über 3 Tage 4 Flugplanänderungen. Umgebucht auf LX 1016. Erst 07:30, dann Rückflug geändert, dann 07:45 und nun 07:40. Morgen ist es vielleicht schon wieder anders :smirk:

    Passt ja ins momentane traurige Bild, dass die Lufthansa Gruppe abgibt. Man möge mir den Groll verzeihen, aber auch ich warte noch auf eine Rückerstattung von Swiss von Anfang April.

    Meine Frage: Eine Anreise mit ÖV ist für mich so unmöglich. Anreise mit Auto kommt nicht in Frage. Ich habe nun günstiges Hotel in Flughafennähe gebucht und reise am Vorabend an. Ist Swiss verpflichtet, Hotelkosten zu erstatten?

    Ich hatte schon und mir werden in Bezug auf Corona Kosten entstehen. Ich war und bin auch bereit, einiges auf mich zu nehmen. Aber ich bin der Meinung, alles müssen wir nicht gefallen lassen, damit Airlines mächen können, was sie wollen. Anfrage per Swiss- Kontaktformular ist mal raus.

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